Sollte ich einen Anwalt zur Rate ziehen (BtMG)?

Guten Tag,

ich habe von der Polizei eine Vorladung (als Beschuldigter) bekommen. Mir wird zu Last gelegt, dass ich nach §29 (1) Nr. 3 BtMG über "Postversand" in den Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln (Tatzeit 07.09.2019) gekommen bin.

Ich war etwas schockiert als ich den Brief im Briefkasten fand. Habe mich gewundert und bin dann in meinem Paypal-Konto darauf gestossen, dass ich an besagtem Tag über ebay den sog. "San Pedro" Kaktus bestellt hatte, da ich exotische Kakteen züchte. Dieser ist in Deutschland aber legal zu erwerben, solange er nicht zur Weiterverarbeitung als Droge (Meskalin) benutzt wird, sondern lediglich zur Kakteenzucht (was bei mir als Kakteenliebhaber ja der Fall ist).

Natürlich werde ich den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen, würde aber trotzdem gerne Akteneinsicht bekommen. Leider habe ich momentan aber finanziell etwas Probleme und bin mir daher nicht sicher ob ich vor Ort einen Anwalt beauftragen soll (teurer?) oder doch lieber online für einen günstigen Preis (ab ca. 50 Euro) die Akteneinsicht über einen "online" Anwalt beantragen soll.

Würde es denn reichen, falls ich deswegen tatsächlich strafrechtlich angeklagt werden sollte zum etwaigen späteren Zeitpunkt einen Anwalt mit der Sache zu beauftrage?

(Ich persönlich denke die Chancen sind recht gut, dass die Sache sowieso eingestellt wird, da man mir ja niemals nachweisen könnte, dass ich den Kaktus als Droge missbraucht hätte. Sicherlich ist das aber meine Vermutung als absoluter Laie.)

freundliche Grüße

zuvuya

Polizei, Recht, Anwalt, Strafrecht, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Hohe Nachzahlung Nebenkosten?

Hallo, ich habe von meiner Hausverwaltung eine saftige Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung bekommen.

Ich soll 680 Euro nachzahlen. Letztes Jahr betrug die Nachzahlung nur 100 Euro.

Die große Differenz ergibt sich ausschließlich aus Kosten für Hausreinigung die bei 685 Euro pro Partei und Jahr liegen. Seit einiger Zeit übernimmt eben eine Reinigungsfirma einmal die Woche die Hausreinigung welche sich allerdings hauptsächlich auf die Reinigung des Treppenhauses beschränkt. Das Jahr zuvor hat die Nachbarin der Nebenwohnung (im selben Haus) immer die Hausreinigung/Treppenhausreinigung übernommen und sich von der Hausverwaltung bezahlen lassen, war relativ günstig, ca. 125 Euro pro Partei. Nun sind es wie gesagt 685 Euro. Im Grunde wird da nur einmal die Woche geputzt. Uns als Mietern wurde nicht angekündigt, dass eine Hausreinigung das Putzen übernimmt, es wurde auch nicht zur Wahl gestellt.

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens jetzt so eine hohe Nachzahlung zu verlangen. Ich meine man hätte doch das mit der Hausreinigung der Firma mal in einem Brief schreiben müssen oder nachfragen sollen ob es vielleicht selbst übernommen wird. Außerdem scheinen mir die Kosten der Hausreinigung (insg. 3400 Euro bei 5 Parteien) sehr hoch. Die Reinigungskräfte verbringen pro Woche sicher nicht mehr als eine Stunde mit der Reinigung.

Ich soll nun die 685 Euro zahlen?

Würde es sich lohnen rechtlich dagegeben anzugehen?

Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nachzahlung Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
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