Welche Note entspricht dieses Zeugnis?

Hallo, ich habe mein Zeugnis erhalten und bitte euch dies zu bewerten.

Den ANfang lasse ich mal weg, den die Hälfte der Seite ist mit der Vorstellung der Firma voll :) und meinen Aufgaben...

xxxx

Aufgrund des sehr fundierten und vielseitigen Fachwissen von Frau X erfüllte sie die Anforderungen ihrer Position stets mit guten Resultaten. Auch in schwierigen Situationen zeichnete sie sich durch eine sehr schnelle Auffassungsgabe aus und fand stets gute Lösungen. Dem ständigen Termindruck und dem starken Arbeitsanfall war sie ebenfalls jederzeit gut gewachsen.

Ihre Arbeit erledigte sie jederzeit zielbewusst, zügig und dennoch sorgfältig. Dabei war für sie eigenverantwortliches Handeln selbstverständlich. Sie überzeugte in hohem Maße durch ihre außerordentliche Einsatzfreude und erledigte ihre Aufgaben stets mit großer Energie. Durch ihre selbstständige und zügige Arbeit hat sie stets gute Erfolge erzielt. Frau x hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war ihr Verhalten vorbildlich. Im Umgang mit unseren Kunden bewies Frau X großes Geschick.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des XX.XX.XX

Wir bedanken uns bei Frau X für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin Erfolg.

xxx

der Satz mit das Arbeitsverhältnis endet mit ABLAUF zum..... gefällt mir gar nicht. Hört sich für mich neg. an. Dazu kommt noch das ich 5 Jahre in der Firma gewesen bin. Die vorgeschichte dazu ist das ich in den 5 Jahren, 1 Jahr in ELternzeit gewesen bin und als ich erneut Schwanger wurde wollte er mich los werden und hat mich gekündigt. er musste mcih natürlich wieder einstellen wir haben uns aber drauf geeinigt das ich nach dem Mutterschutz aufhöre.... Habe jetzt 1 Jahr ELternzeit und danach hätte ich eh dort aufgehört, deswegen war das ok.

Vielen Dank schon mal für die Beurteilung meines Zeugnis.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Betriebshaftpflicht, die Schäden abdeckt, welche Mitarbeiter am Eigentum der Firma verursachen?

Einen schönen guten Morgen an alle Versicherungsexperten im Bereich Gewerbe. Ich habe eine Frage zum Thema Betriebshaftpflicht.

Eine Haftpflicht versichert ja in der Regel den Schaden, welcher einem Dritten zugefügt wird. Nun würde ich aus gegebenem Anlass interessieren, ob sich ein Betrieb auch absichern kann gegen Schäden, die beispielsweise Mitarbeiter am Eigentum des Arbeitgebers verursachen? Wir haben so einen Fall in der Firma gerade, und außer Ratlosigkeit haben wir noch nicht viel eroieren können. Beispiel: Einer unserer Werkstattmeister wollte mit einem Stapler in die, durch ein Rolltor zugängliche Halle einfahren. scheinbar ging sich das aber um knapp zwei Zentimeter in der Höhe nicht aus und somit ist der Kollege mit dem Mast des Staplers an eben diesen zwei Zentimetern am Tor angefahren. Nun muss das Segment wohl getauscht werden, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Die Privathaftpflicht deckt scheinbar keinen Schaden in dieser Form ab, der Mitarbeiter hatte gleich seinen Berater angerufen, weil er natürlich Angst hat, die Kosten zu tragen. Ist es nun möglich, dass die Betriebshaftpflicht der Firma für solche Kosten aufkommt? Wäre ja dann eigentlich das gleiche, wenn ein Mitarbeiter unachtsam war, lässt einen Lötkolben eingesteckt als er heim geht und die Firma fackelt ab. Ich bin echt gespannt, wie das wirklich aussieht, weil das wurde jetzt ein ganz schönes Thema hier.

Vielen Dank den Experten unter euch :)

Steffi

Versicherung, Arbeitsrecht, Betriebshaftpflicht, Schaden
Trinkgeldabgabe-verweigern rechtens (Gewohnheitsrecht)?

