Hallo

Folgende Sitaution:

Wir treffen uns jeden Morgen um 6 Uhr (Dienstbeginn) bei uns in der Firma. Von dort aus fahren wir dann auf die jeweils zugeteilte Baustelle. Die Baustellen liegen meistens unterschiedlich weit weg, wobei Fahrzeiten pro Weg zwischen 30 und 120 Minuten vorkommen.

Ist es korrekt, dass unser Arbeitgeber uns täglich 1 Arbeitsstunde für Fahrzeiten abziehen darf, wodurch wir auf eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden kommen? Dementsprechend Überstunden auch erst nach der 9. Arbeitsstunde angerechnet werden?

Grüße