Vollmacht entziehen, wie funktioniert das? - Bevollmächtigter handelt unmenschlich?

Hallo,

Folgende Situation:

Eine 91 jährige Frau hat bis auf einen Neffen keine Verwandten. Diesem Neffen hat sie vor Jahren eine Vollmacht erteilt (welche Art von Vollmacht es genau ist kann ich nicht sagen, da ich es nicht weis).

Die Frau wohnt Zuhause und ist beim Essen, Waschen und bei der Toilette auf Hilfe angewiesen. Der Bevollmächtigte hat ihr über eine Agentur polnische Pflegekräfte organisiert, die jeweils für 2 Monate bei ihr im Haus wohnen und danach wieder wechseln.

Nun ist es leider so, dass die Pflegekräfte ihre Arbeit sehr schlecht machen, fängt an bei sie waschen sie nicht, lassen Sie nachts regelmäßig ins Bett machen und reinigen es nicht, bestehlen die Frau, beschimpfen sie, sperren sie oft in ihr Schlafzimmer ein usw. Trifft nicht auf alle zu, jedoch leider auf die meisten von ihnen.

Für diese Agentur zahlt der Bevollmächtigte monatlich etwa 4000€.

Gegenüber des Bevollmächtigten verhalten sich die polnischen Pflegekräfte natürlich sehr nett und zuvorkommend.

Die Frau selber hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Bevollmächtigten, dieser verwaltet ihr gesamtes Geld und das obwohl die Frau geistlich noch sehr fit ist.

Das geht sogar soweit, dass ihre Spülmaschine kaputt ist und sich keine neue kaufen darf, Ihre elektronische Zahnbürste ist defekt und sie bekommt wieder nichts von ihrem Geld, würde vielleicht ab und zu mal Kuchen essen gehen, darf sie aber nicht usw...

Der Bevollmächtigte gibt der Agentur monatlich Geld die dann für die Dame alle Einkäufe tätigen und den Rest offensichtlich behalten.

Das Verhältnis zwischen der Frau und dem Bevollmächtigten ist mittlerweile sehr schlecht, der Bevollmächtigte spekuliert auf ein schnelles Erbe, der Frau fehlen die nötigsten Materialien und eine richtige Pflege.

Ich bin nicht mit ihr Verwandt, kenne sie aber über meine bereits verstorbene Oma seit etwa 15 Jahren und möchte ihr helfen in ein betreutes Wohnheim zu kommen, Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Frau wieder selbst bestimmen darf. Ihr Bevollmächtigter möchte dieses Vorhaben nicht unterstützen und beharrt auf diese Agentur.

Nun die Frage, ist es möglich so jemandem die Vollmacht zu entziehen, da er in keinster Weise im Sinne der Frau handelt?

Kennt jemand Anlaufstellen wo man sich dafür professionelle Hilfe suchen kann?

Dank!

Pflege, Kirche, Altersheim, Anwalt, Agentur, Rechtslage, Vollmacht
Ein Leben ohne Schulden?

Guten Tag liebe Community,

vor 6 Jahren, war ich mit 3 Kollegen Feiern, Wir haben einiges getrunken und waren ordentlich "Betrunken" Als wir Nachts von der Disco heim liefen, kam einer von der Gruppe auf die Idee ein Altes Firmengebäude was fast Leerstehend ist zu bekunden (Kaputte Fenster), Als wir Innen drin waren, fand der eine Flasche mit brennbarem Inhalt.. er kippe es auf dem Boden und zündete es an!

Wir rannten raus und haben uns aus dem Acker gemacht, Knapp 2 Minuten später Hörten wir die Feuer... Es wurde zum glück keiner verletz, doch das Gebäude hat sich in der Statik verzogen.. 3 Jahre später kam das ganze erst durch dieKriminalpolizei heraus.. wir mussten als Mittäter jeweils 2 jahre und 10 Monate in die JSA.

Ich wurde wegen Guter Führung auf Halbstrafe mit Bewährung vor ca. 1,5 Jahren Entlassen. Jetzt kam Post von der Versicherung des Betroffenen. sie verlangen 900.000.00 € haben.... Logisch ist das nicht Zahlbar.. und das die anderen Mittäter sich ins ausland und auf Har4 eingestellt haben ist auch überflüssig zu erwähnen.. Ich bin der einzige der Arbeiten geht, gibt es denn keine Möglichkeit da raus zu kommen? Privatinsolvenz ist ausgeschlossen zurecht, da die Schulden Straftatbedingt entstanden. Was bleibt mir übrig ?

Kugel geben ?

Unnötige Kommentare wie selber schuld oder oder oder könnt ihr euch sparen, Investiert die Zeit lieber in eure Familie habt ihr mehr davon.

Finanzen, Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Jurist, Straftat
Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.

im Brief steht ganz genau:

in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.

Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

danke.

Recht, Anwalt, Strafverfahren
Geld von der Fahrschule zurückbekommen?

Hallo,

ich habe mich vor ca. 1 Jahr in der Fahrschule angemeldet. Also dieses Blaue (?) Blatt Vorort ausgefüllt welchen Führerschein ich machen möchte, wo ich wohne usw. Paar Tage später habe ich Post bekommen. Eine Rechnung von 250€ und 2 Verträge. (Den einen sollte ich Unterschreiben und zurückschicken) Ich sollte das Geld bis zu einem bestimmten Datum überweisen, also habe ich dies getan. Den Vertrag habe ich vergessen zu Unterschreiben und er lag bei mir im Schrank rum. Zwischenzeitlich hatte ich meinen Unfall (Knie) und bin Umgezogen (100km) . Vor 2 Monaten war meine Mutter in der Fahrschule und hat gefragt ob ich doch mein Geld zurückbekommen könne, da ich dort nie eine Theoriestunde gemacht habe und auch den Vertrag nicht zurückgeschickt habe. Daraufhin verneinte der Fahrschullehrer und meinte ‚Ich könnte ja hier Theorie machen und bei einer Fahrschule Vorort Fahrstunden, (müsste mich dann umschreiben lassen und das kostet ca. 100€) Es würde mich aber jedes mal 25€ hin und zurück kosten mit dem Zug.

