Hallo,

wie oben beschrieben meine Frage. Ich bin seit einigen Jahren in einer Gewerkschaft und zahle dort monatlich meinen Beitrag. Allerdings habe ich im Oktober meinen Job verloren und vergessen, dies der Gewerkschaft zu melden. Nun bin ich 3 Monatsbeiträge im Verzug, da ich den vollen Betrag zahlen soll statt den Arbeitslosenbeitrag. Kann ich noch rückwirkend kündigen etc? Kenne mich mit der Rechtssprechung in diesem Bereich nicht aus. Danke und Grüße.