Angst und Panik vor meiner Chefin wegen AU!

Hallo ihr da draußen,

ich muss unbedingt etwas loswerden sonst frisst es mich noch auf. Die Sache ist folgende: Ich war in diesem Jahr 3 Tage im Januar, 2 Tage im Februar und diese Woche von Mo-Fr krankgeschrieben. Das Sind also 10 Tage. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr als Floristin und habe tierisch panik wenn ich daran denke, dass ich am Montag wieder auf die Arbeit "muss" :(

Meine Chefin ist von ihrer Art her rabiat und direkt. Sie hat meiner Meinung nach sehr hohe Ansprüche (ich darf mir ja keinen Fehler erlauben, erstes LJ hin oder her, und am besten sollte ich gleich alles 100% können). Zudem hat sie glaube ich auch persönlich etwas gegen mich, weil sie andauernd versucht mir eins auszuwischen (wenn ich vor Kunden zb ein Gesteck vorbereite, dann sagt sie plötzlich "ah das ist ja grausam, so nicht!!" ... und das tut halt richtig weh, weil ich immer versuche mein Bestes zu geben).

Jetzt habe ich am Montag angerufen und hatte ihr meine Krankmeldung zukommen lassen. Und sie tat am Telefon sehr genervt und gereizt. Am nächsten Tag rief sie mich plötzlich zurück und fragte mich, wie ich mir das denn alles vorstelle? ob ich überhaupt lust hätte zu arbeiten oder nur faul wäre?- weil ich ja ständig (!!) krank wäre und dass sie mich ja wegen arbeitsverweigerung kündigen könnte, sie überlegt es sich, sagte sie!! :(

ich hab keine Ahnung wohin mit meinen Gefühlen :( ich bin total verzweifelt. Ich kann nachts nicht ruhig einschlafen und muss tagsüber ständig daran denken. Ich warte nur darauf, dass das Telefon klingelt und sie dran ist, oder dass eine Kündigung im Briefkasten auf mich wartet. Was kann ich tun? :( habt ihr Tipps? Bitte helft mir!!

Arbeit, Beruf, Kündigung, Angst, Arbeitsrecht, Chef
Alarmanlage ausgelöst - muss ich das bezahlen?

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite nebenjobmäßig an einer Tankstelle am Wochenende und letzten Sonntag als ich nach der Spätschicht den Laden abschließen wollte ist mir was ziemlich blödes passiert: ich hatte das Gefühl die Tür nicht richtig zugeschlossen zu haben, da wollte ich sie nochmal öffnen, richtig randrücken und nochmal zuschließen. Leider war die Alarmanlage schon scharf geschaltet und ist dann prompt losgegangen..

Das ist mir vorher (natürlich) noch nie passiert, daher wusste ich auch nicht wie ich den Alarm wieder ausbekomme. Hat auch nur eine Minute gedauert da standen schon ein Polizeiauto und der Sicherheitsdienst vor mir, die wurden anscheinend sofort verständigt. Gott sei Dank hat eine Kollegin von mir den Alarmton bei sich zuhause gehört und ist sofort gekommen um ihn auszuschalten.

Mein Chef wurde auch vom Sicherheitsdienst alarmiert und hat meine Kollegin dann angerufen, die ihm dann die Situation erklärt hat. Die Beamten sind dann auch wieder gefahren, ich hab ordnungsgemäß abgeschlossen und bin dann auch nach Hause gegangen. Noch hab ich auch noch nichts gehört von meinem Chef, aber ich kann mir vorstellen dass ich jetzt ziemlich unten durch bin bei ihm, er schien mich sowieso von Anfang an nicht wirklich zu mögen und ist allgemein in seiner Art ein ziemliches A*loch..

Ich hab gerade echt ziemlich Angst dass ich den ganzen Aufwand nun erstatten muss - dass die Polizisten und die zwei Männer vom Sicherheitsdienst wegen falschem Alarm bei mir aufgekreuzt sind. Es war zwar aus Versehen, aber ich bin ja trotzdem Schuld, ich hab ja den Fehler beim Zuschließen gemacht! Die Alarmanlage an sich muss ja zum Glück nicht ersetzt werden wie zB ein Notknopf oder so. Aber ich hab im Internet gelesen dass mich das Ganze bis zu 500€ kosten kann!

