Darf der Vermieter den Preis so stark erhöhen?

6 Antworten

Bei der zulässige Spanne von 20% (innert drei Jahren!) könnte die Erhöhung sogar 136 auf dann 816 EUR betragen. Natürlich muss die Mieterhöhung begründet werden (Mietspiegel, Vergleichsmiete, Gutachten), eine Überlegungsfrist eingeräumt und zur Zustimmung aufgefordert werden. Wenn das Mieterhöhungsverlangen erst nach dem 3. Werktag Dezember zugestellt wurde, darf die höhere Miete erst ab 1. März 20 verlangt werden. Fehlt die Aufforderung zur Zustimmung im Mieterhöhungsschreiben, ist das MEV unwirksam, Der Mieter sollte dann schweigen und die alte Miete weiterhin zahlen.

Ich gehe mit meiner Antwort davon aus, , dass es hier ausschließlich um die Erhöhung der Nettomiete handelt.


D3rFragenFreak 
Beitragsersteller
 25.12.2019, 21:43

Es ist die Erhöhung der Warmmiete, sie ist unbegründet.

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albatros  27.12.2019, 04:28
@D3rFragenFreak

Jede Mieterhöhung taugt nur mit Begründung. Was steht denn in deinem Mieterhöhungsverlangen als Grund?

Es kann nur die Nettomiete erhöht oder die Vorauszahlungen angepasst werden. Daraus kann in Summe die Warmmiete erhöht sein, aber als Ausgangsgröße für eine bis zu 20%ige ME kann sie nicht verwendet werden. Stell doch mal hier ein Foto des Schreibens ein.

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Innerhalb von 3 Jahren darf er bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete bis 20% erhöhen

Ja, wünsche dir viel Spass :D


D3rFragenFreak 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 23:27

Viel Spaß mit kündigen? Danke dir ! ^^

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Das darf er.


Gerhart  24.12.2019, 12:47

Er darf , nur wenn die gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden.

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Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ist nur nach Abrechnung der BK möglich und darf nicht als überhöht anzusehen sein.

Die Erhöhung der Nettomiete unterliegt den Bestimmungen des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters. Fehlt es daran, dann solltest du nur der Anpassung der BK zustimmen. Die Nettomiete solltest du nicht erhöht bezahlen und auch nicht mit dem Vermieter darüber korrespondieren. Wenn der Vermieter sich im Recht meint, kann er deine Zustimmung versuchen einzuklagen, wird aber damit scheitern.

Gibt es ein Lastschrift verfahren zur Mietzahlung, dann buchst du die überhöhte Februarmiete einfach zurück und überweist die regelgerechte Miete.


D3rFragenFreak 
Beitragsersteller
 25.12.2019, 21:44

Das klingt interessant. Der Vermieter vermietet übrigens privat.

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Gerhart  26.12.2019, 12:16
@D3rFragenFreak

Du betrachtest die Mieterhöhung als eine Summe aus Nettomieterhöhung + Betriebskostenanpassung, Tatsächlich kann dieses Mieterhöhungsverlangen des Vermieters in einem Schreiben an dich übergeben werden. Aber dennoch sind Mieterhöhungsverlangen und BK-Anpassung getrennt zu begründen. Vermutlich ist das MEV formal nicht wirksam und die Anpassung der BK nicht auf der letzten BK-Abrechnung fußend.

Wann wurde dir das Schreiben zugestellt? Wurde deine Zustimmung verlangt? Wurde auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen?

Es geht hier um 120€ Mieterhöhung, die vermutlich gesplittet sind. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sich deine aktuelle Miete zusammen setzt, damit eine belastbare Antwort gegeben werden kann.

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