Hallo Community,

ich arbeite(te) bis heute (von 09.2014-heute) bei einer Pizzaria als Fahrer auf 450€ Basis (Minijob). Gezahlt wird 8,50€ Mindestlohn. Arbeitsvertrag nur mündlich.

Seit dem 1.1.2015 wurde mündlich verkündet, dass auf Grund des Mindestlohns nun auch jeder Fahrer mehr verdient. Deshalb wurde "um die Kollegen des Innendienstes nicht zu benachteiligen", (bekommen ebenfalls 8,50€) eine Trinkgeldpauschale von 0,40€ pro Kunde eingefürt, welche die Personen vom Innendienst bekommen sollen (somit auch der Filialleiter). Wer damit nicht einverstanden ist, könne sofort gehen. Unbeachtet dessen, dass nicht jeder Kunde Trinkgeld gibt.

Meiner Info nach, ist das Trinkgeld, welches der Kunde dem Fahrer schenkt auch vollständiges Eigentum des Fahrers.

Heute habe ich an meinem letzten Arbeitstag die Trinkgeldpauschale nicht gezahlt.

Möglicherweise wird nun der Pizzeria-Besitzer versuchen diese zu "erzwingen" - mit welchen legalen bzw. nicht legalen Mitteln vermag ich hier nicht zu nennen. Der Lohn wird immer zum 15. des Folgemonats gezahlt.

Kann der Pizzeria Besitzer ggfs. Gewohnheitsrecht geltend machen, da ja vom 01.01.2015- bis vor kurzem immer gezahlt wurde oder bewegt er sich selbst auf rechtlich dünnem Eis, sollte er irgendwelche "Tricks" versuchen?

Noch kurz zu Info: Die Trinkgeldpauschale wird immer am Ende der Schicht in eine frei zugängliche Spardose am Emfangstresen geworfen. Ob die Aufteilung gerecht (meiner Meinung nach nein) oder überhaupt erfolgt kann man nicht sagen.

Für rechtlich fundierte Antworten oder konkrete Antworten wäre ich sehr dankbar. :)

-keinguterfrager

Betrug, Trinkgeld, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Gewohnheitsrecht, Abgabe
Ich möchte gerne meine Ausbildung abbrechen - was muss ich beachten?

Hallo Leute, ich möchte gerne meine Ausbildung abbrechen, weiß jedoch nicht so recht was ich dabei alles beachten muss. Die Gründe, weshalb ich meine Ausbildung abbrechen möchte, sind die, dass ich keinen Spaß am Beruf habe und ich mich teilweise ziemlich ausgenutzt fühle und ich schlecht behandelt werde - ich würde sagen, es grenzt schon an Mobbing.

Ich wusste von der ersten Woche an, dass die Ausbildung nichts für mich ist, jedoch dachte ich mir, probiere ich es trotzdem - immerhin ist es eine Ausbildung. Von Anfang an war es aber so, dass ich oft schlechte Laune hatte, wenn ich nach Hause gekommen bin und ich auch mit schlechter Laune zur Arbeit gegangen bin. Bei der Arbeit hab ich mich dann natürlich bemüht, so gut gelaunt wie möglich zu wirken. Auch war es so, dass ich von Anfang an Dinge machen musste, die wirklich Null mit meiner Ausbildung zu tun haben - und diese Dinge durfte ich dann noch nicht einmal in mein Berichtsheft schreiben. Mittlerweile werden es immer "extremere" Dinge, die ich machen muss. Wenn ich eine Frage stelle, wirken die Befragten oft genervt und geben mir dann auch oft pampige Antworten - ich trau mich fast gar nicht mehr, etwas zu fragen, weil ich Angst vor blöden Antworten habe. Wenn ich nach Hause komme, weine ich oft, weil ich so überfordert mit der ganzen Situation bin und ich mich einfach auch so mega unwohl in meinem Betrieb fühle. Auch habe ich keine Lust mehr auf Dinge, die total normal für Leute in meinem Alter sind (ausgehen, Freunde treffen,...). Ich möchte nach der Arbeit und am Wochenende einfach nur Zuhause sitzen und TV schauen. Am besten so früh wie möglich ins Bett - allgemein bin ich immer sehr antriebslos und müde. Ich habe oft Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Probleme - ich schätze, dass das alles eine sehr starke psychische Belastung für mich ist. Ich war auch schon beim Arzt, welcher mich dann gleich mal eine Woche krank geschrieben hat.

