Post falsch eingeworfen. Was soll/darf ich tun?

Hallo, zum wiederholten Male hat eine Zeitungsausträgerin/Kurierfahrerin eine Abozeitschrift fälschlicherweise bei uns eingeworfen. Es handelt sich um eine Fernsehzeitschrift, auf der so ein Aufkleber mit Name und Anschrift des Empfängers klebt.

Wir wohnen in einer Häuserreihe in der 9D, wobei die Zeitschrift in die 5 muss, die wo ganz anders ist (auch nicht in unserer Häuserreihe, sondern wirklich einige Ecken weiter). Auch die Namen unterscheiden sich.

So etwas passiert uns nun seit wir hier wohnen (ca. halbes Jahr) immer wieder und wenn ich versuche die junge Dame auf ihrem Fahrrad abzufangen, flitzt sie davon.

Ich wäre ja prinzipiell immer dazu bereit, einem Nachbarn die Post einzuwerfen oder zu übergeben, die ich erhalten habe. Aber in diesem Fall müsste ich jetzt sowieso erstmal suchen wo dieses Haus steht etc. Außerdem sollte schon mal jemand merken, dass diese Zeitungsausträgerin absolut unfähig ist. Sie kann offenbar eine 9 nicht von einer 5 unterscheiden oder sie macht ihren Job absolut gewissenlos. Ich frag mich wo meine Fernsehzeitschrift manchmal landet, wenn ich sie nicht bekomme.

Nun die Frage: Wozu bin ich jetzt als falscher Empfänger einer Abozeitschrift verpflichtet? Da die austragende Firma nicht etwa die Deutsche Post ist, wüsste ich jetzt erstmal nicht, wo ich die Zeitschrift reklamieren sollte. Da die Firma auch nur eine 0180-er Nummer angegeben hat, sehe ich auch nicht ein, dort anzurufen. Aber es kann doch nicht sein, dass ich mehrmals die Woche den Job der Zeitungskuriere übernehmen muss oder doch?

Recht, Post, Zeitung
Unbezahlte Arbeit nach Ladenschluss/Aushilfe

Hallo, ich arbeite seit nun über 2 Jahren bei einem Supermarktdiscounter auf 400€-Basis. Da ich studiere, arbeite ich meist abends bis Ladenschluss (21 Uhr)

Nun gibt es in einem Supermarkt aber nach Ladenschluss eben zwingend zu erledigende Dinge wie Kassenabrechnungen, Säuberung der Brotregale, Kaltstellen von gewissen Obst/Gemüseartikeln, Verlusterfassung (übrig gebliebene Brötchen etc), Tresorzählung, Tagesabschluss,...

Meine heutige Schichtleiterin hat mir von einer Anweisung der Bezirksleitung berichtet, die da lautet: Aushilfen werden (im Gegensatz zu Teil-/Vollzeitkräften, die bis 21:15 bezahlt werden) nur noch bis Ladenschluss vergütet. Angeblich, weil der Stundenlohn höher ist (Spätzuschläge, Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind im Stundenlohn der Aushilfen verrechnet), jedoch geht diese Rechnung für mich nicht auf, da die Festangestellten diese Boni ja auch bekommen. Nur eben nicht centweise pro Stunde, sondern in der klassischen Form.

Ansonsten wird von uns erwartet, dass wir 15 Minuten vor Schichtbeginn im Markt eintreffen, um z.B. die Kasse einzuzählen, damit der Abzulösende pünktlich nach Hause gehen kann. (Das war bis heute nie ein Problem für mich)

Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens, von Aushilfen zu erwarten, dass sie bleiben bis die Abschlussarbeiten nach Ladenschluss erledigt sind, ohne dafür bezahlt zu werden, während die Festangestellten, mit denen man gegen 21:20-21:30 zur Türe hinausgeht. zumindest bis 21:15 bezahlt werden?

Denn meiner Ansicht nach ist Arbeit jede Minute, die ich zu Gunsten des Arbeitgebers in Arbeitsbereitschaft im Markt verbringe, und muss damit auch bezahlt werden. (?)

Arbeitsrecht, Aushilfe
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.