Hallo,
ich habe eine Frage:
darf ein AG Mitarbeiter vergleichen?
Die Person 1 wurde für eine Tätigkeit eingesetzt. Für die gleiche Tätigkeit wurde ein anderer MA 2 paar Wochen früher eingesetzt. Die Person 1 wird vorgewotfen, dass sie nicht die Vortschritte gemacht hat, die angeblich der MA 2 gemacht hat.
Darf der AG das überhaupt? Es war so, dass als die Person 1 in einer Firma gearbeitet hat, wurde sie bereits nach 2 Monate auf andere Tätigkeit eingesetzt, die in gleichem Fachbereich lag, was für Person 1 in Ordnung war. Der MA 2 wurde zwar auch auf die entsprechende Tätigkeit eingesetzt, aber erst als die Person 1 es nachgefragt hat, ob die beide ausprobieren können, selbst zu arbeiten. Quasi wenn die Person 1 es nicht gefragt hätte, würde der MA 1 keine Initiative zeigen, selbständig zu arbeiten.
Gibt es irgendwo im Gesetz oder in den Vorschriften, ob es erlaubt ist oder nicht die Person 1 und den MA2 zu vergleichen und später es vorzuwerfen.
Es geht immer noch über den Arbeitszeugnis, was bei der Person 1 sehr schlecht ausfiel, obwohl sie gut gearbeitet hat. Die Vorwürfe kammen erst nach dem, als die Person 1 höfflich nachgefragt hat, ob sie das Arbeitszeugnis abändern würden, quasi Monate später als der Person1 gekündigt wurde.
Danke im Voraus.