Naja, das war jetzt mal ein Teil der Gründe, weswegen ich meine Ausbildung abbrechen möchte. Ich hoffe, ihr könnt mir dazu weiterhelfen, denn ich möchte gerne wissen, ob es dringend notwendig ist, vor der Kündigung mit der IHK zu sprechen, um mich abzusichern oder ob ich auch so kündigen kann und was auf jeden Fall in die Kündigung rein muss. Außerdem hab ich noch 5 Wochen Urlaub zur Verfügung, welche ich gerne in Anspruch nehmen möchte. Ich weiß, dass wenn ich zum 01.01. des Jahres angestellt war und ich zur zweiten Hälfte des Jahres kündige, ich dann Anspruch auf den gesamten Urlaub habe. Nun würde ich jedoch gerne wissen, ob man da am Kündigungseingang rechnet oder ab wirksamwerden der Kündigung?

Tut mir Leid, dass der Text so lange geworden ist. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Danke schonmal im Voraus!

Liebe grüße

P.S. Ich mache übrigens eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und bin im ersten Lehrjahr. Und ich bin 21.

Urlaub, Kündigung, Ausbildung, Arbeitsrecht, Abbruch, Anspruch, IHK, kündigen, Lehre, abbrechen
Hab Arbeitsvertrag am 1.6.15 unterschrieben.Arbeitsbeginn 15.7.Am gleichen Tag wurde noch festgestellt das ich schwanger bin.Wie ist die Rechtslage zum Vertrag?

Hallo,

ich habe am 1.6.15 einen Arbeitsvertrag unterschrieben als Krankenschwester in einem Leasing Unternehmen.Arbeitsbeginn ist am 15.07.15. Am gleichen Tag hatte ich noch einen Termin beim Frauenarzt , wo mit Erschrecken meinerseits festgestellt worden ist das ich schwanger bin. Ich hab eine Woche gebraucht um zu beschließen das ich mich für die Schwangerschaft entschließe und das Kind behalte. Heute habe ich meinem Arbeitgeber informiert über die Schwangerschaft. Er war nicht begeistert ,was verständlich ist und möchte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.Kann er das so einfach? Muss ich da nicht eigentlich zum Betriebsarzt? Jetzt das schlimmste!!Er hat mich noch mal angerufen und möchte den Mutterschaftspass im Original,mit dem Datum wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Jetzt hab ich riesen Angst da der Termin der 1.6.15 war,genauso wer der Tag der Vertragsunterzeichnung. Jetzt wird er mir sicher Betrug vorwerfen.Was soll ich jetzt machen?Allerdings bin ich jetzt ohne Vertrag wahrscheinlich hartz 4 abhängig! So kann ich doch kein Kind bekommen,ich hab immer gearbeitet und brauch finanzielle Sicherheit, die ich vom Partner nicht bekomme..Es geht um Leben und Tod!! Brauche dringend Rat. Tausend Dank

Schwangerschaft, Arbeitsrecht
Recht auf 13. Monatsgehalt bei Kündigung Schweiz?

Hallo Mein Arbeitsvertrag begann zum 01.11.12. Im Mai habe ich gekündigt. Durch die 2 Monatige Kündigungsfrist wird der Arbeitsvertrag zum 01.08.15 beendet. Besteht noch das Recht auf eine anteilige Anzahlung des 13. Monatsgehalts, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass dieses recht nicht mehr besteht. Ist dies rechtens??

