Hallo,
habe eine Frage an euch :
Wenn ein Inkasso Brief eine Rechnung schreibt und keine Vollmacht vorliegt, auf welchen § kann ich im BGB Bezug nehmen, dass zur Forderungsaufstellung eine Vollmacht zur Legitimierung vorliegen muss, die Sie ausweist, dass Sie dazu berechtigt sind.
Würde mich freuen, wenn Ihr mir hier einige Zitieren könntest, dass sich mein Schreiben professioneller anhört, als wenn ich nur schreibe, ich bitte um Vorlage einer Vollmacht.
Vielen Dank