hallo, mein freund ist aus seiner alten wohnung ausgezogen und bekommt seine mietkaution nicht zurück, deshalb überelgen wir, einen anwalt einzuschalten, aber wer müsste die kosten tragen? der anwalt muss ja aufgrund von der vermietungsagentur eingeschaltet werden. schilderung der situation: mein freund hat einen nachmieter für die wohnung gesucht, der ist auch schon eingezogen und hat seine kaution gezahlt. die übergabe war problemlos, er sollte die volle kaution bis ende dezember erhalten (übergabe war 1.12.). nun wurde das selbst nach mehreren anrufen immer weiter hinausgezögert (ohne, dass ihm bescheid gegeben wurde), weil die agentur eine datenumstellung oder ähnliches macht. ich habe gelesen, dass die kaution 6 monate zurückgehalten werden kann, wenn etwas entsprechendes im vertrag steht und nur, wenn mit nachzahlungen zu rechnen ist, was nicht der fall ist und bei der letzten abrechnung hat er über 100 euro zurückbekommen (bei einer warmmiete von 340 euro). wenn wir da einen anwalt einschalten würden, müsste den dann mein freund zahlen? die schuld trägt ja in diesem fall die agentur oder habe ich da etwas in der rechtslage falsch verstanden? (selbst die bearbeiterin hat gesagt, sie würde das verstehen, wenn wir nun andere schritte einleiten) vielen dank schonmal für antworten :)
mietkaution-rückzahlung, wer zahlt anwalt
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