Hier ein Auszug daraus:

Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich über ein Bank- oder PC-Konto jeweils per 25. eines Monats. Der Anspruch auf anteilmässiges 13. Gehalt beginnt nach Beendigung der Probezeit zu Anfang des darauffolgenden Halbjahresanfangs mit folgender Einschränkung: Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn. MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn. Der 13. Monatslohn (Gratifikation) wird dem Arbeitnehmer anteilig jeweils am Ende und in der Mitte (ab dem 2-ten Anstellungsjahr) eines Jahres ausbezahlt.

Danke für eure Hilfe

Grüsse

Kündigung, Schweiz, Arbeitsrecht
Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Amt zahlt mir keinen Cent Bafög, trotz eigener Wohnung, habe ich recht auf Wohngeld?

Hallo zusammen,

Ich bin grad etwas sauer, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab folgendes Problem: Ich besuche ab kommenden Schuljahr einen Fachschule, bei der man einen neue Ausbildung erhält sowie das Abitur. Leider ist die gibt es die Schule nur in einem Ort der weiter von mir entfernt ist. Ich musste mir also eine Zimmer suchen wo ich während der Schulzeiten wohne. Ich habe natürlich gleich Bafög beantragt - heute kam der Bescheid das ich nichts bekomme. Und das trotz der Tatsache, das ich 3 Geschwister habe. Meine Eltern können mir nur mein Kindergeld geben (180 Euro - allein die monatliche Miete für das Zimmer beträgt 230 Euro...) Das kann doch nicht der Ernst eine deutschen Behörde sein... Wo soll ich den schlafen, ich muss mich doch auch irgendwie ernähren, und außerdem mach ich das ganze nicht zum Spaß, ich will mich weiterbilden, haben dann einen guten Job und vielleicht gutes Gehalt wovon die Behörden mir dann wieder genug abziehen können... Hartz 4 Empfänger die nix tun und nur daheim sitzen erhalten schon ihr Geld, aber jungen Menschen die sich weiterbilden wollen bekommen nix? Muss ich diese Logik verstehen? Arbeiten ist zwar schön und gut, aber ich habe meistens bis 4 Schule, da bleibt dann nur das Wochende. Ich kann also gar nicht so viel arbeiten um meinen kompletten Lebensunterhalt zu finanzieren. Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben, was ich tun kann? Irgendeine andere Behörde? Ich mein, wir leben in Deutschland, das kann doch wohl nicht wahr sein....

Arbeit, Finanzen, Schule, Geld, Wirtschaft, Arbeitslosengeld, Bildung, Arbeitsrecht, BAföG
Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

Mit droht gerade ein echtes kleines Drama. Ich habe den Job gewechselt für eine echte berufliche Chance, Neuaufbau eines neuen Angebots und damit für mich verbunden auch die Karriereleiter etwas hoch. Für den Job muss ich aus der Großstadt weg ziehen in einen ca 100km weit entfernten Ort. Ist ok für mich, ich hab mich drauf gefreut, auch schnell ne Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben. Bin gerade dabei den Umzug zu planen. Jetzt droht aber das das ganze Projekt nicht starten kann, weil uns die Stadt mit den Räumlichkeiten nen Strich durch die Rechnung macht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber für mich hängt echt viel dran. Wenn das Projekt nicht starten kann, dann verliere ich den Job (bin natürlich in der Probezeit und bin deshalb schnell gekündigt), dann habe ich ne Wohnung in ner Kleinstadt, die dann aber für die neue Jobsuche nen echt blöder Standort wäre. Alte Wohnung in Großstadt zu behalten wäre dagegen kein Thema, die gehört meinen Eltern und da kann ich auch einfach bleiben, aber muss eben Miete zahlen, Ohne Job und doppelte Miete für ne Wohnung in der Kleinstadt, die ich nicht beziehe, kann ich mir nicht leisten. Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles? Der Arbeitgeber wäre, wenn das Projekt nicht startet unter Umständen sogar von der Insolvenz bedroht, da ist also eher nichts zu holen. Die Wohnung ist ab 1.7. angemietet, doppelte Miete für Juli hatte ich eingeplant, aber natürlich mit dem Wissen um das Gehalt das ich im Juli erhalten hätte. Man man man, was für ein Mist!

Mieter, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitsrecht