Freistellung vor der Zwischenprüfung?
Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und schreibe demnächst meine Praktische Zwischenprüfung, diese beginnt erst um 15:00 Uhr. Mein momentaner Arbeitstag endet jedoch schon um 14:00 Uhr.
Da ich die Zeit vor der Prüfung gerne zum lernen nutzen möchte, würde ich ungern vorher noch arbeiten gehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob mein Arbeitgeber mich den gesamten Tag freistellen muss, oder nur so das ich die Prüfung wahrnehmen kann?
1 Antwort
Laut (§15 Berufsbildungsgesetz) bist Du nur für die Teilnahme an der Prüfung freizustellen. Dein Ausbilder kann also verlangen, dass Du vorher oder nachher noch regulär zur Arbeit kommst.
Die Prüfungszeiten sind also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich die Prüfungszeiten und Ausbildungszeit überschneiden.
Leider ist dies nur für die Abschlussprüfung gültig. Für die Zwischenprüfung ist man nicht verpflichtet, freigestellt zu werden.
Das entscheidet der Chef eigenständig.