Haltet ihr diese Summe für angemessen? Und wie ist das rechtlich eigentlich, kenne mich da überhaupt nicht aus.. darf mein Arbeitgeber mir eine Rechnung in dieser Höhe einfach so zur Zahlung überlassen oder mich zwei Monate ohne Lohn beschäftigen? Vielleicht kündigt er mir nun sogar fristlos.. dabei bin ich auf diesen Job so angewiesen und kann mir weder 500€ Schulden noch eine Kündigung leisten! Kann mir einer von euch helfen? Danke euch, littlechoco

Arbeit, Arbeitsrecht, Alarmanlage, Tankstelle
High Heels in der Arbeit

Ich hätte da eine sehr ernstgemeinte Frage. Daher habe ich mich auch extra hierfür angemeldet....

Kann und darf ich als Mann High Heels in der Arbeit tragen, sofern alle sicherheitstechnischen Richtlinien und Betriebsvereinbarungen eine Betriebes eingehalten werden?

Ich bin männlich und arbeite seit über 10 Jahren als Ingenieur im Büro am Computer und im Labor. Zudem laufe ich schon seit vielen vielen Jahren mit High Heels in der Öffentlichkeit , gehe dabei Einkaufen oder sonst durch die Stadt ohne dabei grosses Aufsehen zu erregen, selbst wenn ich an Amtspersonen wie Polizistinnen und Polizisten vorbeigehe. Ich wirke dabei weder tuntig, schwul noch lächerlich, was unter anderem daran liegt, dass ich sehr maskuline Züge habe und ich mich sehr selbstbewusst gebe, obwohl ich etwas wage, was (zur Zeit) sich nur die wenigsten Männer trauen .... Ich habe das Motto 'walk a mile in her shoes' in die Tat umgesetzt und wer es einmal gewagt hat und gefallen daran gefunden hat, versteht die Frauen und wird nicht mehr so schnell davon loskommen, und wird es wieder und wieder zu tun. Dabei möchte ich an dieser Stelle sicherheitshalber gleich schon mal den Einwand 'eines sexuellen Hintergrundes' im Keime ersticken, da dieser hier überhaupt nicht zur Debatte steht, denn bei Frauen steht dieser Vorwurf ja schliesslich auch nicht zur Debatte, wenn sie High Heels oder einen Minirock in der Öffentlichekeit oder zur Arbeit tragen.

Also eigentlich kann ich mir sehr gut vorstellen, High Heels oder zumindest Schuhe mit höheren Absätzen (>5 Zentimeter) in der Arbeit zu tragen, aber da ich nicht weiss ob ich dadurch Probleme bekomme oder mich Disziplinarverfahren erwarten habe ich mich bisher nie getraut. Ich denke aber das im Zuge der Gleichberechtigung (Emanizpation) auch durchaus ein Mann High Heels in der Arbeit tragen könnte und auch sollte , da Frauen ja schliesslich auch Hosen tragen (dürfen). Gibt es also irgendwelche fundamentalen Gründe, warum ich als Mann keine High Heels in der Arbeit tragen darf? Abgesehen davon das der ein oder andere Kollege sehr verdutzt dreinschauen oder meine Kolleginnen schmunzeln werden, wenn ich auf dem Weg in die Kantine bin oder sonst durch die Gänge stolziere.

Kann mir also jemand aus dem Bereich HR (Human Resources bzw. Personalabteilung) oder vielleicht auch ein Manager die Frage (anonym) beantworten? Denn ich selbst bin Ingenieur beim Großunternehmen Siemens und kann mit nur sehr schwer vorstellen, dass es verboten sein soll. Oder kann mir vielleicht auch ein Jurist Rede und Antwort (mit oder ohne High-Heels) stehen?

Ich bedanke mich an dieser Stelle schon mal bei allen Beteiligten die ernstgemeinte Beiträge leisten im Voraus

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Arbeit, Männer, Schuhe, Recht, Arbeitsrecht, Absatz, Arbeitskleidung, High Heels
Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Gesetz, Präsentation, Abschlussprüfung, Anwendungsentwicklung, Betriebsrat, Fachinformatiker, IHK, Jura, Projekt, Rechtslage
Zählt eine Whatsapp Nachricht oder eine mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?

Hallo Zusammen,

ich arbeite seit einer Woche im Büro eines Casinos. Gestern kam mein Chef und meinte, dass er sich Gedanken gemacht hat und fair seinen anderen Mitarbeitern gegenüber sein muss (Bedienungen hinter der Theke des Casinos) und nur so ist eine langfristige Zusammenarbeit zwischen uns möglich.

