Arbeitgeber hat Nachtzuschlag während Urlaub/Krankheit nicht gezahlt

die Firma, für die ich seit 01. Juli 2012 als Teilzeit Kraft ausschliesslich Nachts arbeite, hat bis dato nur für tatsächlich gearbeitete Nächte Nachtzuschlag gezahlt. An Krank- und Urlaubstagen wurde keîn Nachtzuschlag gezahlt. Gestern habe ich jedoch von unserer Personalstelle erfahren, das mein Arbeitgeber eigentlich verpflichtet gewesen wäre, einen versteuerten Durchschnitt des in den letzen 13 Wochen erarbeiteten Nachtzuschlags zu zahlen. Selbiger wurde aber weder mir, noch anderen Angestellten bezahlt. Anfragen diesbezüglich wurden letzes Jahr ignoriert. Es wäre zu langwierig, das alles zu schildern, aber die Geschäftsleitung und Personalabteilung hat einfach auf emails nicht geantwortet und daraufhin haben wir es nicht weiter verfolgt. Die allgemeine Annahme war, das die Firma schon weiß, was sie macht und uns diese Fortzahlung wohl nicht zusteht. Nun denn, seit gestern wissen wir, das die sehr wohl hätten zahlen müssen. So wurde es uns während eines Meetings mit der Leiterin der Personalstelle mitgeteilt. Aber man hat uns gleich erklärt, das wir ja AB JETZT diesen besteuerten Durchschnitt unseres Nachtzuschlags erhalten würden und Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung müssten ja innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden.... Ich habe 2 Anwälte angeschrieben, den Sachverhalt kurz erläutert und gefragt, wie viel ein Beratungsgespräch kosten würde. Warte derzeit noch auf Antwort. Aber weiß jemand aus der GuteFrage Community, ob ich Chancen hätte retroaktiv dieses Geld zu erhalten?

Anwalt, Arbeitsrecht, nachtzuschlag
Habe ich was zu befürchten? Ich habe meinen Chef zurecht gewiesen

Mir ist was mehr oder weniger blödes passiert. Ich arbeite seit ein paar Jahren in ner Firma und habe meine Sachen immer sehr gut gemacht, war auch jeder mit meiner Arbeit zufrieden. Dann bekamen wir einen neuen Chef der über unsere Abteilung das sagen hat, dieser ist das komplette A-loch, er sorgt irgendwie für mehr stress, hektik und chaos als es sein müsste und sein ton ist sehr schroff. Er kam zu mir und hat mich dermaßen angeschrien mich als dumm bezeichnet und hat mich so angeschrien das sein Spucke mir ins Gesicht geflogen ist. Ich bin es nicht gewohnt das mich jemand anschreit, mit Kritik kann ich umgehen aber so wie der, das war einfach echt unter aller sau. Ich habe die beherrschung verloren und sein Handgelenk gegriffen und es umgeknickt. Sein ellenbogen gegen die Wand gedrückt und sein handgelenk nach unten geknickt solange bis er vor mir auf die Knie ging. Dann habe ich ihm gesagt wenn er mich noch einmal so anschreit dann werde ich ihm dermaßen in die Fratz hauen dass er das sein lebtag nicht vergessen wird. Dann habe ich ihn losgelassen und bin weg, er ist natürlich auch weg, wenige Minuten später dachte ich mir scheibenkleister! Was hast du da bloß gemacht? Wie ihr euch denken könnt stand später der oberste Chef da und ich musste ein Gespräch führen. Ich sagte ihm auch was passiert war und schilderte den Fall, das ich immer ein guter Mitarbeiter war und das ich zumindest verlange menschlich behandelt zu werden und nicht wie dreck oder ein bediensteter behandelt zu werden.

Danach war einfach nur schweigen, allerdings kommen viele mit dem neuen abteilungschef nicht klar. Ich denke man wird mir mehr glauben. Habe ich was zu befürchten?

