Wer zahlt die Miete bei Haftstrafe während der Kündigungsfrist?
Hallo zusammen,
ein Bekannter muss für 10 Monate ins Gefängnis. Der Stellungsbefehl gab ihm einen Monat Zeit - bis 17.1.20, zugestellt am 17.12.19 um in die JVA zu gehen.
Wenn er nun die Wohnung (Mit 3 Monate Frist) kündigt, ist die Frage was ist mit den beiden Monaten Februar und März?
Er bezieht ALG 2 - wird die Miete für die 2 Monate noch vom Jobcenter getragen oder kommt er automatisch aus dem Vertrag ? (unfair gegenüber dem Vermieter)
oder wie wird das mit der Miete während der Kündigungsfrist gehandhabt?
Besten Dank!
6 Antworten
Es gibt bei kurzen Haftstrafen die Möglichkeit einer Mietübernahme bei Haftaufenthalt durch das Sozialamt - er soll sich da mal erkundigen - kann sein, dass 10 Monate schon zu lang sind, aber dann wäre es immerhin ein Teil.
Aus Sicht der Wiedereingliederung nach der Haft ist es durchaus sinnvoll die Wohnung zu behalten.
Ansonsten kann er - falls erlaubt - versuchen die Wohnung unterzuvermieten.
Garantiert nicht. Wenn die Haft am 20.01. angetreten wird, steht ihm nur bis 19.01. Alg 2 zu.
Für alles weitere ist das Sozialamt oder das Landratsamt, Abteilung Soziale Hilfen, zuständig. Meist aber nur, bei bis zu 6 Monaten Haft.
ja die Zeit gleich der U-Haft Frist bei 6 Monate begrenzt...
Da muss er sich z.B. ans zuständige Sozialamt wenden.
Gib im Internet einmal ein ,, Übernahme KDU - bei Inhaftierung ", da solltest du finden was du suchst.
KDU = Kosten der Unterkunft / Warmmiete
Keiner also muss er sich was einfallen lassen für zb die 4 Monate !
Unter den Voraussetzung sollt er sich mal Erkundigen wie das mit arbeiten im Gefängnis ist damit er die Wohnung behalten kann ! Dan darf er sich dort aber nichts zu schulden kommen lassen!
Oder er geht sich beim Sozialamt erkundigen vielleicht können die auch helfen!
Der Mieter muss die Miete zahlen bis zum Vertragsablauf.
siehe kommentar oben: das bedeutet, das der inhaftierte dann praktisch mit mietschulden aus dem gefängnis kommt? das kann ich mir nicht vorstellen bzw wäre absolut gegen eine wiedereingliederung eines inhaftierten. schließlich werden viele Verbrechen zur Geldbeschaffung verübt und diese inhaftierten, die dann entlassen werden mit hohen schulden müssten dann ja direkt weitermachen mit dem stehlen/Dealen oder ähnlichem.... Bist du dir sicher?
wäre absolut gegen eine wiedereingliederung eines inhaftierten.
Das ist eh dummes Gerede. Das funktioniert nicht ... nur so eine Falschaussage der Linken
Wo hast du nur diesen Unsinn her?
Dein Freund lebt also von der Hand in den Mund. Er hat keine Sparrücklagen, keinerlei Einkünfte und auch keine Wertgegenstände. Und die Wohnungseinrichtung seiner Mietwohnung gehört ihm auch nicht.
Mit anderen Worten, wenn er aus dem Gefängnis kommt ist er obdachlos!
Dann wird er wohl nach Beendigung des Gefängnisses sich eine Arbeit suchen müssen, um seine Mietschulden zu begleichen.
ist zwar grad nicht thema, aber ich bezweifel das jemand nur weil er einmal straffällig geworden ist, sein leben lang ein verbrecher bleibt... das ist sehr realitätsfern. und es sollte jedem menschen lieber sein, das verbrecher zumindest teilweise mit den verbrechen aufhören - wenn auch nicht alle. Der sinn einer strafe ist es eine begangene tat zu bestrafen und einer neuen straftat vorzubeigen. aber egal
mann stelle sich vor - auch solche menschen gibt es.
Quatsch ist zu meinen, dass zum Beispiel ein Drogenabhängiger oder "armer mensch", der stehlen muss, zuhause in der Regel einen Hausrat iHv 10.000 € hat...
Was willst du nun von mir lesen?
Dass der Inhaftierte an seinem Leben keine Schuld trägt? Dass er für den Gefängnisaufenthalt nichts kann? Dass seine Bekannten (also auch Du) die Schuldigen sind, die ihn hängen lassen und ihm nicht helfen?
Richtig ist, dass jeder der sich was eingebrockt hat dies auch auslöffeln sollte ohne anderen dafür die Schuld zu geben.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmied!
es geht hier nicht um schuldzuweisungen oder mitleid und was ich lesen wollte ist eine Antwort auf die Frage und nicht konservative Meinungskundgabe...
Du scheinst die Frage nicht ganz verstanden zu haben aber egal... Gerne ausführlicher für dich:
Vermieter: Hat anspruch auf Miete in der Kündigungsfrist
Mieter: hat Grundsätzlich anspruch auf Sozialleistungen
Gefängnis: Stellt vollverpflegung, daher entfällt die Pflicht dafür beim Jobcenter
Miete: Unstemmbar für 3 Monate für die Person - ohnehin Pflicht des Jobcenters
macht es dann nicht sinn, dass das Jobcenter es dann auch bezahlt?
und hier geht es nicht um ethnische Grundsatzdiskussionen, daher sind "lebt von der Hand im Mund " Sprüche unangebracht...
Es geht rein um die Klärung der Ansprüche...
Ich habe den Eindruck, dass du meine Antwort nicht verstanden hast!
Der Mieter ist verpflichtet die Miete zu zahlen, auch dann wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt.
Wenn er im Gefängnis sitzt, steht ihm kein Arbeitslosengeld mehr zu, da er dem Arbeitsleben nicht zur Verfügung steht.
Bedeutet, entweder muss er die Miete aus seinen Rücklagen bezahlen, oder nach Beendigung des Gefängnisses sich eine Arbeit suchen um seine Mietschulden zurück zu zahlen.
Bitte beachte auch, selbst wenn er die Wohnung kündigt, muss sie ausgeräumt werden und evt. auch renoviert werden. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter noch weiterhin Ansprüche wie Miete geltend machen.
Vielleicht das Jobcenter, dass sollte er erfragen.
Leider ist die Haftstrafe zu lang, aber vielleicht zahlen sie die zeit der Kündigungsfrist.