17 Jährige in der Nachtschicht mitnehmen? Legal?

Hallo, hoffe ihr könnt mir ein bisschen Klarheit geben. In unserem Kreisverband dürfen Praktikanten (Schülerpraktikanten oder Praktikanten in Ausbildung [RS/RA]) ab 15 Jahren auf dem KTW (Krankentransportwagen) und ab 16 Jahren Tagsüber auf dem RTW (Rettungstransportwagen) und ab 17 Jahren Tagsüber auf dem NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) als Praktikanten (also 3. Mann/Frau) mitfahren. Dies stimmt ja alles so. So jetzt zu meiner Frage; Unser LRD (Leiter Rettungsdienst) lässt einen 17 jährigen RS-Praktikanten (also Rettungssanitäter in praktischer Ausbildung) auch Nachts auf dem RTW als 3. Mann mitfahren, da er die Verantwortung dafür übernimmt. Natürlich hat der Praktikant auch die Einverständnis der Eltern dafür. Ich persönlich habe kein Problem damit ihn mitzunehmen, auch Nachts nicht. Allerdings frage ich mich, ob das schon alles so legal ist, da laut Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche unter 18 Jahren nicht in der Zeit zwischen 20 und 06 Uhr beschäftigt werden dürfen, ab 17 allerdings bereits zwischen 22 und 06 Uhr. Es gibt aber auch Ausnahmen im Gesetz, Berufe oder Branchen in denen der Arbeitsrythmus Nachtschichten verlangt z. B. Bäckerlehrlinge etc. die dürfen mit einer Sondergenehmigung Nachts arbeiten. Gilt so eine Regelung dann auch für den Rettungsdienst? Denn der LRD meinte nur, der darf auch Nachts mitfahren, dass geht schon in Ordnung, er verantwortet das.

Arbeit, Ausbildung, Jugendliche, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Nachtschicht, Rettungsdienst, Sanitäter
Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung

Hallo,

ich bin seit Anfang 2013 arbeitsunfähig. Nun kommt es im August 2014 zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich werde aber vorher über diesen Zeitpunkt hinweg zur Reha fahren. Mit Rückkehr von der Reha muss ich mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können. Es wird sowohl von meiner Seite aus, als auch von Seiten meines Arbeitgebers NICHT auf eine Weiterbeschäftigung in meinem alten Bertieb plädiert. Höchstwahrscheinlich werde ich nach der Reha meine alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht wieder aufnehmen können. Meine Frage jetzt: In welcher Form sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden?

Habe von zwei Möglichkeiten gehört:

Die eine ist ein Aufhebungsvertrag, welchen ich aber nur bei definitiv festgestellter AU in meinem alten Beruf unterzeichnen darf, da sonst eine Sperrzeit des Arbeitsamtes kommt.

Die zweite wäre die Abgabe des Direktionsrechts an das Arbeitsamt, wobei das Beschäftigungsverhältnis endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt. Nun steh ich - ehrlich gesagt - ziemlich bedeppert da, da mein Arbeitgeber langsam wissen will, woran er ist; vom Arbeitsamt bekomme ich dazu aber keine Infos)

Soweit ich weiß, steht mir für 2013 auch noch der gesamte Resturlaub und für 2014 anteilig Urlaub zu. Inwieweit wird und in welcher Form wird dieser dann ausgezahlt?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, arbeitsunfaehig, Aussteuerung
Schwangere Kollegin