Er meinte, dass ich an Feiertagen normal zum arbeiten kommen muss, weil die anderen das auch müssen und ich hab ja schließlich Samstag und Sonntag frei. Das bleibt auch so, außer ich komme nicht am Feiertag, dann muss ich den Tag am Wochenende nachholen, sodass ich auf meine 40 Stunden in der Woche komme. Zudem meinte er auch, dass es eine Toleranzgrenze bezüglich Überstunden geben wird. Diese beträgt jetzt 8 Stunden im Monat (kann aber jederzeit angehoben werden). Diese bekomme ich weder ausgezahlt noch frei. Obwohl im Vertrag festgehalten ist, dass meine Überstunden mit je 6 Euro netto auf meinen Lohn drauf kommen.

So.... Im Vertrag wurde bzgl. meiner 40 Stunden Woche leider nicht festgehalten, dass dies Montag bis Freitag ist.

ABER: Die Grundlage, dass ich den Vertrag unterschrieben habe, war ein Whatsapp Angebot von meinem Chef. Da hat er geschrieben 40 Stunden Woche Montag bis Freitag und Samstag Sonntag frei. Und das hat er gestern in dem Gespräch auch nochmal so bestätigt. Nun meine Frage... zählt diese Nachricht und die mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?

Diese Änderungen werden auch nicht im Vertrag festgehalten, weil mein Chef meinte, dass es mündlich ausreicht.

Ich habe zustimmen müssen, da ich sonst fristlos gekündigt worden wäre. Er meinte zudem, dass er mir ja auch entgegen gekommen sei bzgl. der 5 Tage Woche Montag bis Freitag und er hat mir ja die Möglichkeit auf einen Job gegeben.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich fühle mich irgendwie erpresst, weil ich gar keine andere Wahl habe, als mich darauf einzulassen.

Kann mir vielleicht bitte irgendjemand weiterhelfen? Und bitte nur ernstgemeinte Tipps...

Vielen Dank schon mal im Voraus

Nachrichten, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, mündlich, Vereinbarung, WhatsApp
Zustimmung zur Veränderung einer Stellenbeschreibung, Weisungsrecht, Arbeitsrecht

Hallo zusammen ...

Der Fall:

Der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation mit Tarifvertrag in Anlehnung an den AVR. Die Stellenbeschreibung ist per Definition Anlage des Arbeitsvertrages. Ein Mitarbeiter erhält nun eine geänderte Stellenbeschreibung die ohne seine Mitwirkung und ohne Rücksprache mit ihm geändert wurde. Im Unterschriftenfeld der neuen Stellenbeschreibung steht "zur Kenntnis genommen". Falls er nicht unterschreibt, wird ihm die neue Stellenbschreibung unter Zeugen überreicht. Der hinzugefügte neue Part der Stellenbeschreibung betrifft die Vertretung einer anderen völlig fremden Abteilung, für diese besteht keine Ausbildung und Einweisung sowie kein Zugriff auf Arbeitsmittel und Dateien.

Der Arbeitgeber beruft sich ein sein Weisungsrecht und die Gewerbeordnung.

Meine konkreten Fragen bzw. eigenen Ansichten zu dem Fall:

Ist eine Stellenbeschreibung nicht ein WESENTLICHER Bestandteil des Arbeitsvertrages dem ich per Unterschrift zugestimmt habe?

Kann ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages - auch wenn es eine Anlage ist - nur zur Kenntnis gegeben werden?

Oder bedarf es hier nicht eigentlich einer Änderungskündigung?

Muss der Arbeitgeber nicht nachweislich dafür sorgen, dass neu definierte Aufgabe auch erfüllt werden können?

Kann der Mitarbeiter die Aufnahme der neu zugewiesenen Tätigkeiten verweigern, wenn ihm hierzu die Unterweisung und Mittel fehlen?

Besten Dank schon einmal an alle antwortenden und engagierten Arbeitsrechtler!

Gruß, Galsan

Arbeitsrecht, AVR, Tarifvertrag, Stellenbeschreibung
Arbeitsunfall, BG weigert sich den anzunehmen

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit einen Nervenzerrenden Streit mit der BG, weil die sich weigern den Arbeitsunfall anzunehmen.

Was bisher geschah:

Ich bin im Oktober 2013 während der Arbeit auf einem laminierten Wegweisser, die in der Firma zu 1000 vorhanden sind, weggerutscht und hatte direkt starke Schmerzen im Knie und konnte kaum noch laufen. Der Betriebsarzt hat mich ins KH geschickt, dort wurde geröngt und es wurde eine Zerrung vermutet. Bin den Tag danach zum D-Arzt und der hat es als Zerrung weiterberhandelt. Als aber keine Besserung auftrat, wurde ein MRT gemacht, auf dem auch nicht sicher war was es sein könnte, also wurde eine Kniespiegelung gemacht mit dem Ergebniss eines Kreuzbandrisses. Im Februar 2014 wurde dann eine Kreuzbandplastik-OP durchgeführt. Seitdem habe ich immer noch starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und bekomme nur 2xwöchentlich Krankengymnastik und bin bis auf weiteres immer noch Krankgeschrieben. Im Juni gehts endlich los mit der Reha.

