Ich beziehe z.Zt. ALG 1 (KEIN Hartz4 !). Das wird ja rückwirkend gezahlt. Ab 1.2. fange ich wieder an zu arbeiten, mein Gehalt kommt jeweils Ende des Monats.
Heisst das jetzt, dass ich am 30.01. nochmal ALG 1 bekomme ? (Das Geld wäre ja rückwirkend für Januar) Oder etwa nicht, weil ich ja seit 1.2. arbeite und für Februar ja schon Gehalt bekomme? (Aber erst Ende des Monats) ????
Muss ich jetzt den Monat überbrücken oder nicht ? (Oder doch?)
Bin irgendwie voll durcheinander gekommen damit und wüsste gern, ob ich ´nen Denkfehler habe oder nicht,...
(Falls das wichtig ist; Arbeitsvertrag liegt dem Amt noch nicht vor, wird aber gemacht, sobald ich ihn wieder habe, die wissen also noch nicht Bescheid, weil ich´s noch nicht schriftlich habe)