Arbeitskleidung - nicht meine Größe

Mein Arbeitsgeber ist jetzt auf die IDee gekommen Arbeitskleidung einzuführen. Wir haben drei, mich eingeschlossen, übergewichtige Mitarebeiterinnen, also lies man Probhalber Übergrößen schicken. Zwei von uns passten gar keine, die Blusen gingen nur bis 54, es werden 60/62 gebraucht.

Heute kam dann die erste Ladung: und? Er hat einfach die größte Größe, also 54 bestellt. Die Blusen sind sogar schon bestickt, können also nicht zurückgegeben werden. Dazu hat er andere Blusen ausgewählt: wir haben jetzt steife Leinblusen, die sich gar nicht dehnen und dazu extrem eng und kurz ausfallen. Selbst der extrem schlanken Kollegin, die zwei Nummer größer gewählt hatte wölbten sich die Knöpfe... Dazu ist der Stoff durchsichtig und im Winter viel zu kalt....

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Es gibt diese Blusen einfach nicht in meiner Größe, ich pass da nicht rein. Ich hab zudem einen sehr großen Busen, ich kriege also nichtmal die oberen Knöpfe zu. Mein Chef meckert sowieso schon, dass die Übergrößen so teuer wären...

Was nun? Ich habe mal gelesen, dass der Chef JEDEM Mitarbeiter Arbeitskleidung stellen muss, sprich auch auf besondere Bedingungen eingehen muss. Stimmt das? Oder kann er sagen ich muss mich jetzt selbst um ein Ähnlcihes Teil kümmern? Oder sitze ich da bald als eine der einzigen ohne Arbeitskleidung?... Wäre das sogar ein Kündigungsgrund?

Danke für alle Antworten.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitskleidung, Berufsbekleidung
Kündigen lassen - Sperrfrist umgehen und Gründungszuschuss beantragen

Hallo liebe Community,

aktuell bin ich gerade dabei, neben meinem Hauptjob, ein Unternehmen aufzubauen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich die beiden "Jobs" zeit- und energietechnisch nicht mehr unter deinen Hut bekomme resp. den Hauptjob (Arbeitnehmerverhältnis) möchte ich aufgeben und mich ganz meiner Selbstständigkeit widmen.

Die Fakten:

  • ich habe seit einem Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
  • das Gespräch mit meinem AG ergab, dass sie mich nicht gehen lassen, weil ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen. Die können zwar meine Lage verstehen (auch, dass ich mental gar nicht auf der Arbeit bin), aber sie sehen dennoch keinen Grund mich zu kündigen - lustiger AG!
  • selbst kündigen ist momentan keine Option, da ich den Gründungszuschuss (ALG1 + 300 EUR) benötige, um über die ersten Monate zu kommen. Wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, habe ich beim Arbeitsamt 3 Monate Sperrfrist - und die kann ich auch nicht einfach so überbrücken, denn das Unternehmen trägt sich zwar aktuell von selbst, jedoch springt nicht genug für meine Lebensunterhaltskosten ab, zumal diese steigen werden, wenn ich die volle Selbstständigkeit angehe (Sozialversicherungen, etc.).

Jetzt die Frage: Wie bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu, dass er mich kündigt? Und zwar nicht fristlos, sondern fristgerecht, denn, soweit ich weiß, gibt es die Sperrfrist auch bei fristlosen Kündigungen (Klauen, nicht zur Arbeit kommen, etc.)

Ich bedanke mich für jede kompetente Antwort!

Beste Grüße und ein schönes Wochenende, Samuel.

Arbeit, Kündigung, Gründung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Lipödem AU

