Nebenkosten übertrieben oder normal?

6 Antworten

Der Abrechnung fehlt die Angabe der Gesamtkosten in jeder Position. Grundsteuer und Versicherungen haben identische Kosten, allein Haftpflicht für deine Wohnung kann niemals so hoch sein. Begriffe sind teilweise falsch (Dachwasser? meint Oberflächenentwässerung)Die Wartung einer SAT TV - Anlage erscheint mir zu teuer, WLAN hat in der Abrechnung nichts zu suchen, es sei denn, im Mietvertrag wurde es speziell in den Betriebskosten aufgeführt. Insgesamt fehlt der Umlageschlüssel in allen Angaben. Den Mengenangaben fehlen die Dimensionen.

Die gesamte Abrechnung ist auf jeden Fall formell falsch und daher nicht gültig. Aber weil du diesem Schrott nicht widersprochen hast, kannst jetzt nichts mehr ändern. Solltest du die Nachzahlung bereits geleistet haben, hast du konkludent diese Abrechnung anerkannt.

Stelle doch bitte die Abrechnung des Dienstleisters hier vor.....

wegen der Obigem Bild abrechnung.

wieviel Parteien seit ihr den ? sonst kann man es null vergleichen.

was ist den Wasser menge 64 meinen die Kubikmeter ? das mir sehr viel vorkommt.

wlan ? 5 euro was ist das ?


valentinsdq 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 20:36

hello, ich lebe auch im Odenwald 😁

2 Personen waren wir damals in 2017 in der Wohnung.

64 scheint mir auch viel zu sein. Für 2018 waren nur 35 m3.

Der hat mir sein Passwort vom WLAN ein paar Monate gegeben

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Für welchen Abrechnungszeitraum ist die abgebildete Abrechnung erfolgt? Wenn für 18, könntest du Einspruch einlegen und Einsichtnahme in die relevanten Belege fordern. Da würde sich sehr schnell zeigen, dass diese Beträge unmöglich korrekt sind. Du wurdest schlichtweg betrogen (zumindest wird/wurde das versucht).

Sollte hier aber für 17 abgerechnet, sind alle Messen gesungen. Ein Einspruch nicht mehr möglich. Die Einspruchsfrist beträgt nach dem Gesetz taggenau 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung.

Die ganze Abrechnung ist vermutlich aus formellem Grund unwirksam, da nicht nachvollziebar. Aber wie geschrieben, für 17 käme dein Einspruch zu spät.


valentinsdq 
Beitragsersteller
 15.01.2020, 00:17

das ist für 2017

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albatros  15.01.2020, 09:18
@valentinsdq

Ja, da hast du Pech, leider. Hättest du dich nur eher hier eingeloggt. Der Vermieter hat dich total über den Tisch gezogen

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albatros  15.01.2020, 10:23
@albatros

Ich habe noch mal bei Herrn Google nachgefragt. Es ist so, dass die Einspruchsfrist erst zu laufen beginnt, wenn eine formell korrekte Abrechnung zugestellt wurde. Die Abrechnung für 17 entspricht nicht den vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen (Nachvollziehbarkeit).

Du könntest deshalb (mit Unterstützung des / eines Mietervereins oder Rechtsanwaltes) den Vermieter zur Abgebe einer formell korrekten Abrechnung auffordern, die seinerzeit zugestellte ist unwirksam. Du dürftest in diesem Zusammenhang die geleistete Nachzahlung zurückfordern wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB. Sollte die neuerliche Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, wäre diese wegen Verfristung nicht mehr fällig.

In deinem Schreiben mit der Aufforderung zur formell korrekten Abrechnung setze dem Vermieter eine Frist von drei Wochen (datieren) und kündige an, dass du bei Verfristung bis zur Vorlage der korrekten Abrechnung über die monatlichen Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst.

Nach der Zustellung der korrekten Abrechnung ist der Zurückbehalt nachzuzahlen, nur und erst dann.

Dein Anspruch auf Zustellung einer formell korrekten Abrechnung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft also noch bis 31.12.2021.

Nimm diese Ausführungen bitte als Korrektur meiner zuvor geäußerten Meinung.

beginnt die Frist mit deren Zugang beim Mieter nicht zu laufen, wenn sie an formellen Fehlern leidet und daher unwirksam ist, so der BGH in der Entscheidung vom 15. 03. 2011, Az.: VIII ZR 243/10.

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Aus der Abrechnung kann man nicht erkennen wie die Kosten umgelegt werden.

Wie groß ist denn die Wohnung?

65 € inkl. Heizkosten pro Monat klingt erstmal ziemlich wenig.


valentinsdq 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 20:17

im Mietvertrag steht, dass die Wohnung 37qm ist aber in den Abrechnungen steht 50qm.

Ich zahle 60euro für Heizkosten und 65 euro monatlich für die anderen Nebenkosten, die im Bild stehen.

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Diese Nebenkostenabrechnung würde ich mal vom Mieterschutzbund oder von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen. Sie ist nicht schlüssig und für so eine kleine Wohnung erscheint sie mir zu hoch.

Du kannst auch diese Firma anrufen und die Gesamtabrechnungen anfordern. Dann sollen sie dir erklären wie sie diese Forderungen auf die Mieter aufteilen. Laß dich nicht abwimmeln, etwas anderes machen die Verbraucherschützer auch nicht.