15 Minuten früher arbeiten ohne Bezahlung?
Hi,
ich arbeite in einer Konditorei als Aushilfe. Vor kurzem habe ich mir von meinem neuen Chef sagen lassen dass ich das nächste mal bitte nicht um Punkt 14 Uhr anfangen soll sondern um 13:45 schon hinterm Tresen stehen solle aufgrund der Schichtübergabe da es dann einfacher wäre usw. Er sagte ich hätte diese Regelung auch in meinem Arbeitsvertrag unterschrieben gehabt (hab ihn mir auch nicjt wirklich durchgelesen). Das was mich stört ist die Tatsache dass diese Zeit nicjt bezahlt wird. Das heißt ich arbeite ca 3 mal die Woche und jedes Mal 15 Minuten früher arbeiten bedeutet 180 Minuten umbezahlt im Monat (das wären so 30€)
es geht mir hierbei ums Prinzip. Dass ich schon 15 Minuten vorher bedienen und arbeiten muss ohne Bezahlung. Darf ein Unternehmen sowas anfordern? Klar ich habe unterschrieben aber was ist mit der Bezahlung?
7 Antworten
Tja, ich habe jahrelang länger gearbeitet umd war früher da als die anderen Kollegen. War für mich nie ein Thema.
Du solltest dir erstmal deinen Vertrag durchlesen umd wenn da nichts steht, von wann bis wann du bezahlt wirst, dann geh zu Deinem Chef und besprich das mit dem.
Bedenke aber, dass wenn Du mal was von Deinem Chef willst, dass er dann vermutlich weniger empfänglich für Deine Wünsche ist.
Ansonsten such dir eine andere Arbeitsstelle.
Meine Arbeit hat mir Freude gemacht. Verschenkte Lebenzeit ist es auch, wenn man jeden Sonntag zum Fußballplatz rennt oder nächtelang zockt.
Die meiste Zeit verbringt der Mensch eh bei der Arbeit, da mach ich es mir doch dann so angenehm wie möglich.
Ja die verbringt der Mensch zwangsweise bei der Arbeit, weil ohne Geld gibte s nix hier bei uns.Also gehört da auch jede Minute bezahlt.
"Bedenke aber, dass wenn Du mal was von Deinem Chef willst, dass er dann vermutlich weniger empfänglich für Deine Wünsche ist."
Eine seltsame Aussage. Es ist kein unverschämter Wunsch, wenn man nicht täglch eine halbe Stunde umsonst arbeiten will, sondern lediglich Recht und Gesetz. Niemand würde wohl was sagen wenn ein mal eine Ausnahme wäre, aber täglich - nein.
Wenn ein Chef dann auf "Rache" aus ist, wäre das beschämend.
Wenn Du eine Arbeitszeit von z.B. 14.00 bis 18.00 Uhr hast, muss der Arbeitgeber Dich in dieser Zeit beschäftigen und bezahlen. Du bist verpflichtet von 14.00 bis 18.00 Uhr zu arbeiten.
Wenn Du 15 Minuten früher da sein sollst, ist das zum "Wohle" und im Sinne des Arbeitgebers, keine von Dir selbst bestimmte "Freizeit" und somit zu bezahlende Arbeitszeit.
Viele AN haben dieses Problem und viele AG nutzen aus, dass sich AN nicht trauen, sich zu wehren.
Im § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz steht:
"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen"
Wenn Du 15 Minuten vorher arbeiten musst, ist das also zu bezahlen, bzw. als Freizeitausgleich (je nach Vereinbarung) zu geben.
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zum § 2 (Begriffsbestimmungen) Arbeitszeitgesetz im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Arbeitszeit: Hierunter ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen.
Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind.
Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs."
Du hast also Anspruch auf die Bezahlung der 15 Minuten, die Du jeden Arbeitstag früher da sein musst. Das ist schließlich kein Privatvergnügen sondern dient Deinem Arbeitgeber.
Das Problem wird sein, dass es sich hier evtl. um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) und/oder Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nur in seltenen Ausnahmen.
Leider nützen das noch sehr viele AG aus.
Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht immer dasselbe.
"
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort !!!! Es handelt sich hierbei um ein relativ erfolgreiches Unternehmen :-) und ich arbeite dort seit anderthalb Jahren. :)
Er muss dich dafür bezahlen! Würde ihm sagen: ich kenne die Uhr und das Geld. Wenn du jemanden brauchst der das nicht kann, der ist bei dir am richtigen Platz!
Würde ich nicht machen. Egal was man unterschrieben hat. Sie sollen dich für die Arbeitszeit bezahlen. Allerdings solltest du dir wirklich immer Verträge durchlesen. Sonst sitzt du irgendwann in der Tinte.
In deinem Arbeitsvertrag steht deine vertraglich verpflichtete Arbeitszeit, oder er verweist auf einen Tarifvertrag.
Die konkrete Ausgestaltung (Anfangund Ende) unterliegt dann den Betriebsgepflogenheiten oder einer Absprache.
Ich würde empfehlen, dass Du dem früheren Beginn zustimmst und gleich mal nachfragst, wann die so entstehenden Überzeiten als Freizeit genommen werden können, oder ob sie als Überstunden bezahlt werden.
Selber Schuld sage ich nur, denn du verschenkst deine Lebenszeit