Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

Moin moin!

Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.

Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.

Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).

Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.

*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*

Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.

Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?

Datenschutz, Bewerbung, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Freiberufler, Schufa, Arbeitgeberwechsel, bonitaetsauskunft, Handelsvertreter
Muss man als Sozialpädagoge M.A. Küche und Büro putzen?

Hallo zusammen. Ich bin frisch vom Studium, habe 2,5 Master of Arts in Erziehungswissenschaft Studienrichtung Erwachsenenbildung gemacht, davor noch mein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen. In den letzten vier Monaten arbeite als Sozialpädagogin in einem privaten Verein für Jugendhilfe. Dort wohnen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien und Afrika. In einem kleinen Haus sind 20 Jugendliche. Die meisten von ihnen sind schlecht erzogen, unhöflich, grob mit dem Personal, räumen ihre Zimmer nicht auf,kochen nicht. Es wurde mir sogar gesagt "du verdienst doch gutes Geld, gehe und hänge meine Wäsche auf", der andere war wütend, dass er keine Kostenzusage vom Jugendamt bekommen hat, hat das ganze Haus, Wände kaputt gemacht. Die Leitung reagiert gar nicht, das Thema wurde mehrmals angesprochen. Meine Haupttätigkeiten in diesem Heim sind: die Küche und das Esszimmer täglich und um Laufe des Tages aufräumen und putzen, das Geschirr spülen, das Mitarbeiterbüro putzen, saugen, Boden wischen und am Wochenende wenn ich meine Schicht habe, muss ich noch für Jugendliche kochen. Meine Frage ist: muss ich das als Arbeitnehmer machen? Wozu habe ich dann überhaupt studiert? Ich kann das ohne Studium und Masterthesis machen? Ich habe meine Kollegen/innen diesbezüglich angesprochen, aber den meisten schon das egal. Sie sagen mir entweder machst du das mit und akzeptierst oder du musst gehen. Es wird hier nichts ändern. Würde mich auf ihre Rückmeldung freuen.

Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Jugendamt, Jugendhilfe, Sozialpädagogik.
Aufhebungsvertrag nach 10 Jahren!

In unserer Firma wird momentan "aufgeräumt" und zwar besonders die Langjährigen Mitarbeiter werden aussortiert. So werden absurde Gründe für Abmahnungen gesucht und nach und nach Mitarbeiter ins Büro geordert. So nun auch ich. Dazu muss ich sagen, dass ich mich in letzter Zeit immer häufiger beschwert habe über den Asphalt im Außenlager. Das ist ein Löcherfeld und ich bin derjenige der dort die Paletten 4fach abstellen soll, auf einem Stapler der nicht einmal für Asphaltboden gedacht ist!!! Zum einen geht dieses gehuckel tierisch in den Rücken und zum anderen stehen die Paletten lebensgefährlich schief und fallen dadurch natürlich auch, besonders wenn jemand "ungeübter" mit der Ameise da ran fährt. Da ich Tag täglich sehe wie dort auch noch Leute um die Paletten rennen, bin ich zum gefühlt 100 ten mal zum Sicherheitsbeauftragten der Firma und sieh an, nun wird der Boden draußen endlich gemacht. Da ich wie gesagt durch diese huckelei auch mein leid zu tragen habe, war ich 3 Tage krank und als ich wieder zur Arbeit kam und ich von meiner Leiterin gefragt wurde wieso ich denn krank gewesen sei, erwähnte ich dass das mit dem NICHT FÜR DRAUSSEN GEEIGNETEN STAPLER und dem huckelboden zu tun hatte. Anschließend wurde nun auch ich ins Büro gerufen und mir wurde ein Angebot unterbreitet. Da ich ja nur mecker und negativ eingestellt bin, soll nun auch ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und eine Abfindung annehmen. Nun meine Frage, wie geht das? Ich arbeitet dort seit 10 Jahren, will auch gar nicht weg, hab noch keine Abmahnung erhalten und habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahlen muss. Morgen ist nun der Termin mit dem Arbeitgeber und einem vom Betriebsrat. Also wie gesagt ich will dort weiter arbeiten, aber wenn die darauf bestehen dass ich gehen soll, sollte ich mir wohl einen Anwalt holen und nicht unterschreiben?!

Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag
Möglichst lange Auszeit vom Beruf

Hallo, ich bin 49 Jahre und bin seit 7 Jahren bei meinem AG beschäftigt. Davor war ich immer beruflich Tätig. Nun habe ich seit fast 2 Jahren Probleme mit der Gesundheit, was ausschließlich auf Stress zurückzuführen ist. Alle körperlichen Untersuchtungen waren negativ. Mein Hausarzt möchte mich für ein paar Monate aus dem Verkehr ziehen, damit war ich noch nicht einverstanden. Die Belastung ist auf den Druck der Firma und zusätzlich durch das schlechte Miteinander von Kollegen auch untereinander entstanden. Damit ist gesagt, dass ich auf meine Anstellung keinen Wert mehr lege und mir meine Gesundheit viel wichtiger ist. Nun gibt es mehere Wege: Ich kann mich so verhalten, dass ich eine Kündigung bekomme. 3 Monate Kündigungszeit zum Quartal. Dann könnte ich in den letzten Wochen der Anstellung meinen Krankenschein nehmen. Die Krankenkasse zahlt dann das Krankengeld so lange, wie der Arzt mir die Bescheinigung ausstellt. Damit laufe ich Gefahr, nach einer langen Zeit die Kündigung des AG zu bekommen. Wenn das Krankengeld ausläuft, könnte ich noch 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Oder Ich mache mit meinen AG einen Aufhebungsvertrag, ob er mir eine Abfindung zahlt ? Es sollen eh Stellen langfristig abgebaut werden. In den letzten Tagen dann den Krankenschein nehmen ?

Oder Ich ziehe jetzt den Krankenschein und warte was passiert, nach 6 Wochen zahlt dann die Krankenkasse. Ob sich dann der AG meldet und mich dann kündigen wird wenn ein Ende der Krankschreibung nicht in Sicht ist ?

Wer hat Erfahungen oder kann mir Ratschläge geben ?

Danke vorab dafür Gruss Maik

Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, auszeit, Krankengeld
Probearbeit nur Ausnutzung?

Hallo. Ich habe folgendes Problem: Ich sollte Montag/Dienstag zum Probearbeiten in einen Betrieb gehen (Vollzeitstelle, bin ungelernt). Also Montag 10min vor Beginn (7.30Uhr) dort gewesen und alles angeschaut und schon wirklich fleißig mitgeholfen (zwar nicht so schnell wie die anderen, aber es war körperlich echt anstrengend und ich kam trotzdem gut voran). Um 18.00Uhr war Feierabend (15min Frühstückspause, keine Mittagspause. Ergo: 10,5 Stunden!) Dienstag dann wieder pünktlich dort gewesen und schon selbstständig Aufträge erledigt. Auch hier wieder nicht blitzschnell aber gut in der Zeit. 18.30Uhr den Betrieb verlassen, 15min Frühstück, 30min Mittag. 10stunden und 15min gearbeitet. Der Chef sagte mir dann dass ich morgen (also Mittwoch) dann das und das zu machen hätte, obwohl ja nur zwei Tage Probearbeit ausgemacht waren. Dachte mir nichts, bin erschienen und hab einen Auftrag erledigt. Dann kam das Gespräch wie es weitergehen solle ... Der Chef meinte dann, er würde mich gern als Praktikant melden für die nächsten 4 Wochen, damit ich weiterhin mein ALG2 beziehen könne... (Die Probetage wurden natürlich nicht entlohnt) Ist das denn fair??? Die Tage sind mir eigentlich viel zu lange.. Ich meine, 8 Stunden sind normal und ich hab jeden Tag Minimum 2 Stunden mehr. Stundenlohn wären 8.50€.. komme ich trotz der vielen Stunden auf nicht mal 1200€. Ich habe schon einmal in einem anderen betrieb zur probe gearbeitet, eine Woche, sprich 5 x 8 Stunden, auch ohne Lohn und am Ende stellte sich heraus dass keiner der Probearbeiter eingestellt wurde, und es waren wirklich verdammt gute Kräfte dabei. Kurz zu meinen Eckdaten: ich bin 23, Mutter und mein Arbeitsplatz wäre 35km entfernt (hab ja auch Ausgaben durch Benzin etc.) Außerdem geh ich morgens um kurz nach halb7 aus dem Haus und bin nie vor 19uhr daheim. Wann soll ich mein Kind versorgen und den Haushalt schmeißen? Von den langen Arbeitszeiten war nie die Rede (weder in der Annouce noch beim Vorstellungsgespräch. Kurz gesagt: ich hab einfach Angst wieder nur ausgenutzt zu werden.. 4 Wochen mit je 10Stunden sind 200 Stunden unbezahlte Mühe und wenn's dumm läuft schiesst er mich nach den 4 Wochen trotzdem ab. Vllt weiss von euch einer Rat. Danke schon mal im Voraus, LG merely

Arbeit, Arbeitsrecht
Urlaub mit Zeitausgleich kombinieren nicht möglich?

