Hallo ,

wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Schwarzfahren Deutsche Bahn /Erschleichung von Leistungen und Betrug.

Und wie verläuft das Verfahren ab? Wenn die einen dann eine Geldstrafe geben, ist man dann vorbestraft? Bzw kann man dann Einspruch einlegen bzw wann kann man Einspruch einlegen?