Hallo! Ich bin 16 und möchte gerne eine Ausbildung als Bäckerefachverkäuferin machen. Verstehe nicht genau, was da im JArbSchG steht. Stimmt es, dass ich vom Gesetz her nach §14 in der Verkaufsfiliale schon um 5 Uhr anfangen darf ? Eigentlich dürfen Jugendliche ja erst ab 6 Uhr beschäftigt werden, für Bäckerei und Konditoreien gibt es aber Ausnahmen. Verstehe ich richtig, dass ich wenn ich 17 werde bereits um 4 Uhr anfangen darf? Weil da Bäckerei steht irritiert mich das... Heißt das, es geht um die Backstube oder gilt das auch für die Verkaufsfilialen?

Danke für eure Hilfe.