Arbeit, Mobbing, Job, Arbeitsrecht, Gesetz, Chef, Streit
Umkleidezeit Arbeit

Hi, ich würde gerne wissen, wie viel Zeit einem zum Umziehen im Betrieb zusteht. Wir arbeiten in einer Arztpraxis wo Dienstkleidung pflicht ist, und morgens dort in der Umkleide angezogen werden muss. Wir haben unter anderem keinen Betriebsrat. Letztens kam meine Arbeitgeberin auf mich zu, da ich meist 10 Minuten vor Schluss in die Umkleide verschwinde und fragt mich was das jetzt soll. Ich arbeite dort zwar schon 5 Jahre und nie ist ein Wort ihrerseits gefallen deswegen, auch bin ich morgens meist 15 Minuten früher am Arbeitsplatz und fange an mit den Vorbereitungen. Als ich sagte, dass bei Dienstkleidung Umziehzeit dazugehört, wusste sie von nichts (Gesetzlich bekommt man da so weit ich mich informieren konnte Zeit wenn Dienstkleidung Pflicht ist). Weil die Umkleiden in einem anderen Gebäudetrakt liegen, brauche ich ca 8-9 Minuten. Des weiteren müsste ich dann eine komplette Stunde auf den nächsten Zug warten, da dieser kurz nach Arbeitsende fährt. Würde ich mich also um 18 Uhr erst umziehen, dann fährt mir der Zug vor der Nase weg, was mich sehr runter zieht, da ich nicht gerade um die Ecke wohne und fast eine weitere Stunde mit der Bahn unterwegs bin. Das habe ich damals zu Beginn angesprochen, und da wurde auch Rücksicht drauf genommen. Dienstkleidung wurde von meiner Chefin angeordnet, es steht aber nichts darüber im Vertrag. Raus auf die Straße darf ich mit der Dienstkleidung nicht.

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht
Heimarbeit als Hauptberuf?

Hallo, Ich bin gelernter Koch und steige aus gesundheitlichen und andern Gründen aus. Mal angenommen, ich möchte mich nun auf seriöse Heimarbeit spezialisieren. zb. Texter, Produkttester, Umfragen, Kugelschreiber etc. also mehrere dieser Sachen Hauptberuflich von zu Hause aus gleichzeitig machen.

Wie würde das ganze Verischerungstechnisch und Steurerrechtlich aussehen ? Muss ich mich Selbstständig machen ? ( ich hatte bereits eine nebenberufliche Firma als freiberuflicher Koch, neben dem Hauptberuf also ohne GWB Steuer usw. bis 17.000€ im Jahr)

Giebt es Möglichkeiten, zum Beispiel Kugelschreiber o.ä als sicheren "Hauptberuf" zu wählen (Rente, Krankenkasse usw.) und den Rest, als Zusatverdienst oder Nebenberufliche Firma, mit der Steuererklärung dann einzureichen?

Oder währe es ratsam besser sich als Voll Selbständig / Freiberuflich anzumelden, mit privater Krankenverischerung, Rente usw. ? (Da es relativ schwer ist wieder in Gesetzliche zu kommen nach dem man Privat versichert ist / war)

Wie würde dann die Berufsbezeichnung bei der Firmenanmeldung aussehen ? Da, ich ja explezit benennen muss welche Tätigkeiten ich ausführe

Ich bin mittlerweile 34 und eine Umschulung komt auch in Frage. Allerdings, habe ich auch Familie und möchte diese, wegen Lehrgehalt, wenig Verdienst etc, so kurzweilig wie möglich belasten. Ich bin / war mal abgesehen von Allergien auch Bourn out Patzient + ADHS belastet (ich nehme keinerlei Medikamente ). Ich möchte daher andere berufliche Wege einschalgen die zu mir passen. Schon mal herzlichen Dank für alle KOMPETENEN Antworten und oder Erfahrungen. grüßle Torsten

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Heimarbeit
Alkohilisierten Fahrer sofort Polizei melden?

Hallo,

ich übe einen Nebenjob in einer Tankstelle aus. Ein großes Leid hierbei ist zu sehen wie viele Leute am Alkohol hängen und nimmt mich immer wieder aufs neue mit.