Hallo erstmal, folgendes: meine Kollegin und ich arbeiten in der Patientenaufnahme im Krankenhaus. Wir haben eine Aufnahme für die "laufende Kundschaft" und ein Backoffice, dass sich um Hintergrundarbeiten kümmern muss. So soll die Kollegin im Backoffice z.B. auf die Stationen laufen und Unterschriften von den Patienten einholen, die nicht runterkommen können. Zudem arbeite ich Di - Do nachmittags in der Abrechnungsabteilung des Hauses. Meine Kollegin hat nun vor Kurzem erfahren, dass sie schwanger ist. Ausgezählt wäre sie im Februar 2015. Und seitdem geht sie mir und meinen anderen Kollegen tierisch auf die Nerven! Beispiel sie sitzt in der Aufnahme: für jede Kleinigkeit ruft sie mich aus dem Backoffice oder der Abrechnung raus, damit ich kurz ihren Platz einnehmen kann, weil sie unbedingt auf Toilette muss (sie leidet kaum unter den üblichen Schwangerschaftsbeschwerden, nebenbei), ihren Kaffee oder Tee aufschütten muss und dann noch quatschen muss... Sie will jetzt auch nicht mehr vormittags in der Aufnahme sitzen, weil ihr das zu stressig sei, das wolle sie dem Kind nicht zumuten. Nachmittags sei aber okay. Sie möchte aber auch nicht die vollen Backoffice-Aufgaben übernehmen, weil das ja bedeuten würde, sie müsste auf die Stationen gehen. Will sie mir auch zuschustern. Weil sie sich ja mit gottweißwas infizieren könnte (im übrigen lassen uns die Schwestern gar nicht erst zu Patienten mit MRSA o.Ä. hin...) Jetzt kam heute Morgen der Oberhammer: Nach dem Sieg der Deutschen Mannschaft im gestrigen Finale gegen Argentinien hat sie auf Facebook munter Bildchen und Texte gepostet, bis ca. 1-2 Uhr nachts. Morgens schickt sie mir ne Nachricht, sie würde heute nicht zur Arbeit erscheinen können, weil es ihr so schlecht ginge. Ein Schelm wer da was Böses denkt... Sie hat sich jetzt auf jeden Fall für eine Woche krankschreiben lassen. Meine Kollegingen und ich sind jetzt schon ziemlich sauer auf sie. Schließlich haben zwei von Ihnen selber Kinder bekommen und ihnen wurden keine Extrawünsche erfüllt... Jetzt herrscht natürlich das Gefühl vor, dass unsere Kollegin ihre Situation mehr als schamlos ausnutzt, zumal sie viele der Tätigkeiten, die sie jetzt auf uns andere abwälzt schon vorher sehr ungerne getan hat (insbesondere ist sie sehr ungerne auf die Stationen gegangen und hat das dann doch öfter lieber den Schwestern auf der Station überlassen ...) Nun die Frage...gibt es eigentlich irgendetwas, was wir anderen Kolleginnen tun können, um das einzudämmen? Eine Kollegin wird bald ihre Stunden reduzieren und dann müssten wir alle noch mehr Arbeit auffangen und so macht das Arbeiten schon seit Wochen keinen Spaß mehr... o.O

P.S.: unser Abteilungsleiter gehört eher zum laissez fairen Typ und lässt uns machen... Er sagt uns, auf unsere Fragen, nur: Erstmal abwarten, die Betriebsärztin müsste da erst noch ein Wörtchen mitreden...

Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Kollegen
Kassendifferenz zahlen?

