Strafanzeige wegen fehlen der Rechnung?
Guten Tag. Ich habe letzten Donnerstag ein teures E-Bike gekauft im Wert von 3200 €.
Ich bin extra von Osnabrück nach Hamburg gefahren. Der Verkäufer hat mir schon vorher in eBay und auch in WhatsApp zugesichert wie zum Beispiel gesagt dass eine Originalrechnung auf jeden Fall vorhanden ist weil sonst hätte ich keine Interesse gehabt. Deswegen habe ich auch kein privaten Kaufvertrag vorbereitet. Bei mir eine Originalrechnung ausreicht.
Er hat aber die Original Rechnung nicht dabei gehabt und hat mir aber versprochen, dass er mir die noch Nachricht per E-Mail. Natürlich hat er das bis heute nicht gemacht ich hatte ihm geschrieben und er hat gesagt ich hab das nicht vergessen. Jetzt ist für mich die Frage, ist es möglich ihn anzuzeigen bei der Polizei? Weil mich stört das schon sehr dass ich meine Rechnung nicht bekommen obwohl sie mir eigentlich zugesagt wurde. Es geht halt darum ich möchte das Fahrrad versichern lassen und ohne Papiere wird es ja nicht gehen oder?
13 Antworten
Nein - das ist zunächst einmal Zivilrecht und nicht Strafrecht die Polizei interessiert sich nicht dafür du müsstest einen Anwalt hinzuziehen.
Auch beim Zivilgericht würdest du kaum etwas erreichen, da das Fahrrad zunächst mal in ORdnung zu sein scheint und ob du einen Schaden hast erst mal fragwürdig ist.
Du kannst aber die Nummer des Fahrrades prüfen lassen ob es gestohlen wurde. Falls ja ist die Polizei zuständig. Problem ist dann festzustellen wem das Fahrrad am Ende gehört. Schlimmstensfalls bist du das Fahrrad los und ob du dein Geld wieder bekommst ist fragwürdig.
Allerdings bietet hier Ebay etwas Schutz. Wenn der Account nicht gehackt wurde, kann man den Käufer meist ausfindig machen und er muss dann für den Schaden (dein Geld) aufkommen schon alleine um ggfs. Bewährungsstrafe zu bekommen.
Dass er säumig ist in der Nachlieferung der Rechnung ist Zivilrecht. Und er kommt erst in Verzug, wenn du ihn mit Frist in Verzug setzt. Danach kannst du auf dem Zivilklageweg versuchen, deine Forderung durchzusetzen, oder den Kauf rückabzuwickeln.
Eine Anzeige bei der Polizei kann für dich die Folge haben, dass du das eBike los bist, wenn es nämlich gestohlen wurde. Dann bist du Geld und eBike los.
Wer sagt dir denn, dass bei dem Verkäufer irgend etwas zu holen ist?
Welche Straftat soll es deiner Meinung denn sein, die anzeigewürdig ist?
Das ganze hat einen Strafrecht überhaupt nichts zu tun, sondern Zivilrecht. Sofern nachweislich die Originalrechnung Bestandteil eures Vertrages war, kannst du den Verkäufer in Verzug setzen und später vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wollen wir hoffen, dass der Grund für die fehlende Rechnung nicht im Diebstahl des Fahrrads liegt.
Nein! Das Fehlen einer Rechnung ist keine Straftat. Du kannst ihn nur auf Herausgabe einer Rechnung verklagen.
Ich würde ihm mitteilen, dass ich das Rad bzgl. eines möglichen Diebstahls untersuchen lassen werden. Irgendwo müsste an dem Ding eigentlich eine Seriennummer oder ähnliches zu finden sein. Mal gucken, wie er dann reagiert.
Nur wenn der Verkäufer das Geld schon komplett ausgegeben hat...