in andere Filliale geschickt, muss ich das machen?
ich arbeite im einzelhande auf teilzeitbasis. nun soll ich in eine andere filliale für 1 woche gehen, in meinem Vetrag steht hierzu nix!!! Muss ich das einfach mitmachen? Bei einer kollegin war es so das sie im hotel ankam un das geld vorstrecken musste weil es keine übernahme erklärung der firma gab, nur kann ich das nicht weil ich dafür einfach kein geld habe.
Ich habe ja extra teilzeitjob weil ich mich schulisch weiterbilde.
habt ihr tips?
6 Antworten
Du musst da nicht hin. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die Filiale X in Y steht, so ist das Dein Arbeitsplatz. Wenn Dein Chef unbedingt möchte dass Du in der anderen Filiale eine Woche arbeitest, soll er Dir ein Hotelzimmer buchen und Dir eine Kostenübernahme mitgeben und auch dem Hotel faxen. Dann bist Du, was die Kosten anbelangt, auf der sicheren Seite.
Sollte er sich weigern, hast Du das Recht den Wechsel des Arbeitsplatzes zu verweigern. Kündigen brauchst Du nicht. Wenn der AG Dich deswegen kündigt kannst Du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Du gehst da zur Rechtsantragsstelle. Die helfen Dir weiter, Kosten entstehen dadurch erstmal nicht. Außerdem hast Du dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld was bei einer Eigenkündigung drei Monate Sperre auslösen würde.
Teilzeit- und Minijobbeschäftigte haben dieselben Rechte und Pflichten wie Vollzeitarbeitskräfte
Wenn die Filiale in einer anderen Stadt ist oder innerhalb einer großen Stadt in einem weit entfernten Ortsteil, kann man das - insbesondere bei einem Teilzeitjob - aufgrund der anfallenden Kosten für Dich nicht verlangen. Es steht ja auch nicht im Vertrag. Lass Dich da nicht vera....
Sowas könnte z.B. auch in einem eventuell geltenden Tarifvertrag geregelt sein. Da wir deine vertraglichen Vereinbarungen nicht kennen, reicht die Angabe, dass das nicht extra im Arbeitsvertrag vereinbart ist, nicht aus, um dir sagen zu können, ob du in eine andere Filiale (zeitweise) versetzt werden kannst (oder nicht).
wir haben keinen tarifvertrag
Ungewöhnlich im Einzelhandel. Aber wenn du es sagst ...
kann der arbeitgeber verlangen das ich die resiekosten vorstrecke?
Ohne entsprechende Vereinbarung eigentlich nicht.
Wie lange bist du dort schon tätig?
kann ich deshalb meinerseits fristlos kündigen? wenn ich nicht auswertig hin möchte.
Nö, das deutsche Recht gilt ja, wenn die Arbeitsstelle hier ist, trotzdem und eine drohende Versetzung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
also das heißt ich MUSS auswertig arbeiten obwohl ein arbeitsort in meinem Vertrag steht
Das habe ich nicht behauptet ... und weitere Aussagen werde ich hier nicht machen. Wenn du eine rechtssichere Antwort brauchst, dann wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen (der dann mit Sicherheit deinen Vertrag lesen möchte).
Hallo katha1988,
sofern es nicht vorher mit dir abgeklärt wurde, dann nicht, warum genau musst du denn in eine andere Filiale?
LG FDANIELF
Für mich sieht das auch irgendwie so aus, einfach mal abwarten und schauen, aber seltsam ist es schon.
Du kannst schon kündigen, aber ob das mit dem Grund klappt weiss ich nicht.
Wenn der Vertrag nicht eine einzige Filiale konkret als Arbeitsplatz festlegt, kann dich der Arbeitgeber überall einsetzen.
Wenn ich also bei z. B. Deichmann in Itzehoe arbeite, kann man mich für eine Woche zu Deichmann nach Bremen versetzten und ich trage die Kosten? Na klar!
Wenn es im Vertrag nicht klar geregelt ist, kann der Betrieb das durchaus verlangen. Vorkasse ist auch nicht unüblich, ich muss für meine Seminare auch erst selber zahlen und bekomme es anschließend wieder. Willkommen in der Arbeitswelt. :)
du arbeitest aber sicher nicht teilzeit??? und wenn ich das geld nicht habe was soll ich machen eine bank ausrauben????
Im vetrag steht ausdrücklich ein arbeitsort. von irgendwas auserhalb steht da nix drin.
Ich kann nichts für deine Geldprobleme. Du hast gefragt - ich habe geantwortet. Wenn dir die Antwort nicht gefällt, kann ich da nix für. Kläre es halt mit deinem Chef.
ich habe keine geldprobleme nur nix übrig um 200-300€ hotel zu zahlen. muss im vetrag nicht stehen das ich auch auswärts zu was auch immer hingeschickt werden kann??
Muss es nicht. Wenn nicht ausdrücklich ein einziger Arbeitsplatz festgelegt ist, kannst du in jede x - beliebige Filiale geschickt werden. Mich ärgert die Vorkasse auch immer, aber was soll man machen? Jeder braucht seinen Job und in der heutigen Zeit stehen genug andere für meine/deine Stelle Schlange.
in meinem arbeitsvertrag steht wird in xxxx xxxstraße xxxort alsXXX eingestellt.
Dann musst du das eigentlich nicht - aber je nach Chef wirst du es wahrscheinlich machen, wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst.
wir haben keinen tarifvertrag, kann der arbeitgeber verlangen das ich die resiekosten vorstrecke???