Hallo, ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einer Filiale auf 450 € Basis. Vor ein paar Tagen hatte ich eine Differenz an der Kasse von über 50 €. Und die Woche davor etwas mit 17 €. Mir ist absolut unerklärlich, wie das geschehen sein soll, da ich auch schon mal in einem anderen Betrieb gearbeitet habe ( ca. einundhalb Jahre) und dort nie eine so hohe Differenz hatte. In meinem damaligen Betrieb haben wir immer vor und nach dem Kassieren die Kasse unter Aufsicht eines anderen selbst gezählt. Bei diesem Betrieb wird die Kasse vor Ladenöffnung von der Chefin gezählt. Die Kassierer kommen direkt an die Kasse, ohne sie selbst zu zählen. Bei Schichtende wird die Kasse auch nicht gezählt, sondern erst am nächsten Morgen von der Chefin. Desweiteren melden sich zwar die Kassierer an der Kasse an, aber es ist üblich angemeldet zu bleiben, wenn man die Kasse verlässt. Das ist eigentlich nicht erlaubt, trotzdem machen es alle so. Außerdem kassiert die Ablöse für die Pause auch auf dem angemeldeten Mitarbeiter weiter. Die Kasse wird zwischenzeitlich nicht gezählt. Selbst wenn man seine Schicht beendet, meldet man sich nicht ab. Manchmal kommt es dazu, dass zu viele Kunden auf einmal abgerechnet werden müssen, da wird die Kasse von dem Mitarbeiter, der seine Schicht beendet hat, von jemand anderem genutzt. Natürlich unter dem Namen des vorigen Mitarbeiters. Zwar hat man die Möglichkeit sich abzumelden, aber seine Karte muss man an der Kasse lassen und der Pin für die Anmeldekarte wird auch nicht geheim gehalten, so dass jeder Mitarbeiter sich darunter anmelden kann. Ich finde das schon sehr fragwürdig, denn so hab ich es vorher noch nicht erlebt. So gutgläubig wie ich anfangs war, dachte ich mir, dass man sich halt gegenseitig vertrauen kann. Mittlerweile habe ich ein wenig Stress mit einer Mitarbeiterin die über mir steht und komischerweise habe ich auch ausgerechnet an diesem Tag die 50 € Differenz gehabt. Ähnlich war es mit den 17 €. Da hatte mich diese Mitarbeiterin in meiner Pause kurz abgelöst. Bei den 17 € habe ich auch darauf bestanden, dass sie einen Teil von der Differenz bezahlt, weil sie ja auch an der Kasse war. Dann habe ich deswegen noch Ärger bekommen, denn es könne ja nicht sein, dass jemand in den 15 Minuten so einen Betrag herausgeben würde, da wäre ja schon eher ich diejenige, die den Fehler gemacht hätte. Bei den 50 € frage ich mich auch, wie ich hätte so einen Betrag herausgeben können, denn alle 50er landen bei uns sofort im Abwurf und nicht in der Kasse. Da hätte ich wohl 2mal 20 und einmal 10 euro ausversehen zuviel herausgeben müssen. Ich habe an sich sowieso schon keine Lust dort zu arbeiten, weil ich nicht mal 6 € die Std. bekomme. Und im Übrigen habe ich mir meinen Vertrag nochmal angeschaut und dort steht weder was vom Ausgleichen der Kassendifferen noch Mankogeld. Also ich weiß ehlich nicht, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Recht, Arbeitsrecht, Erstattung, Kasse, kassendifferenz
Was dürfen die Chefinnen, bzw die " Frau vom Chef "

Hay Leute,

erstmal ein wenig informatives.

Ich mache eine Ausbildung im Dritten Lehrjahr, bin Volljährig und die Frau vom Chef ist nur die Frau vom Chef und trotzdem will sie alles machen. Mein Chef hat 3 Filialen in der Umgebung von ja 15 km. Alle Filialen sind Videoüberwacht.

Ich habe jetzt schon mitbekommen das die Frau vom Chef des öfteren gerne in die Kameras schaut und dann anruft um diverse Sachen zu Fragen. So wie ich weis darf sie das nicht mal. Sie macht auch den Arbeitsplan. Ruhezeiten sind ihr egal. selbst bei Azubis. Abends bis 21 (bzw 22) Uhr und morgens um halb 6 (bzw halb 5 oder 5) sind bei ihr kein Problem. Das schreibt die in den Arbeitsplan ohne mit der Wimper zu zucken. Und das macht die jeden Monat mindestens 3 mal. Wenn man was sagt hat man das Gefühl das sie auf Durchzug schaltet. Eine Kollegin arbeitet auch Regelmäßig bis zu 14 Stunden ohne Pause (Freiwillig, aber das ist doch auch nicht ok...?) In einer von 3 Filialen sind ihr Pausen auch egal. 9 Stunden am Stück arbeiten ist normal. Man bekommt 8 Stunden berechnet, als "Ausgleich" bekommt man max 2 Tage Sonderfrei

Ach ja, und Prüferin bei einem Prüfungsausschuss ist sie auch noch. Ach ja, ihr Mann also mein Chef, mischt sich da gar nicht ein. Sie will alles alleine machen.