Hallo, bin erst seit kurzem bei meiner Firma angestellt. Ich war vorher mehrere Monate in der gleichen Firma über eine Zeitarbeit.

Mir fehlen leider mehrere Tage Urlaub, leider habe ich bereits zu viele Tage verplant. Bislang war das ja kein Problem zumindest nicht über die Zeitarbeit. Mein Urlaubsantrag wurde mir abgelehnt mit der Begründung das ich zu viel Urlaub eingetragen hätte, was ja auch stimmt. Mein Gedanke war eigentlich das ich dafür meinen Zeitausgleich nehme. Ich meine wo für hat man die Überstunden/Zeitausgleich ??? Mein Vorschlag für die restlichen Tage meinen Zeitausgleich nehmen zu dürfen wurde mir vehement abgelehnt. Mit der Begründung das man den Zeitausgleich nur an sehr wenigen Tagen und nicht mehrere aufeinmal nehmen darf.

Das ging dann leider sogar so weit das man mir gesagt hat warum ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe wenn ich schon soviel Urlaub eingeplannt habe usw. Ich bin meinen Arbeitsvertrag durch gegangen und im Bezug auf den Zeitausgleich stand da nichts drinnen. Hab dann auch eine Betriebsvereinbarung gesucht den ich leider nicht gefunden habe. Der Betriebsrat meine zu mir das es nicht verpflichtet sei die Betriebsvereinbarung auszuhängen. Weil da ja auch ganz alte Sachen drinnen stehen würden.

Darauf hin meinte ich ob ich die Betriebsvereinbarungen einfach riechen soll ? Das fande ich unter aller Kanone von dem.

Was noch hinzu kommt ist das ich die Abteilung gewechselt hatte. In dieser Abteilung hatten wir noch keinen Meister, nur einen Ingenieur im Büro der für uns zuständig war. Den Antrag hatte ich mitte Januar abgegeben, der wurde mir auch genehmigt. Drei Monate drauf kam raus das er das nicht unterschreiben durfte weil er nicht für uns zuständig war. Das lustige ist das er aber in der zwischenzeit schon sehr oft von mir und meinen Kollegen die Urlaubszettel unterzeichnet hatte.

Langer Rede kurzer Sinn....der Urlaub ist bereits gebucht und zum größten Teil auch angezahlt worden. Was kann ich da machen ?

Danke und sorry für den langen Text :-)

Urlaub, Arbeitsrecht, Betriebsvereinbarung
Arbeitswiederaufnahme nach Bänderriss, Krankschreibung wegen Psyche

Meine Tochter (21 Jahre) hat einen befristeten Arbeitsvertrag (Minijob) bis Ende Juni, sie möchte auch keinen neuen Vertrag. Da sie sich im Februar einen Bänderriss am Fuß zugezogen hat, war sie insgesamt 8 Wochen krank geschrieben. Für 6 Wochen wird sie eine Lohnfortzahlung erhalten, danach auch von der Krankenkasse kein Geld. Okay. Nun muss sie nächste Woche wieder arbeiten und bekommt, da sie eine Angststörung hat, seit 2 Wochen von einem Psychiater verschriebene Antidepressiva nimmt (Diese hat sie vor 4 Jahren nach einem 4monatigen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie auch schon für etwas mehr als 1 Jahr einnehmen müssen!), eine totale Panik! Sie traut es sich nicht mehr zu die Arbeit in diesem Betrieb fortzusetzen, will es aber evt. versuchen. Nun meine Frage: Wenn sie es psychisch nicht schafft und sich wieder krank schreiben lassen muss (sie erwägt sogar sich wieder in die Psychiatrie einweisen zu lassen oder eine Tagesklinik...), bekommt sie dann wieder Lohnfortzahlung für 6 Wochen, weil es sich ja um eine andere Krankheit als vorher handelt? Muss sie mindestens einen Tag gearbeitet haben um zum Arzt zu gehen? Oder kann sie von vornherein zum Arzt wegen einer neuen Krankmeldung? Und wenn sie in diesem Betrieb garnicht mehr arbeitet bis zum Vertragsende, wie kann sie dann noch ihren anteiligen Urlaub von 3 Wochen geltend machen? Bitte helft mir möglichst schnell, wir wissen nicht mehr weiter. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Arbeitsrecht, Angststörung, Krankschreibung, Psyche, Urlaubsanspruch

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