Seit geraumer Zeit fällt mir ein Kunde auf der immer wieder kommt um Alkohol zu kaufen. Er stinkt auch nach Alkohol und macht einen ungepflegten Eindruck. Letztens war er so sturzbesoffen, dass er seine Jacke verkehrtherum auf links trug. Er war nicht imstande seinen Geldbeutel aus der Jackentasche zu holen, da er nicht begriff, dass die Jacke nach innen gedreht war. Allerdings bemerkte ich erst über die Hofkamera, dass er Fahrer eines Autos ist. Natürlich war er schon weg bevor ich raus laufen konnte.

Was soll ich tun wenn er das nächste Mal kommt? Ich weiß in welcher Ortschaft er wohnt und was für einen Wagen er fährt. Ich könnte auch sein Nummernschild noch herausfinden. Soll ich mich einfach verweigern ihm Alkohol zu verkaufen? Oder soll ich ihn sofort bei der Polizei melden? Denn er wird sich den Stoff sonstwo anders besorgen und durch die Gegend fahren.

Ich will das nicht melden weil ich irgendwen in die Pfanne hauen will, sondern ich habe Angst jemand könnte zu Schaden kommen. Denn beim Autofahren gefährdet man nicht nur sich selbst sondern alle anderen die am Verkehr teilnehmen ebenso. Wenn der Herr so besoffen war, dass er nicht imstande war den Geldbeutel aus der Jacke zu holen oder Kleingeld das runter fiel aufzuheben, dann stellt er doch am Steuer für alle ein Risiko da.

Was meint ihr? Und droht mir irgendwas falls er dann kontrolliert wird und kein Alkohol im Blut hat? Kann ich mich wegen Verleumdung oder sonstwas strafbar machen?

Polizei rufen 81%
kein Alkohol an ihn verkaufen 19%
nichts tun 0%
Auto, Beruf, Gefahr, Polizei, Alkohol, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Psychologie, Strafrecht
Einstellungsbetrug Bundeswehr

Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 95 Tagessätzen a 15 Euro. 2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja. drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann  Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ?? 

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gesetz, Führungszeugnis, Jura, Strafrecht, bundeszentralregister
Unbezahlte Arbeit nach Ladenschluss/Aushilfe

Hallo, ich arbeite seit nun über 2 Jahren bei einem Supermarktdiscounter auf 400€-Basis. Da ich studiere, arbeite ich meist abends bis Ladenschluss (21 Uhr)

Nun gibt es in einem Supermarkt aber nach Ladenschluss eben zwingend zu erledigende Dinge wie Kassenabrechnungen, Säuberung der Brotregale, Kaltstellen von gewissen Obst/Gemüseartikeln, Verlusterfassung (übrig gebliebene Brötchen etc), Tresorzählung, Tagesabschluss,...

Meine heutige Schichtleiterin hat mir von einer Anweisung der Bezirksleitung berichtet, die da lautet: Aushilfen werden (im Gegensatz zu Teil-/Vollzeitkräften, die bis 21:15 bezahlt werden) nur noch bis Ladenschluss vergütet. Angeblich, weil der Stundenlohn höher ist (Spätzuschläge, Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind im Stundenlohn der Aushilfen verrechnet), jedoch geht diese Rechnung für mich nicht auf, da die Festangestellten diese Boni ja auch bekommen. Nur eben nicht centweise pro Stunde, sondern in der klassischen Form.

Ansonsten wird von uns erwartet, dass wir 15 Minuten vor Schichtbeginn im Markt eintreffen, um z.B. die Kasse einzuzählen, damit der Abzulösende pünktlich nach Hause gehen kann. (Das war bis heute nie ein Problem für mich)

Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens, von Aushilfen zu erwarten, dass sie bleiben bis die Abschlussarbeiten nach Ladenschluss erledigt sind, ohne dafür bezahlt zu werden, während die Festangestellten, mit denen man gegen 21:20-21:30 zur Türe hinausgeht. zumindest bis 21:15 bezahlt werden?

Denn meiner Ansicht nach ist Arbeit jede Minute, die ich zu Gunsten des Arbeitgebers in Arbeitsbereitschaft im Markt verbringe, und muss damit auch bezahlt werden. (?)

Arbeitsrecht, Aushilfe
Aufhebungsvertrag - nachträgliches Attest hilfreich?

