Verwaltervertrag läuft zum Jahresende aus - Kündigung?

Hallo an alle,

Der Verwaltervertrag mit unserer HV läuft zum 31.12. aus. Die WEG möchte nicht verlängern, dem KV kündigen und zum neuen Jahr einen anderen HV bestellen.

Aufgrund der Pandemie hat dieses Jahr noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden. Diese soll am 26.11. als reine Vollmachtsversammlung statt finden, welcher wir widersprochen haben.

Was müssen wir nun tun? Können wir den alten HV zum 31.12. überhaupt noch loswerden? Hätte wir bis zu einem bestimmten Termin kündigen müssen, auch wenn der Vertrag befristet ist? An verschiedenen Stellen lese ich, dass sich ein Verwaltervertrag dann automatisch verlängert. In unserem Verwaltervertrag gibt es jedoch dazu keine Klausel.

Wenn wir auf einer Eigentümerversammlung im November oder Dezember einen Tagesordnungspunkt "Wahl des Verwalters" durchführen, funktioniert es dann so?

Haben wir im Notfall durch das neue WEG (ab 1.12.) Möglichkeiten den alten HV loszuwerden?

Vielen Dank für alle Antworten

Ergänzung um Verwaltervertragausschnitt:

  1. Die Verwalterbestellung erfolgte auf Gurnd der Niederschrift laut Teilungserklärung durch den Bauherren Bauträger 0815, Mustergasse, Musterstadt für die Zeit vom xx.xx.2018 bis 31.12.2020
  2. Der Verwaltervertrag wird fest auf die Dauer der Bestellung des Verwalters gem. Ziffer 1. abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um die Dauer der Wiederbestellung, sofern kein anderer Vertrag geschlossen wird.

Das ist alles. Er ist von keiner Kündigungsfrist die Rede. "Er verlängert sich jeweils um die Dauer der *Wiederbestellung*" Da bisher noch nie Wiederbestellt wurde, kann er sich doch auch nicht um die Dauer der Wiederbestellung verlängern.

Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz
Hausverwalter nimmt Gemeinschaftseigentum ab?

Hallo,

es geht um ein Wohnhaus mit 9 Eigentunswohnungen. Die Wohnungen wurden im August an die Eigentümer übergeben. Anfang September war die Eigentümerversammlung.

Es gab keinen Tagesordnungspunkt „Abnahme des Gemeinschaftseigentum“ unter Sonstiges wurde aber darüber diskutiert. Der Hausverwalter wurde beauftragt einen Gutachter anzufragen und mit diesem eine Vorbegehung zu machen. Bei entsprechenden Angebot sollte eine außerordentliche Versammlung einberufen werden und beschlossen werden, dass der Gutachter beauftragt wird. Nun ging der Hausverwalter aber für 3 Wochen in Urlaub, hat sich aber von seiner Kollegin vertreten lassen.

Samstag bekamen wir dann einen Brief mit der Abschlussrechnung (7. Rate nach Bauträgerverordnung “Fertigstellung”) und einem Baustandsbericht vom Bauleiter, dass die Schlussabnahme und behördliche Abnahme erfolgt sei.

Fast alle Eigentümer wussten nichts davon. Vor allem da es noch sehr viele Mängel man Gemeinschaftseigentum gibt. Z.b. Steht nich ein Gerüst und eine Einfahrt in die Tiefgarage ist nicht möglich. Nun tauschen sich die Eigentümer Aus. Heute hat sich einer der Eigentümer gemeldet, der dann den restlichen erklärte, dass die Abnahme durch die Hausverwaltung erfolgte. Er habe das Protokoll vorliegen (es enthält gerade einmal 3 Mängel).

Die restlichen Eigentümer wussten nichts von einer Abnahme und wurden auch im Nachgang nicht informiert. Das Protokoll wurde nicht verteilt.

Nun frage ich. Ist diese Abnahme nichtig? Meiner Ansicht haben wir den Hausverwalter nicht bevollmächtigt eine Abnahme durchzuführen. Keiner der Eigentümer war bei der Abnahme dabei. Darf der Verwalter so eine Abnahme eigenmächtig vornehmen?

vielen dank für die Antworten.

Recht, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft
TV Versorgung in Neubauwohnung?

Wir haben eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht folgendes:

"Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthalten."

In der Baubeschreibung sind für fast alle Zimmer Antennenanschlüsse vorgesehen. z.B. "1 Antennenanschluss"

Beim Richtfest wurde mir vom Bauleiter im Beisein des Bauträger gesagt, dass das Haus mit Kabelfernsehen versorgt wird.

Auf erneute Rückfrage vor kurzem wurde mir mitgeteilt, dass ein Irrtum der Kabelfernsehgesellschaft vorlag, und es seitens der Kabelfernsehgesellschaft technisch nicht möglich sei, das Haus mit Kabelfernseh zu versorgen, außer die Straße würde aufgerissen werden, um neue Kabel zu verlegen. Die Kosten müsste der Bauträger tragen.

Eine Sat-Anlage möchte der Bauträger nun auch nicht einbauen. (Alle Häuser in der Nachbarschaft haben einen Satellitenschüssel)

Der Bauleiter meinte, dass eine TV Versorgung über die Telekom erfolgen wird. Vermutlich meint es damit, dass es jedem freigestellt ist, einen Vertrag mit der Telekom abzuschließen und Telekom EntertainTV zu nutzen.

D.h.

  1. Jemand der einen anderen Provider nutzen möchte, hat Pech (keine freie Providerwahl)
  2. Die Antennenanschlussdosen (teilweise auch die zusätzlich Bestellten) sind ohne Funktion
  3. Eigentümer, welche ihre Wohnung vermieten möchten, haben hier wohl ein Problem mit der Wertigkeit ihrer Wohnung.

Gibt es hier irgendeinen juristischen Hebel, wie ich den Bauträger dazu bringen kann, zumindest eine Sat-Anlage in das Haus einzubauen?

Fernsehen, Recht, Baumängel, Bauträger, Eigentumswohnung, Kabelfernsehen