Kurz zum Sachverhalt:
Vor etwa zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben von "EOS Deutscher Inkasso-Dienst". Darin hieß es, dass ich eine offene Forderung eines Versandhauses in Höhe von knapp 160Euro begleichen soll, andernfalls würde man Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Nun ist es so, dass ich bei dem genanten Versandhaus aber noch nie etwas gekauft habe. Umso überraschter war ich, als ich dieses Schreiben erhielt. Außerdem wird ein Vollstreckungsbescheid (mit Aktenzeichen vom Amtsgericht) erwähnt, der mir aber auch nicht zugestellt wurde.
Ich habe dem Inkasso-Dienst geschrieben, dass ich die Forderung nicht akzeptieren werde und dass sie mir eine Rechnungskopie des Versandhauses und einen Zustellbeleg des Vollstreckungsbescheides vorlegen sollen.
Das ist nun zwei Wochen her, vom Inkasso-Dienst habe ich seither nichts mehr gehört.
Nun meine Frage(n):
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Müssen diese Inkassobüros überhaupt Auskunft über die gestellten Forderungen geben, oder hätte ich mich an das Versandhaus wenden müssen oder mit dem Aktenzeichen an das Amtsgericht, oder hätte ich mich sofort an einen Anwalt wenden sollen, bevor ich selbst ans Inkassobüro geschrieben habe?
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Könnte es vielleicht sogar sein, dass es sich bei dem Schreiben um einen Fake handeln könnte?
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Angenommen, die Tage steht tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür: Muss er beweisen dass die Forderung berechtigt ist oder muss ich beweisen dass die Forderung unberechtigt ist?