Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht
Was tun wenn der Nachbar Tauben füttert?

Hallo.

In meinem Hochhaus haben auf mehreren Balkons wo kein Mieter gewohnt hat Tauben genistet. Es wurden damals schon über 50 Tauben gezählt. Jetzt wird mein Hochhaus derzeit voll saniert und es steht ein Baugerüst drum herum. Dem nun neuen Eigentümer und Hausverwalter ist es sehr wichtig, diese Taubenplage die wir hier haben los zu werden. Bei allen Balkons von leeren Wohnungen kommen Netze ran, damit die Tauben fern bleiben. Der Verwalter so wie auch wirklich viele der Mieter sind total danach bestrebt, endlich diese Taubenplage los zu werden.

Und genau in der Wohnung unter mir wohnt eine Familie, welche immer die Tauben füttert. Ich frage mich nun, ob ich dagegen angehen kann?

Ich habe bereits mehrere Fotos gemacht und Zeiten notiert.

Jedenfalls diese Familie legt dauernd Futter für die Tauben auf das Baugerüst, auf die Bohlen rauf, worauf die Bauarbeiter laufen.

Stehe ich morgens auf, habe ich immer geschätzt 20 und mehr Tauben auf meinem Balkon und meinen Fensterbrettern. Als die Wohnung unter mir leer war, war das nicht der Fall.

Muss ich das hin nehmen, dass diese ganzen Tauben da sind, wenn alle anderen sich so sehr wünschen, dass diese Taubenplage endlich ein Ende hat? Es ist lt. Zeitung von letzter Woche sogar vollkommen verboten, Tauben zu füttern. Das ist ja kein Wunder, wenn wir die nicht los werden, wenn es Mieter gibt, die die immer wieder an füttern.

Meine kleine Tochter ist allergisch gegen diese Dinge die Tauben machen und hinterlassen. Das ist nicht gut für die Wände. Bei den Balkons leerer Wohnungen war bis zu 1 Meter dick eine Schicht von Taubendreck auf dem Balkon, weil die da brüten und alles andere machen. Dauernd läuft es auf meinen Fensterbrettern, Balkon und auf dem Gerüst meiner Wohnung hin und her.

Kann ich das nicht dem Verwalter mit den Fotos melden, dass der Mieter unter mir die Tauben füttert?

Ich sehe es nicht ein, dass ich jeden Tag meinen Balkon wischen muss, weil die da immer sitzen. Das war schon als ich hier einzog. Danach war ich die Tauben los. Nun aber fängt das wieder an.

Auf meiner Arbeit angesprochen, sagen viele was ich für ein „Tierhasser“ bin und das ich den Tauben ihren Lebensraum lassen soll. Solche Leute würde ich gern mal erleben wollen mit solch einer Plage und einem, der die dann noch füttert. Die sagen ernsthaft, wer war zuerst da die Tauben oder der Mensch? Abgesehen davon wurden die Häuser aber nicht für die Tauben gebaut, sondern für die Menschen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Tiere, Wohnung, Miete, Gesetz, Tauben
Bin ich einfach nur zu geizig oder wärt ihr damit auch nicht einverstanden?

Hallo,

ich fange bald meine Ausbildung an und soll meinen Eltern 200 Euro dann monatlich dazugeben, damit habe ich auch schon gerechnet wir sind halt finanziell nicht sehr stark und immerhin liegt mein Nettogehalt dann so bei ca. 600 Euro. Das ist auch nicht der knackpunkt der mich stört, es ist vielmehr so, dass es mich stört, dass ich die einzige meiner Geschwister bin, die was dazugeben soll. Mein älterer Bruder ist jetzt mit seiner Ausbildung fast durch, es ist eine schulische Ausbildung, also hatte er nur sein Schüler Bafög, doch das lag auch bei rund 300 Euro und davon musste er nie was monatlich dazugeben. Meine kleine Schwester kommt jetzt in die 13. Klasse und bekommt schon seit dem sie 18 ist 130 Euro Taschengeld. Es hätte mich jetzt auch alles gar nicht gestört, wenn es jetzt nicht heißen würde, dass meine Eltern es finanziell nicht mehr schaffen würden und ich 200 Euro dazu geben soll, wobei die anderen außen vorbleiben.

Ich bin halt auch so recht geizig, dass ist mir schon klar, aber ich finde es einfach nicht fair, dass ich 200 Euro alleine beisteuern soll, obwohl meine Geschwister ja auch etwas dazugeben könnten, immerhin bekommt meine kleine Schwester 130 Euro Taschengeld und mein Bruder hat ja auch was. Ich fände es einfach viel gerechter wenn meine Eltern sagen würden, das die anderen beiden jeweils 50 Euro und ich 100 Euro dazugeben müssten oder dass, wenn sie 1/3 meines Gehaltes brauchen, dass sie dann auch 1/3 vom Taschengeld meiner Schwester und 1/3 vom Bafög meines Bruders nehmen sollen.

Doch bevor ich damit jetzt zu meinen Eltern gehe und ihnen sage wie unfair ich das finde, wollte ich hier jetzt erstmal nach eurer Meinung fragen wie ihr das seht. Findet ihr meine, sag ich mal, Forderung gerechtfertigt oder spricht da einfach nur mein Geiz raus oder mein "nicht-Gönnertum" meinen Geschwistern gegenüber, denn sogesehen stört es mich nicht 200 Euro dazuzugeben, sondern nur, dass ich die einzige sein soll die was dazugeben muss.

Ist jetzt sehr lang geworden aber danke schon mal für eure Antworten

Familie, Miete, Geld, Ausbildung, geizig
Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?

Ich habe bis Mitte letzten Jahres als Untermieter in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen. Meine Hauptmieterin hat damals einen Teil meiner Kaution noch nicht ausgezahlt, da ja noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ausstand. Außerdem hatte ich generell das Gefühl, dass sie mir möglichst viel von der Kaution irgendwie abknöpfen möchte, sie hat z.B. auch Geld davon einbehalten, weil ich ihr angeblich mündlich gesagt hätte ich würde ihr noch 100€ für irgendwelche Gegenstände von ihr geben, die ich angeblich beim Auszug mitgenommen habe (was nicht stimmte).

Im April habe ich bereits bei ihr nachgefragt, ob sie denn mittlerweile eine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten hat, damit wir das alles endlich abhaken können, was sie verneinte. Zwei Monate später kam von ihr immer noch keine Abrechnung, also habe ich mal bei den Vermietern nachgefragt, wann sie denn eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Sie haben mir nur geantwortet, dass sie diese meiner Hauptmieterin bereits vor Wochen ausgehändigt hätten. Letzten Endes stellte sich dann auch heraus, dass ich Geld zurück bekommen sollte, da die Nebenkosten niedriger waren, als die Vorauszahlung.

Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? Hat ein Hauptmieter nicht die Pflicht, solche Informationen und Rechnungen an seine Untermieter weiterzuleiten, ohne dass man da so hinterherrennen muss? Hinzu kommt nun auch, dass mir die Hauptmieterin mittlerweile zwar die Gutschrift von den Nebenkosten und die Restkaution zurück überwiesen hat, allerdings hat sie einfach mal ohne Begründung trotzdem noch 100€ einbehalten, obwohl ja jetzt alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Was soll ich da tun? Auf Zahlungsaufforderungen geht sie nicht ein, aber vor Gericht zu gehen, kann ich mir als Student auch nicht leisten.

Miete, Geld, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Miserabler Zustand der neuen Wohnung, muss ich das so hinnehmen?

Mein Freund und ich (26&22) haben am Anfang des Jahres vom seinem Onkel angeboten bekommen, in eine der Wohnungen zu ziehen, die er in unserer Universitätsstadt vermietet. Dann mit angepasstem Mietpreis und gestatteter Tierhaltung. Als Gegenleistung sollten wir dafür die Wände streichen. So weit, so gut. Bis heute war die Wohnung noch in Benutzung von einem Mieter der - zusammen mit seinem Sohn - seit 15 Jahren dort lebte. Deshalb konnten wir uns die Wohnung auch noch nicht ansehen. Einen Mietvertrag haben wir deshalb auch noch nicht unterschrieben.

Es stellte sich heraus, dass der Vormieter die Wohnung in einem miserablem Zustand zurückgegeben hat. An vielen Stellen ist die Tapete abgerieben, teilweise mit grün-gelblichen Rändern, zwischen Tapete und Sockelleiste sind schwarze Striemen, die Türrahmen und Lichtschalter sind verdreckt (das ist allerdings das geringste Problem), die Tapete im Bad ist verdreckt, die in der Küche platzt an allen Ecken ab, noch dazu sind oberflächliche Mängel an der Spülmaschine (Griff abgefallen) und der Kühlschrank, sowie die Schubladen in der Küche sind an der Innenseite voll mit schwarzen Flecken.

Da es sich um Familie handelt, wollen wir versuchen einen Kompromiss zu finden, trotzdem wollen wir natürlich unsere Rechte geltend machen, bevor wir den Vertrag unterschreiben. Haben wir ein Recht darauf, dass die Kosten für eine neue Tapete übernommen werden, wenn wir sie entfernen (nicht zuletzt auch, um zu schauen, ob sich irgendwo Schimmel verbirgt) und angesichts der (un-) hygienischen Zustände in der Küche: kann man dabei von Mietmängeln sprechen?

Wir sind ein bisschen ratlos. Was können wir tun?

Miete, Recht, Mietrecht
Falsches Kellerabteil belegt - unangekündigte Räumung?

Hallo!

Ich habe versehentlich in unserem 10 Parteien-Haus das falsche Kellerabteil benutzt, auch noch ohne das Abteil zu verschließen. Zur Zeit der Belegung war das Abteil unbenutzt und ich wollte meine Campingausrüstung für den Winter dort lagern. Uns steht, laut Mietvertrag, ein Kellerabteil zu. Dementsprechend habe ich mich für das einzige leerstehende entschieden.

Nun war das Abteil auf einmal neu belegt, auf Nachfrage bei der Mietgesellschaft dachte man, meine abgestellte Sachen (zum Großteil in eine Campingdecke eingewickelt) seien hier illegal abgestellt wurde und hat alles entsorgt. Aufgrund Wechsel der Abteile in den vorherigen Jahren ( andere Wohnungsbewohner, aber gleicher Mietvertrag), ist unser Abteil mit einer anderen Partei vertauscht worden. Es ist aber auch aufgefallen, dass insgesamt ein Abteil zu wenig zur Verfügung steht.

Im Telefonat wurde mir die Hälfte des Wertes der entsorgten Ausrüstung zugesichert, und auch die Möglichkeit eines anderen Kellerraumes in Aussicht gestellt.

Frage: Sollte ich mich mit der Hälfte zufriedengeben? Ist es erlaubt in dieser Situation ohne Ankündigung im Haus eine Räumung durchzuführen. Vor allem in Anbetracht dessen, dass man zu den Abteilen nur kommt, wenn man vorher 2 Türen mit dem Hausschlüssel öffnet? Hätte hier nicht klar sein müssen dass einer der Mieter des Hauses hier irrtümlich seine Sachen abgestellt hat?

Miete, Recht, Keller

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