Nun zum Thema zurück:

Die BG weigert sich seit Dezember diesen Fall als BG-Unfall anzunehmen weil es angeblich eine alte Verletzung sei, wobei ich noch nie in meinem Leben was an dem Knie hatte. Ich bin über meine Gewerkschaft zur Zeit im Rechtstreit mit der BG, die den Fall aber weiterhin ablehnen und es nun zum Sozialgericht über gehen soll. Noch zu sagen ist, dass der Arzt der die Voruntersuchung zur OP gemacht hat, alleine an den MRT-Bildern sofort gesehen hat dass es ein eindeutiger Riss sei. Auch dass ich während der Arbeitszeit auf dem Wegweiser ausgerutscht bin, gilt doch schon als Arbeitsunfall oder nicht? Leider kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus um da eine eindeutige Klarheit zu bekommen.

Ich bin jetzt seit Oktober krankgeschrieben und will endlich wieder arbeiten, aber nur mit weiterhin Krankengymnastik und ner Menge Schmerzmittel sehe ich da schwarz. BG-Unfälle haben meist eine bessere medizinische Rehabilitation als die normalen Krankenkasse und ich bin mir sicher wenn es von Anfang an ein BG-Unfall gewesen wäre, wäre ich schon wieder am arbeiten.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Gesetzen aus oder kann mir Ratschläge geben, was ich noch machen kann.

Vielen Dank im voraus.

Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG
Teilzeit 8-14Uhr nach Elternzeit abgelehnt - dann Ersatzangebot 11-17 Uhr - muss ich annehmen?

Hallo, ich hätte da gerne ein Problem :-) Ende Juli endet meine Elternzeit - am 01. September wäre mein erster Arbeitstag (habe noch Resturlaub den ich im Anschluss an die Elternzeit nehme). Eigentlich habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 37Std/W um aber die Betreuung meiner Kinder gewährleisten zu können habe ich meinem Chef schriftlich einen Antrag auf Teilzeitarbeit zukommen lassen (habe auch die Zeiten angegeben wie ich arbeiten kann). Habe dann noch telefonisch bescheid gesagt (fands persönlicher- ja ich weiß denken ist Glückssache). Da wurde mir schon mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist aus innerbetrieblichen Gründen und dann solle ich doch bitte kündigen und nicht unverschämterweise die Stelle für neue Mitarbeiter blockieren. Habe dann nur gesagt, dass ich nicht kündigen werde, wenn sollten sie mir aus innerbetrieblichen Gründen kündigen- wenn sie mir das als Grund nennen können sie es doch auch in ne Kündigung schreiben. Wollen sie aber nicht, weil sie sagen dass es nur Probleme geben würde, wenn ich mich umentscheiden sollte und vors Arbeitsgericht gehe. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ein Schreiben der Rechtsabteilung unterwegs ist indem mir erläutert wird, dass aus innerbetrieblichen Gründen meinem Antrag so nicht stattgegeben werden kann - aber sie würden mir anbieten 30 Std in einem anderen Bereich der Einrichtung abzuleisten ( das Problem ist nur - dass ich eigentlich nur von 8-14 Uhr arbeiten kann und diese Stelle von 11-17Uhr zu besetzen ist). Ich habe nun Zeit bis Ende des Monats mir zu überlegen ob ich das Angebot annehme oder nicht. Mein Chef weiß genau dass ich zu diesen Zeiten nicht arbeiten kann. Der Betrieb hat 25 Mitarbeiter und es ergeht zwei anderen Kolleginnen genauso wie mir, man legt die Arbeitszeiten genau in die Zeit welche am ungünstigsten ist und dann bekommt man gesagt machs oder such dir halt was anderes. Ich habe mich sowieso schon hier direkt im Umkreis meines Wohnortes beworben, da meine alte Stelle rund 40km vom Wohnort entfernt ist. Bis jetzt hat sich aber noch nichts ergeben. Mein Chef weiß auch dass ich was näheres suche und hatte mir damals Unterstützung bei der Jobsuche zugesichert. Was er bisher aber anbrachte waren 3 Stellen die absoluter Quark waren (Vollzeit ab sofort oder Teilzeit viel zu weit weg) aber er ist so aus dem Schneider und kann sagen ich hab dir doch helfen wollen, du wolltest ja nichts annehmen. Mein Chef macht auch keinen Hehl daraus, dass er es lieber hätte wenn wir nicht zurückkehren in die Einrichtung. Sprüche wie, man kann nicht immer Rücksicht nehmen auf die Frauen mit Kindern oder Alleinerziehende und die kinderlosen müssen immer nur zurückstecken, kamen schon öfter. Ich solle doch auch bitte an den Betrieb denken und so fair sein und kündigen. Meine eigentliche Frage: Muss ich nun kündigen????? Das wollte ich eigentlich nicht, da ich keine Sperre vom Arbeitsamt in Kauf nehmen möchte. Kann ich das Angebot ausschlagen??? Was dann??? Weiß jemand Rat?Danke