Wie weit dürfen Chefs gehen? Ich weis das ich mir nicht alles gefallen lassen muss, aber was wenn man noch in der Probezeit ist? Und ab wann und an wen kann man sich in solch einer Situation wenden?

Arbeitsrecht, Azubi
Chefin hat versucht den Termin mein OP zuverlegen, ohne mein Einverständnis?!

Hallo ihr Lieben,

ich weiß nicht mehr was ich machen soll?

Der Unfall geschah auf der Arbeit, beim Putzen habe ich mein Knie irgendwie falsch gedreht, seit ca. 3 Monaten lebe ich mit diesen problem der Arzt meinte es handelt sich um mein Meniskus, seit letzte Woche steht fest, dass ich operiert werden muss. Der Termin ist Mittwoch 09.07.14.

Ich teilte letzte Woche dies meiner Chefin mit, die antwortete mir, dass es komisch sei, dass ich immer in den Sommerferien (NRW) Krank bin. Sie sagte mir, dass ich den Termin auf 3-4 Wochen verschieben soll, da viele im Urlaub sind und sie auf mich nicht verzichten kann. Ich versuchte ihr zu erkären das ich schmerzen habe und es wirklich nicht mehr geht, daraufhin rufte Sie beim Doktor an um den Termin für die OP zu verschieben. Sie erreichte den Doktor nicht und sagte mir, dass sie mich am Montag hier sehen möchte, ansonsten gäbe es Konsequenzen.

Am Montag habe ich mich Krank gemeldet und Sie sagte mir, dass Sie mein Arzt angerufen hat, sie vom Arzt mitgeteilt bekommen hat, dass die OP heute (Montag) nicht stattfindet. Ich teilte ihr mit, dass ich ab heute (Montag) Krankgeschrieben sei und morgen die Untersuchung im Krankenhaus sei und am Mittwoch die Operation. Sie sagte nur, dass es Konsequenzen für mich haben wird.

Was kann ich machen? Darf sie überhaupt mein Arzt anrufen?

Jeder Tipp kann mir wirklich helfen. Danke

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gesetz, Arzt, Mahnung
Stechuhr - Dienstbeginn

Wir sind gerade am diskutieren.

Vielleicht weiß hier jemand was genaues. Es geht um den Dienstbeginn, wo man hier rechtlich sein muss.

Genau ist es der öffentliche uniformierte Dienst. Nehmen wir mal an 14.10 Uhr ist Dienstbeginn laut Dienstplan. Die Frühschicht hat um 14.20 Dienstschluss. Das ist schon knapp bemessen. Letztes Jahr gab es noch Gleitzeit für früheres Kommen oder späteres Gehen - wurde aber jetzt eingespart.

Die Stechuhr befindet sich am Eingang des Dienstgebäudes, etwa 50m entfernt wird das benötigte Arbeitsgerät aktiviert und weitere 300m weiter befindet sich die Station für den Dienst.

Es gibt einige Kollegen, die stechen etwa 3 Minuten vor Dienstbeginn ein an der Stechuhr und sind bereits umgezogen und befinden sich auf den direkten Wege zur Station. Einige stechen 15 Minuten früher ein und ziehen sich dafür solange um, dass Sie zeitgleich mit den später kommenden Personal etwa am Dienstort ankommen.

Jetzt will der Dienstherr aber haben ohne jeglichen Zeitausgleich aufgrund Beschwerden das die Kollegen zu spät rauskommen, wenn Sie sich noch vor Dienstschluss wieder privat umziehen wollen, dass das Personal zeitiger einsticht und bereits um z.B. 14.10 schon am Dienstort ist.

Kann man dieses einfach durch eine Anordnung so durchsetzen? Dienstbeginn 14.10, einstechen muss aber bereits wenn schon umgezogen um 14.00 Uhr erfolgen - ohne Zeitausgleich, so das der Kollege um 14.10 am Dienstort ist. Abgerechnet wird laut Programm aber ab 14.10 und die 10 Minuten fallen jeden Tag unter "Kappungszeit" ohne Vergütung etc.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstzeit
Ist das Dokumentenfälschung?

