Was ist ein unverbindliches Angebot?
10 Antworten
Ein Angebot, das der Anbieter nicht garantiert. Auf das man ihn nicht "festnageln" kann.
Grundsätzlich gilt: Wer ein Angebot abgibt, ist rechtlich daran gebunden. Wenn Sie dies verhindern wollen, können Sie die Zusätze „freibleibend“ oder „unverbindlich“ anfügen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Angebot jederzeit zurückziehen und neue Konditionen anbieten können.
Du hast keine Pflichten gegenüber dem Anbieter, solange du nicht auf sein Angebot eingehst.
Beispiel: Ein Handwerker misst etwas bei dir aus, kalkuliert, rechnet, plant investiert also Zeit und Mühe, um dir ein Angebot machen zu können. Dafür zahlst du nicht einen Cent. Das ist unverbindlich, du musst ihn nicht beauftragen.
Ein Angebot ist unverbindlich, wenn es verhandelbar ist.
Wenn ein Angebot nicht ausdrücklich als "freibleibend" oder als "unverbindlich" gekennzeichnet ist, dann ist es auch rechtlich bindend.
Ein unverbindliches Angebot ist ein "rein garnichs". Alles, was drin steht, könnte auch ganz anders sein. Sowas kannst du wegschmeissen!