Hallo zusammen! Unter dem Punkt "wir erwarten", steht in den Stellenanzeigen sehr oft "eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als..." (z.B. als Industriekaufmannn). Aber was heißt das jetzt genau? Gilt die Abschlussprüfung vor der IHK, wenn man sie mit der Note "ausreichend" bestanden zwar bestanden hat, dann aber dennoch als nicht erfogreich? Wenn man etwas bestanden hat, dann ist das doch eigentlich auch erfolgreich. Bestanden ist deswegen doch auch als positiv zu werten. Aber ich vermute mehr und mehr, dass mit "erfolgreich bestanden" Bewerber mit der Note "gut" gemeint sind. Wie seht Ihr das? Gruß
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