Hallo zusammen, bei mir wurde die Diagnose Lipödem festgestellt. Das ist eine Krankheit bei der sich die Fettzellen krankhaft im rasanten Tempo fortentwickeln und auf normalem Wege, zB. durch Sport o. Ernährungsumstellung niemals zurück entwickeln. Die einzige Möglichkeit den Prozess zu stoppen und weitere Schmerzen zu verhindern ist eine Operation, die allerdings in sehr wenigen Fällen von der Krankenkasse übernommen wird. Der physische und psychische Druck bei solch einer Erkrankung ist enorm. Ich nehme auch Tabletten gegen Depressionen, da ich schon über 10 Jahre an dieser Krankheit leide und mich das natürlich immer belastete. Nun zu meiner Frage: Ich habe mich auf eigenen Kosten operieren lassen (einen Antrag bei der Krankenkasse habe ich nicht versucht durchzubekommen, da dieser Kampf Jahre dauern kann und mein Arzt gesagt hat ich wäre zum derzeitigen Augenblick schon 3 Jahre zu spät zu ihm gekommen, da eine vollkommene Rückentwicklung der Haut usw. mittlerweile nicht mehr möglich ist) es hieß also: Jetzt oder nie - jeden Tag wächst das Ödem weiter -> handeln! Ich zahlte also die OP aus der eigenen Tasche, war in der Zeit (vorher +nacher) auch krank geschrieben, weil ich den psychischen Druck nicht mehr stand hielt. Mir brach alles zusammen, ich war kurz davor durchzudrehen, schlafen, essen, nichts war mehr möglich.

Jetzt sagt mein AG die AU wird nicht akzeptiert, da sie mir unterstellen es ist ja eine Schönheitsop!!! Was absolut nicht so ist und war. Ich habe Befunde und Diagnosen, dass es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, ich durfte mich nur nicht vom Operateur krank schreiben lassen, da die KK den Eingriff ja nicht bezahlte. Dies ändert aber nichts daran, dass ich Medikamente nehmen muss um wieder ruhig schlafen zu können und keine Anfälle bekomme. Mir ist nach der OP eine unglaubliche Last abgefallen, mir geht es besser denn je! Nur weiss ich nicht, warum mein AG meine Krankschreibung nicht akzeptiert. Sie ist amtlich und ich habe sie mir auch nicht erschlichen oder sonstiges. Habe sogar noch vorher im Gespräch mit AG gesagt dass ich mir für die OP gerne Urlaub nehmen kann! Da hieß es "nein nein.. das ist doch kein Urlaub für Sie!" was soll ich denn nun tun? Kann mir jemand helfen? Mein AG will ein Schreiben meines Operateurs, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelte. Kann er auch haben, da es ja auch so war! Hat aber ja trotzdem nichts mit der AU zu tun, denn die kommt ja von meinem Hausarzt bzgl. des labilen Zustandes meinerseits. Vielen Dank ..und für den langen Text entschuldige ich mich schonmal!

Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Au, Entgeltfortzahlung, Krankenkasse, Lipödem
Wieviele Überstunden als Teilzeitkraft?

Hallo,

ich bin seit einem Jahr als Teilzeitkraft mit 4 Std pro Tag / 20 Std pro Woche (Mo-Fr bzw verteilt auf 5 Arbeitstage) beschäftigt. In meinem Vertrag steht: Überstunden hat der Arbeitnehmer im Falle besonderer Anweisung, die sich der Arbeitgeber ausdrücklich vorbehält, zu leisten. Diese werden in Freizeit ausgeglichen. Erstmal vorweg: Ich bin Mutter von zwei Grundschulkindern. Meine Arbeitszeit ist von 14 bis 18 Uhr. Seit Januar ist es aber so das ich regelmäßig Überstunden habe. Im Juni hatte ich die Pfingstferien über frei, zwei Wochen. Den rest des Monats hatte ich alleine schon wieder 30 Überstunden. Im Juli waren es 40, im August 60. Jetzt im Oktober zeichnet es sich auch schon wieder ab, das ich Überstunden (und das nicht zu knapp, alleine in der kommenden Woche fast 20, Arbeitstage von Mon. bis Samstag) machen "darf". Wieviele Überstunden muss ich leisten? Gibt es auch eine Grenze? Ich meine ich bin ja nicht um sonst auf Teilzeit! Oft werden die Überstunden mit Betrieblicher Notwendigkeit begründet und das ja auch mein Arbeitsplatz da dran hängen würde etc. Ich weiß das bei Vollzeit max. 2 Stunden am Tag verlangt werden dürfen. Ist das bei Teilzeit ebenso? Das andere: In meinem Vertrag steht ja das die wöchentliche Arbeitszeit sich auf 5 Arbeitstage verteilt. Oft ist es aber so das ich von Mon. bis Sam. arbeite. Wenn ich Jetzt von Mo. bis Fr. arbeite, dadurch aber nicht komplett auf die 20 Std. komme, muss ich dann Samstag arbeiten wenn der Chef es verlangt? Wobei das nicht wirklich vorkommt. Wenn ich aber jetzt von Mon. bis Fr. arbeite und 20 und mehr habe, kann ich dann Samstagsarbeit ohne Angabe von Gründen verweigern?

Vielen Dank!

Knusper

Arbeit, Beruf, Arbeitsrecht, Überstunden, Teilzeit, Teilzeitarbeit
Chef will Abteilungswechsel - ich aber nicht

Hallo zusammen,

folgende Situation. Ich bin bei der Firma X beschäftigt (Entsorgungsbranche). Hier habe ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert. Nach 2 Jahren habe ich einen Controllerlehrgang begonnen, den ich nun vor 2 Wochen abgeschlossen habe. Erfolgreich.

Dieser Lehrgang wurde mir auch bezahlt.

Nun möchte mein Chef für eine Anlage eine Kostenrechnung haben, und traut es weder mir, noch meinem Vorgesetzten (ebenfalls Controller, mit mehr Erfahrung als ich) zu, da wir es beide noch nie gemacht haben. Das Teil muss in einem 1/2 - 3/4 Jahr stehen. Nun will er mich in de Vertrieb stecken, damit hier Platz ist, um einen externen Kostenrechner hier einzustellen.

Ich möchte natürlich nicht in eine andere Abteilung, da ich mir dachte, dass ich hier Erfahrung sammeln kann. Sonst hat mir mein Lehrgang nichts gebracht. Wer will schon einen Controller ohne Erfahrung. Ich bin 22, muss dementsprechend natürlich noch ein wenig herangeführt werden. Wenn ich jetzt jedoch die Abteilung wechsel (dort macht es mir keinen Spaß, und bringt mir für die Zukunft nichts) dann war alles für die Katz.

Bei einem Abteilungswechsel würde ich auch nicht wieder zurück kommen, sondern die Stelle die ich dort besetzen soll, soll Dauerhaft sein.

Frage 1: Kann er das überhaupt machen? (Wäre hier keine Arbeit, kann er mich natürlich versetzen, damit ich nicht arbeitslos bin, aber er versetzt mich da er mich mit einem Profi ersetzen will; ich frag mich wieso er mir damals überhaupt den Lehrgang bezahlt hat...aber okay) Frage 2: Mein Lehrgang wurde mir ja bezahlt. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit muss ich 20 % weniger zurück zahlen, sollte ich kündigen. Aber wie sieht es unter diesen Umständen aus...wenn ich in die andere Abteilung MÜSSTE und kündigen würde, muss ich dann die Lehrgangsgebühren zurück zahlen?

Vielleicht hat da ja schonmal jemand mit den ganzen Rechten die da eingreifen zu tun gehabt. Bin auf Antworten gespannt.

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht
Beim entladen des LKWs, wohin mit Fremdware?

Guten Abend zusammen,

bei uns in der Logistik-Branche haben wir es ja häufig mit Anlieferungen (LKW) zu tun. Auf unseren letzten Ladungssicherungs-Lehrgang wurde uns vermittelt, dass wir auch für die Weiterfahrt des LKWs zuständig sind, auch wenn er von uns nichts geladen hat.

Ein Beispiel:

Heute kam ein LKW mit diversen Gestellen, hinter unserer Ware, waren noch 5 Europaletten mit Reifen. Laut Lehrgang, müsste ich nach dem Entladen, die Paletten nach vorne laden, damit sie ordentlich gesichert werden können, andernfalls würden sie ja mitten (3. Viertel) auf dem LKW "ungesichert" stehen. Würde ich ihn so weiter fahren lassen, würde ich Mitschuld tragen und Punkte kassieren!

Nun sagte mir ein anderer LKW-Fahrer 3 Dinge dazu:

  1. Der Fahrer hätte erst die Reifen weg fahren sollen
  2. Der Fahrer ist für die Sicherung zuständig, da wir mit der Ladung nichts zu tun haben
  3. Sollten wir die Fremdware bewegen, kann man uns zur Haftung bringen, wenn etwas beschädigt wird, bzw. bleib ich am Ende auf die Kosten sitzen, weil in dem Fall wohl keine Versicherung ( Arbeit oder Haft) eintrifft!

Was ist also zu tun, wenn der Fahrer ohne meine Hilfe keine ordentliche Ladungssicherung mehr herstellen kann? Darf / muss ich dafür sorge tragen, dass der weitere Verlauf der Fahrt, auch unserer Seits abgesichert ist? Oder habe ich meinen Teil erledigt und er ist alleine verantwortlich?

Über passende § wäre ich sehr dankbar, damit ich Zukünftig was in der Hand habe.

Danke

Arbeit, Versicherung, Lagerung, Recht, Arbeitsrecht, Sicherung, Kraftfahrer, LKW, LKW-Fahrer
Vorstellungsgespräch(e) und Arbeitgeber gibt mir nicht frei

Hallo mein Name ist Cynthia ich bin 22 Jahre alt und habe ein Problem..

Wenn das Thema hier falsch ist bitte verschieben. Leider muss ich etwas weiter ausholen, sorry schon mal für den langen text.

Ich bin Medizinische Fachangestellte beim Kinderarzt, mir stehen laut Arbeitsvertrag 28 Urlaubstage zu. Davon hat jede Arzthelferin 2 Wochen, die man selbst planen darf natürlich mit Rücksprache von Kollegen und Arbeitgeber. Meine Chefin aber schließt die Praxis in allen Ferien mind. eine Woche somit habe ich "zwangsurlaub" mit 32 Urlaubstagen. Ich kann also nie Termine wahr nehmen ich konnte nicht einmal zu der Beerdigung meiner Großmutter gehen da ich keine Urlaubstage habe.

Da mir die ganzen Spielchen zu bunt werden, habe ich mich auf neue Jobs beworben doch wie soll ich zu Vorstellungsgesprächen gehen?? Zur Zeit habe ich 4 Bewerbungen am laufen am Dienstag das erste Vorstellungsgespräch und nächste Woche werde ich von den weiteren Stellen hören. Wovon ich mindestens bei einer auch zu einem Gespräch eingeladen werde. ( Das weis ich weil ich schon mit der Chefin telefoniert habe.).

Mein Umfeld rät mir mich für die Tage "krank" zu melden, ich bin allerdings ein ziemlicher Angsthase was Lügen betrifft. Ich bin auch bereit unbezahlten Urlaub zu nehmen, diesen kann sie mir ja aber auch verweigern und dann?? Donnerstag Nachmittag ist die Praxis zu, natürlich versuche ich die Termine auf diese Tage zu legen, funktioniert aber leider nicht immer.

Meine Chefin weis auch das ich gehen will, da mir der Kragen geplatzt ist als ich nicht mal meiner Oma die letzte Ehre erweisen konnte. Am Freitag hat sie mir dann mitgeteilt, dass sie sich jemanden neuen suchen wird und mich kündigt wenn ich noch nichts neues hab sobald sie jemanden findet.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ich bin total verzweifelt.

Liebe Grüße Cynthia

Kündigung, Bewerbung, Arbeitsrecht, Vorstellungsgespräch
Selbst kündigen wegen Burnout, Sperre umgehen?

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe und Erfahrungen. Ich arbeite schon seit über 10 Jahren in einer familiengeführten Firma. Die Geschäftsführung mobben alle Mitarbeiter, das Klima ist mehr als kalt. Es wird den MA ständig mit Kündigung gedroht, man wird angeschrien wenn man "einen Fehler" macht. 

Man kommt sich vor wie ein Sklave, alles wird verboten und einem das Gefühl gegeben man ist ein nichts. Ich habe es jetzt über 10 Jahre ausgehalten. Vor 2 Jahren habe ich schon psychosomatische Herzrythmusstörungen und Nervenzusammenbruch erlitten. Dennoch bin ich nach 5 Wochen Krankmeldung zurück in die Firma. 

Jetzt allerdings geht es mir immer schlechter, ich bin total fertig. Ich hatte bis jetzt immer Angst zu kündigen (Existenzängste) aber jetzt fang ich an mir zu wünschen lieber zu sterben oder eine tödliche Krankheit zu haben, um nicht mehr in diese Firma gehen zu müssen. Ich bin endlich bereit einen Schlussstrich zu ziehen, ich werde selbst kündigen bevor ich in der Klapse lande. Ich möchte aber vom Arbeitsamt keine Sperre. 

Noch habe ich nicht gekündigt. Was muss ich als erstes machen, kündigen und erst zum Arzt wegen einem Attest für das AA? Oder erst zum AA dann kündigen? Ich bitte euch mir ein paar Tipps zu geben. Danke.

Medizin, Gesundheit, Arbeit, Kündigung, Mobbing, Recht, Arbeitsrecht, Burnout, Geschäftsführung, Jobcenter, Krankmeldung, kündigen, existenzängste, Nervenzusammenbruch
Arbeitslosengeld bekommen ohne arbeit zu suchen

Guten Abend liebe Ratgeber.

Seit 01.05.2014 bekomme ich das Arbeitslosengeld. Es ist ja so, wenn man das Alg bekommt, dann muss man ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich habe eine Firma gefunden die mich am 01.01.2015 einstellen wird ( wenn ich die 3 kommende Monate mich für diesen Beruf vorbereiten werde ), es wäre auch mein Traum dort zu arbeiten. Das Arbeitsamt aber will das ich mich jetzt bei iregendwelchen Firmen bewerbe ( egal wo ) hauptsache das ich arbeits tätig bin und kein alg mehr bekomme. Ich bin 21 Jahre alt, ich habe mit 18 jahren angefangen zu arbeiten, ich war bis jezt noch nie arbeitslos, ich habe alle 3,5 jahre durch gearbeitet und Arbeitslosenversicherung bezahlt. Muss ich mein Traumjob wircklich vergessen und mich iregendwo bewerben und später die tätigkeit ausüben was mir sicherlich keinen Spaß machen wird, wo ich sicherlich nicht das Geld verdienen werde welches mir die Firma die ich selber gefunden habe anbietet und wo ich bestimmt nicht lange arbeiten werde weil ich habe ein Ziel und das werde ich auch errechen. Das bedeutet nur eins, wenn ich jetzt das mache was das Arbeitsamt von mir verlangt, dann bin ich sicherlich ein Stammkunde im Arbeitsamt. Gibt es iregendwelche ausnahmen oder möglichkeiten das ich mich jetzt für die kommende tätigkeit vorbereite und trotzdem das alg weiterhin bekomme die 3 nächsten monate? Danke im vorraus.

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Darf ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst im 5. Monat verkünden?

Hallo Leute,

ich habe echt ein seeeeehr großes Problem. Und weiß nicht was ich machen soll, vor allem weiß ich nicht wie die rechtliche Lage ist.

Ich arbeite seit Juli dieses Jahres als Verkäuferin und habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Dezember 2014, der Chef wollte das erstmal bis Dezember laufen lassen, da ja dann das Mindestlohn kommt und ich dann einen komplett neuen Vertrag bekomme. Das will er dann Anfang Dezember mit mit regeln, aber er hat mir auf jeden Fall versichert, dass ich bleiben darf.

Im August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, bin nun in der 12. SSW. Die Schwangerschaft war nicht geplant, da ich noch jung bin und die finanzielle Lage sowieso nicht so rosig ist, da mein Mann die Berufsoberschule besucht und auch nur BaföG bekommt. Wir wollen das Kind aber natürlich behalten.

Nun zu meinem Problem, mein AG weiß von der SS noch nichts, wenn ich es jedoch sagen würde, wird er meinen Vertrag nicht verlängern, bzw. mir einen neuen geben (muss dazu sagen, er fragte mich schon im Juni beim Vorstellungsgespräch ob ich schwanger bin und ob eine SS geplant ist, ich habe natürlich nein gesagt, was ja auch die Wahrheit war, jedenfalls wenn ich gesagt hätte, ja es ist in nächster Zeit geplant, hätte er mich gar nicht eingestellt, das war so sein Kriterium).

Jetzt müsste ich aber bis Anfang Dezember verheimlichen, dass ich schwanger bin , damit ich den Job behalten kann und dann auch Elterngeld bekomme. Wenn ich es sage, bekomme ich keinen und muss wahrscheinlich von Hartz4 leben, weil mir nicht mal nach der Zeit ALG1 zusteht...

Nunja.. wenn ich es nicht sage, ist es ziemlich unfair gegenüber den AG aber auf der anderen Seite muss ich ja auch an mich und mein Kind denken..

Ich glaube bis Dezember könnte ich es schon noch verheimlichen, da ich nicht viel mit dem Chef zu tun hab, er kommt nur einmal in der Woche für eine halbe Stunde, ansonsten bin ich immer alleine im Geschäft, muss nicht schwere Sachen tragen und darf sitzen und stehen wann ich mag, also alles keine Gefahr fürs Kind.

Aber darf ich das überhaupt bis zur 23 Schwangerschaftswoche verheimlichen oder bekomme ich da Schwirigkeiten?

Würde mich freuen wenn jemand Tipps für mich hätte!

Vielen Dank schonmal :)

Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Mutterschutz
unerlaubtes Fehltage - Abzug vom Urlaub

Hi, ich habe wieder Probleme mit mein AG. Ich hatte eigentlich noch 23 Urlaubstage für dieses Jahr nun hatte ich nachgefragt und mir wurden die unentschuldigen Urlaubstage aus meiner Schulzeit. (Berufschule) 17 Stück an der Zahl als Urlaub angerechnet. Selbstständig genommer Urlaub (Schule) Die Sache ist wie folgt. Mein Chef wusste darüber schon bescheid, ich habe weder eine Abmahnung erhalten nur eine Rüge über das Fernbleiben. Es lag auch daran, weil ich einfach nicht die Kosten aufbringen konnte um mit den Zug (eine Woche 70 Euro) zur Schule zu kommen. Ich hatte mein AG nicht darüber informiert, weil ich gedacht ich müsste Überstunden ableisten, aber ich arbeite schon 48 Stunden, auch am Wochenende und Feiertagen und wollte nicht noch mehr. Mein Chef behauptet natürlich wir hätten eine andere Lösung gefunden, aber ich hatte zuvor schon Geldprobleme und das war die Lösung die er mir angeboten hat. Nun habe ich aber ausgelernt und er hat mich übernommen. Anfang August war meine Lehre zueende gegangen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dachte ich hätte noch alle meine Urlaubstage und die Sache mit der Schule wäre vergessen. Nun aber wird mir gesagt das die unentschuldigten Fehltage aus der Schulzeit doch abgezogen werden. Mir wäre es persönlich lieber er würde ein Teil von meinen Gehalt einbeziehen für die Fehltage, anstatt mir meinen Urlaub zu streichen. Darf er das also? Ist das erlaubt das er mir jetzt nachdem er mich sogar übernommen hat, einfach meinen Urlaub abzieht ohne dies vorher anzukündigen?

Freizeit, Urlaub, Recht, Arbeitsrecht, Berufsschule, Fehltage
Ohne Antidepressivum nicht arbeitsfähig mit Antidepressivum darf ich nicht arbeiten.

Sehr geehrte Community,

ich mach seit 2012 eine Ausbilung im Handwerk. Ich habe mit schweren Depressionen zu kämpfen , einen Stationären aufenthalt habe ich hinter mir und kurzzeitig wurde Ich relativ erfolgreich mit einem Moodstabilizer sowie einem Antidepressivum behandelt. Das Problem an der Sache ist , dass ich laut aussagen der zuständigen Kammer sowie des Arbeitgebers , die Ausbildung unter einfluss von Psychopharmaka nicht weiter machen DARF. Entgegen der Meinung aller aufgesuchten ärzte darunter neben dem Hausarzt auch unterschiedliche Psychiater, die alle bestätigten, das die Arbeitsfähig positiv beeinflusst werden würde, wehrt sich der Arbeitgeber gegen eine medikamentöse Behandlung. Nach dem Aufenthalt habe ich eine Wiedereingliederung begonnen, mit der Ich mich im 3. Monat befinde und immernoch bei 5 Stunden arbeitszeit liege.

Nach harten Schicksalsschlägen in jüngster vergangenheit, befinde ich mich wieder in einer schweren depressiven Episode. Die Typischen alternativen Behandlugen, wie raus gehen sport machen usw usw. bringen auch gar nichts mehr. An diesem Punkt hat mir der behandelnde Psychiater heute ein Ultimatum gesetzt. Sollte sich in einem weiteren gespräch mit dem Arbeitgeber seine Einstllung zur Behandlung nicht ändern, sollte ich sogar über einen Abbruch nachdenken. Das Problem an der Sache ist das die Kammer voll hinter dem Arbeitgeber steht, und schon viele Gesrpäche dieser Art stattgefunden haben. Die Zeit bis ich auf das Medikament eingestellt bin würde ich Urlaub nehmen, um dann zu arbeiten wenn alles so wirkt wie es soll.

Wie kann ich argumentieren, um seine Meinung zu ändern? Gibt es noch andere Alternativen als einen Abbruch?

Arbeit, Medikamente, Ausbildung, Konzentration, Arbeitsrecht, Antidepressiva, Berufsverbot

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