Leider weiss ich jetzt nicht was ich machen soll, da 250€ eine Menge Geld sind und ich sie ihm nicht schenken möchte.

Ich habe noch beide Verträge, eine Quittung von der Überweisung und das Blatt auf dem Stand ich soll bis X.X.XXXX überweisen. (Ich habe nur so schnell überwiesen, weil ich das als ‚Frist sah,)

Ps. Manche antworten hier sind nicht wirklich hilfreich und wenn schon 2 Personen geschrieben haben, dass ich mein Geld nicht bekomme, muss es nicht nich eine dritte, vierte usw tun. Ich werde der Fahrschule sicherlich keine 250€ ‚schenken‘. Ich habe die Chance 4/5 zurück zu bekommen. Update kommt.

Geld, Recht, Anwalt, Führerschein, Fahrschule
Ärger mit Vodafone, wer kann helfen?

Brauche dringend Hilfe wegen Vodafone. Leider zieht sich die Problematik schon lange hin und hat nun Ihren Tiefpunkt erreicht.

Hatte vor einigen Jahren einen Internetvertrag abgeschlossen. Bereits hier gab es Probleme, da das Wlan nicht funktionierte (wurde trotz Anfragen meinerseits nie behoben)

Hatte den Vertrag gekündigt und letztes Jahr im Media Markt von einem befreundeten Promoter beraten lassen. Er empfahl mir Kabel DSL, die zu der Zeit ein super Angebot hatten.

Auf meine Nachfrage sagte er es wäre möglich einen neuen Vertrag zu schreiben. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus das mein alter Vertrag noch ein weiteres Jahr lief. Habe selbst bei o2 und Telekom gearbeitet, da waren doppelte Verträge nicht möglich.

Seit jeher wurden Kosten für zwei Internet Verträge abgebucht, wobei nur der eine halb funktionierte. Dies fiel mir leider auch erst nach einigen Monaten auf. Ich rief über einen Zeitraum von mehreren Monaten wöchentlich bei der Hotline an (inklusive Wartezeiten und ständigem Wiederholen der Sachlage). Leider ohne Erfolg und es wurde weiterhin fröhlich abgebucht. Hatte zeitweise die Einzugsermächtigung zurückgerufen woraufhin ich jedoch Mahnungen erhielt ..

Irgendwann erfuhr ich dass das Kontaktformular auf der Webseite (recht versteckt) der beste Weg seien solle, eine Beschwerde einzureichen, was ich wiederholt tat. Im letzten Gespräch erhielt ich eine Entschuldigung, mir wurde zugesagt dass das Geld umgehend zurückerstattet wird und ein Techniker kommen würde um den neuen Anschluss zu aktivieren. Ich teilte mit das ein Termin erst in 2 Wochen nach meinem Urlaub möglich sei. Das Geld wurde nicht erstattet jedoch erhielt ich in meiner Abwesenheit täglich mehrere Anrufe wegen dem Techniker (Wenn sie etwas wollen melden sie sich sofort)

Nach meiner Rückkehr versuchte ich die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular, über die Hotline und per Post doch erhalte einfach keine Antwort.

Es ist eine grenzenlose Frechheit wie dort mit Kunden umgegangen wird. Hoffe ihr habt einen Tipp wie ich schnellstmöglich mein Geld zurückerhalte

Handy, Internet, Betrug, Recht, Anwalt, Vertrag, Abzockerei, Vodafone
Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wann löscht die Polizei meine Daten?

Ich habe kürzlich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Straßenverkehr) Einsicht in die Akten genommen und habe dort in einem Schreiben/Bericht von der Polizei warum auch immer den Satz „Herr (Ich) ist das letzte mal im Jahr 19** wegen Verleumdung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung polizeilich in Erscheinung getreten“ vorgefunden.

Der Satz bezieht sich auf einen Nachbarschaftsstreit, der an die 20 Jahre her ist. Ich wurde damals von einem Nachbarn (in dessen Oberstübchen definitiv irgendwas nicht in Ordnung war) angezeigt. Das ganze ging dann nach gegenseitigen Anzeigen sogar vor Gericht und die Vorwürfe gegen mich haben sich als haltlos erwiesen und der Nachbar hat seine gerechte Strafe bekommen...

Jetzt stelle ich mir genau drei Fragen:

Wieso hat die Polizei nach 20 (!) Jahren noch diese Daten und ist das überhaupt rechtens?

Wieso fällt so ein Satz, der sich so liest als hätte ich die o.g. Taten begangen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Straßenverkehr) das überhaupt gar nichts mit diesem alten Fall zutun hat?

Und 3. wie kann ich dagegen vorgehen? (Meinen Anwalt habe ich dazu noch nicht befragt, weil ich hoffe mir diese Kosten sparen zu können, beim Polizeiposten, der diesen Unsinn fabriziert hat habe ich angerufen... Dort war man ziemlich unfreundlich, wusste von nichts und sagen konnte oder wollte man mir dazu erst recht nichts.)

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

Datenschutz, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jura, Polizist
Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

Bitte korrigieren, verbessern

Deutsch, Schule, Schreiben, Recht, Anwalt, Abmahnung, Buerokauffrau, Grammatik, Personal, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro

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