Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 95 Tagessätzen a 15 Euro. 2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja. drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann  Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ??