Kelleraum nicht zu Wohnungszwecke? Hobbyraum möglich?
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Ich möchte mir ein Kellerraum kaufen bei uns im Mehrfamilienhaus, in der TE steht "sind als Lagerräume deklariert und nicht zu Wohnzwecke nutzbar."
Dass ich das ding net als Wohnung nutze oder vermieten kann ist mir klar. Wie sieht es aber aus wenn ich daraus ein hobbyraum mach oder ein sofa hinstelle und mir mal ne netflix serie anschaue? Ich kann doch in mein Keller anstellen was ich will, solang ich niemand damit störe bzw. Belästige oder?
4 Antworten
Der BGH entschied: Eine abweichende Nutzung ist nur zulässig, wenn sie prinzipiell nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung;
BGH, Beschluss vom 16..06.2011, Az.: V ZA 1/11
ob irgendwelche baulichen Erfordernisse zu beachten sind, müsstest Du bei der Gemeinde erfragen;
Du kannst jeden Kellerraum nutzen, wie es dir beliebt.
Nur wird dieser dann weder zu einem Hobbyraum, noch zu Wohnraum.
Was man als Wohnraum definieren kann, findest du in der für dich zuständigen Landesbauordnung.
Das muss dir der Vermieter sagen, ob du den Raum als Hobbyraum nutzen darfst. Kellerräume, wie auch Lagerräume, gehören zur sog. Nebennutzfläche. Dabei sagt die Bauverordnung, dass sich in diesen Räumen dauerhaft keine Personenaufhalten dürfen (Brandschutzverordnung u. ä.).
Hobbyräume zählen ähnlich, wie auch Atteliers, zu den Sondernutzflächen. Sie müssen anders gegen Feuer und Lärmemmission isoliert sein.
In der Baugenehmigung stand, welcher Nutzungsfläche der Raum zugewiesen und bewilligt worden ist.
Normalerweise baut man ein Wohnhaus so, dass Sondernutzflächen und Nebennutzflächen weitgehend identisch sind. Damit kann der Eigentümer einen Keller, wie in deinem Fall, auch mal zu einem Hobbyraum werden lassen, ohne dass bauliche Massnahmen und Bewilligungen nötig sind.
Dann kannst du ja selber in den Plänen Einsicht nehmen, die bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht worden waren. Diesen ist zu entnehmen, welcher Nutzfläche der betreffende Raum zugewiesen und als was er nutzbar, bzw. als was er eben nicht nutzbar sein darf. Du kannst auch die Gebäudeversicherung fragen. Das wäre nämlich die Behörde, die auf Stelzen daherkäme, wenn du nicht dürftest. Nichtfragen kommt oft teurer, als der Frage auf den Grund zu gehen. Dann herrscht Klarheit.
Kannst du machen , allerdings darfst du keine Sanitärinstallation einbauen !
Ich "kaufe" es doch. Also bin ich auch kein Vermieter. Ich bin selber Eigentümer. Das Gebäude ist ca. 2 Jahre alt (neubau)