Hallo zusammen,

ich war 2,5 Jahre bei meinem letzten Arbeitgeber angestellt. Nun habe ich einen Aufhebungsvertrag geschlossen, so dass das Arbeitsverhältnis zum 30.11 endete. Das heißt, ich bin seit dem 01.12 arbeitslos. Die Gründe dafür sind vielfältig, im Endeffekt war ich psychisch und physisch ziemlich kaputt. Das Betriebsklima war seit einigen Monaten einfach besch... (neue Chefin > jeden Tag Anschreien ohne Grund), starker Druck, dass die Zahlen stimmen und ich hatte jede Woche viele Überstunden, die nicht bezahlt wurden und die man auch nicht abfeiern durfte. Darunter hat dann auch meine Beziehung gelitten, da ich immer spät nach Hause kam und dann natürlich total erschöpft war. Körperlich hatte ich auch Probleme, das ging von Magen-, Rücken-, bis zu Kopfschmerzen, Haarausfall und Muskelverspannungen. Ich schätze, dass ich schon an der Grenze zum Burn-Out war.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich noch nicht gestellt, da mir hierfür noch die Arbeitsbescheinigung fehlt. Da ich ja den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, wird es wohl eine Sperre geben.

Nun die Frage: hilft es, jetzt noch zum Hausarzt zu gehen und mir die Probleme bescheinigen zu lassen? Also dass ich quasi keine Wahl hatte, außer zu kündigen? Oder ist es nun zu spät? Ich habe allerdings gehört, dass Leute, die aus ähnlichen Gründen gekündigt haben, ein halbes Jahr auf einen Untersuchungstermin bei einem Amtsarzt warten mussten und in dieser kompletten Zeit kein Geld erhielten. Da würde ich ja mit der normalen Sperre von 3 Monaten besser fahren.... Ev. würde aber ein Attest diese Zeit zumindest verkürzen?

Für Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, burn-out, Attest
Manipulation am Arbeitsplatz?

Hallo ihr lieben.

Ich habe da so einen Verdacht an meinem Arbeitsplatz und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Folgende Situation:

An meinem Arbeitsplatz werden die Stunden vom dienstplan handschriftlich auf einer Liste eingetragen, welche von jedem Mitarbeiter am Ende des Monats unterschrieben werden muss. Außerdem werden die Stunden in eine Tabelle am pc eingetragen, welche dann der nächst höhere Chef für die Bezahlung der Überstunden bekommt.

Es gibt dabei viele Unklarheiten.

Wir vermuten, dass die Stunden vom Papier oft nicht mit denen im Computer übereinstimmen. Kontrollieren dürfen wir das nicht. Wenn daran gezweifelt wird sagt unsere Chefin immer:"Ihr unterschreibt doch dafür. Also nehmt ihr das so hin."

Des weiteren kürzt unsere Chefin die tägliche Arbeitszeit durch Pausen, die wir nicht wahrnehmen. Beispiel: laut dienstplan ist die Arbeitszeit 6:00-14:00 wobei sie uns eine Pause von 30 min gibt. Aber als Arbeitszeit landen nur 6,5 Stunden anstadt 7,5 auf der Liste. Auf dem Plan werden dazu 1,5 Stunden Pause angegeben die wir ja nie bekommen.

Genauso sollen wir früher anfangen zu arbeiten obwohl es nicht auf dem Plan steht. Sie gibt ihre Arbeitszeit mit 5:30-14:00 Uhr an. Soll ich beispielsweise diese Schicht übernehmen weil sie frei hat stehe ich mit 6:30-14:00 Uhr im dienstplan. Aber es wird verlangt um 5:30 anzufangen. Dann arbeitet man quasi eine Stunde für nix.

Ansprechen dürfen wir unseren Verdacht nicht. Da gibt es gleich das Wort zum Sonntag. Was uns einfallen würde und dass wir ja dafür unterschreiben würden.

Könnte ihr vielleicht helfen? Was kann ich machen? Wie könnte man vorgehen? Hätte das Konsequenzen? Für Chef oder Mitarbeiter?

Danke für eure Hilfe!

Arbeit, Arbeitsrecht, Gesetz, Arbeitszeit

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