Kündigung während Krankschreibung in der Probezeit?
Hallo, ich habe angefangen bei einer Firma zu arbeiten , nach einer Woche habe ich extreme Rückenprobleme und würde deshalb ersteinmal 3 wochen krankgeschrieben. Jetzt hat mich der Arbeitgeber gekündigt . Darf er das und bis zu welchem Zeitpunkt bekomme ich noch gehalt, muss er mir die 3 wochen Krankheit noch bezahlen ? Finde das extrem ärgerlich
10 Antworten
In der Probezeit kann man vom AG unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, deswegen heißt es ja Probezeit.
Lohnfortzahlung erhält man erst, wenn man mindestens 4 Wochen im Betrieb beschäftigt ist, du musst dich an deine KK wenden und Krankengeld beantragen dieses beträgt etwa 70% deines voraussichtlichen Lohnes.
In der Probezeit [...].
Die Probezeit hat damit nichts zu tun!
Denn das darf der Arbeitgeber nicht nur in der Probezeit, sondern überhaupt in den ersten 6 Monaten eine Arbeitsverhältnisses - wenn wenn es eine kürzere oder gar keine Probezeit gibt!
Die Probezeit ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.
In der Probezeit muss er nur die vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten und darf ohne Angabe von Gründen Kündigen, dazu ist die Probezeit da, um sich gegenseitig auszuprobieren.
Du warst nach einer Woche drei Wochen krank geschrieben? Puh. Das ist natürlich kack*, aber ja, selbstverständlich darf dich der AG kündigen. Während der Probezeit kann er dir auch kündigen, wenn ihm dein Aftershave nicht passt.
Du bekommst Gehalt, solange du noch angestellt bist. Die Kündigung wurde ja sicher zum so und so vielten ausgesprochen. Bis dahin bekommst du Gehalt.
Während der Probezeit [...].
Die Probezeit hat damit nichts zu tun!
Denn das darf der Arbeitgeber nicht nur in der Probezeit, sondern überhaupt in den ersten 6 Monaten eine Arbeitsverhältnisses - auch wenn es eine kürzere oder gar keine Probezeit gibt!
Die Probezeit ist nur von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift erst nach 4 Wochen Beschäftigung.
Aber auch nur bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen - nicht bei Minijobs.
Während der Probezeit kann (D)ein Arbeitgeber Dich ohne Nennung von Gründen unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung hast Du als Arbeitnehmer der kürzer als 4 Wochen im Unternehmen war nicht - diese entstünde erst nach 4 wöchiger Betriebszugehörigkeit.
Anspruch auf eine Lohnersatzleistung ( Krankengeld ) hast Du dann aber nur als Arbeitnehmer bei einem sozialversicherungspflichtigen Job - jedoch nicht bei einem Minijob.
https://www.chirurgie-orthopaedie.de/operation/umstellungsoperationen/index_ger.html
In den ersten 6 Monaten der Beschäftigung ist dies ohne weitere Angaben von Gründen durch den AG möglich.
In der Probezeit auch mit der entsprechend verkürzten Kündigungsfrist.
Eben nicht. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift erst nach 4 Wochen Beschäftigung.