Hallo,

heute erzählte mir eine Arbeitskollegin ganz locker und unverhohlen, dass sie Rechnungen (O-TON) "zusammengefrickelt", um diese dann in der Reisekostenabrechnung von Kollegen zu verarbeiten.

Sie hat diverse Reisekostenabrechnungen für ihr Team erstellt und bekam diese von der Reisekostenstelle zurück, da die Abrechnungen fehlerhaft waren. Es fehlten bei zwei Abrechnungen (eine Hotelrechnung aus dem Ausland und eine Rechnung von einem Online-Versandhandel für ein Elektrogerät) die Nennung unserer Firma und die Firmenadresse in der Adresszeile.

Angeblich hat meine Kollegin mehrfach beim Hotel im Ausland um die Ausstellung einer neuen Rechnung mit Nennung der Firmenanschrift auf der Rechnung gebeten und nie erhalten.

Meine Kollegin hat dann die Rechnung kopiert, die Adresse unserer Firma auf ein Blatt getippt. Dann das ausgeschnitten, auf die kopierte Rechnung geklebt, dass dann fotokopiert und dann die manipulierte Fotokopie der beanstandeten Reisekostenabrechnung beigefügt und an die Reisekostenstelle gesendet zwecks Überweisung. Und das in zwei Fällen...wie oft sie das bisher schon gemacht hat, kann ich nicht sagen. Sie zeigte mir ganz stolz die von ihr "zusammengefrickelten" Kopien und auch die Vorlage dazu. Ich sagte ihr, dass könne man ihr als Dokumentenfälschung auslegen und sie solle bloß die beiden Vorlagen zerreißen!! Hat sie dann auch gemacht mit der Bemerkung "die wollen es ja hier nicht anders". "Die" ist in dem Falle die Bürokratie des Unternehmens.

Übertreibe ich, oder geht das schon in die Richtung Dokumentenfälschung? Wie ist hier die Rechtslage?

Recht, Arbeitsrecht, Gesetz
Resturlaub und Überstunden Lohnsteuerklasse 6 Zuflussprinzip?

Guten Tag liebe Community, ich habe da so ein Problem mit meinem alten Arbeitgeber. Ich war bis Ende April befristet beschäftigt und hatte noch Anspruch auf 80 Überstunden und 7 Tage Resturlaub. Im Normalfäll hätte ich mit der Auszahlung mit der letzten Abrechnung gerechnet, was nicht geschehen ist. Nun habe ich die Zahlungen verspätet erhalten und in der Abrechnung wurden die Summe mit Lohnsteuerklasse 6. Zusätzlich wurde die Abrechnung nicht bis Ende April datiert sondern für den Mai. Dadurch hatte ich bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes Probleme was nach langem hin und her geklärt werden konnte, da zumindest auf der Arbeitsbescheinigung die Summe korrekt für den April eingetragen wurde. Der ehemalige Arbeitgeber suggeriert allen Ämtern und Behörden damit eine längere Beschäftigung als es tatsächlich der Fall war. Wer weiß welches Amt als nächstes Probleme macht. Daraufhin habe ich meinen ehemaligen AG gebeten die Berechnung neu vorzunehmen, woraufhin ich als Antwort bekam, dass alles korrekt ist und er nach dem "Zuflussprinzip" handeln musste, ich keine neue Abrechnung bekomme. Nun meine Frage: in dem Fall zählt doch nicht der Tag der Überweisung sondern die Zeit in der ich den Anspruch auf die Zahlungen erworben habe, oder? Weiter steht es auf der vom AG ausgefüllten Arbeitsbescheinigung (April) orrekt drauf und der Zeitraum auf der letzten Abrechnung ist ein ganz anderer (Mai). Ist das alles korrekt oder kann ich eine Nachberechnung für den Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag verlangen, zumal das Geld dann auch mit Steuerklasse 1 berechnet wird? Danke und Gruß

Arbeitsrecht, Steuerrecht, Steuerklasse 6, zuflussprinzip

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