Kündigung, Arbeitsrecht, Elternzeit
Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .

Nun meine Fragen:

  1. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?

  2. Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, urlaubsabgeltung
Nachbesserung des Arbeitszeugnisses

Hallo!

Ich habe am letzten Tag meiner Arbeit das Arbeitszeugnis bekommen.

So sieht das Zeugnis aus:

--- Beschreibung, wann ich angefangen habe und was ich gemacht habe (das Aufgabengebiet).---

Dann folgendes:

„Er ist aufgrund seines soliden Fachwissens in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und mit Eigeninitiative zu erledigen. Dabei arbeitete er rationell und zuverlässig, überblickte schwierige Aufgaben und fand zutreffende Lösungen. Herr XXX erkannte auch bereichsübergreifende Zusammenhänge und war ebenso bei akuten Problemen in der Lage, Prioritäten zu setzen sowie verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen.

Seine Leistungen haben unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Das persönliche Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmers war immer einwandfrei.

Herr XXX scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft beruflich wie privat weiterhin alles Gute.“

Entschlüsselt habe ich den Text erst später hier

http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat3/Formulare/pdf/Leistungsbeurteilung%20%20Schlussformulierung%20mit%20Mustertext.pdf

Es entspricht eindeutig einer Note 3 (befriedigend) !

Mein Arbeitgeber hat mir versprochen ein gutes Zeugnis zu erstellen, was hier nicht der Fall war. Ich habe vor, ihn um Nachbesserung zu bitten. Leider weiß ich nicht, wie ich mein Anliegen formulieren und begründen soll.

Sollte ich ihn darauf hinweisen, dass z.B. ohne das Wort "stets" es sich lediglich um ein befriedigendes Arbeitszeugnis handelt. Dass** „solides Wissens“** durch „umfassende Fachkenntnisse“ ersetzt sein sollte? Falls ja, was soll ich noch erwähnen?

Oder reicht es, wenn ich einfach sage, dass ich mit dem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin, denn das Zeugnis nicht so wohlwollend wie erwartet ist?

Ich bitte um euren Rat!

PS. Wirkt die Schlussformel in meinem Zeugnis positiv oder negativ?

Vielen Dank!

Job, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Duales Studium Kündigen

Hallo zusammen,

ich bin gerade im 2. Semester eines Dualen Studiums (also nicht mehr in der Probezeit) und habe im 1.Semester schon gemerkt dass, das Studium und die Art des Dualen Studiums mir nicht so liegen. Nach wöchentlichen hin und her überlegen hab ich jetzt den Entschluss gefasst zu Kündigen, da es mir nichts bringt wenn ich was Studiere wo ich mich selber später nicht drin Arbeiten sehe. Da ich vorab schon eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung absolviert habe will ich mich jetzt in Form eines Meisters lieber Weiterbilden. Die Weiterbildung dazu fängt allerdings schon am 1.6 an. In meinen Ausbildungsvertrag der BA sowie Praxispartner steht:

7.1 Kündigung während der Probezeit


Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

7.2 Kündigung außerhalb der Probezeit


Nach der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag nur gekündigt werden 1. aus einen wichtigen Grund oder 2. wenn der Studierende vom Studium exmatrikuliert worden ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.


Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird der Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Praxispartner oder der Studierende Schadenersatz vom anderen verlangen, wenn der andere den Grund der Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung gemäß Ziffer 7.2. (2)


So meine Frage ist jetzt da ich wegen einen neuen Bildungsweg Kündige habe ich dann eine Kündigungsfrist von 1 Monat? Und kann mich dann quasie meine Ausbildungsstelle auf Schadenersatz verklagen ja? Und was zählt den z.B unter einen wichtigen Grund? Habt ihr vielleicht Erfahrung mit Kündigen eines Dualen Studiums und könnt mir erzählen wie das bei euch ablief.

Danke schon mal für eure Antwort.

Kündigung, Schadensersatz, Studium, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Vertrag

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