Was kann man bei einer "Akteneinsicht" alles sehen?
Hey, ich habe einmal folgende Frage:
vor langer Zeit habe ich gegen eine Person ausgesagt hatte etwas mit BtMG zutun, allerdings habe ich meine Aussage zurückgezogen aus unwichtigen Gründen. Bei der Person war jetzt vor kurzem eine Durchsuchung und er hat mehrere Anzeigen bekommen. Nun hat er Akteneinsicht beantragt und wie es scheint wird er diese auch in naher Zukunft bekommen. Habe Bekannte die mit ihm zutun haben und habe es dadurch erfahren. Nun ist meine Frage, ob die Person bei einer Akteneinsicht erkennen kann, dass ich damals gegen Ihn ausgesagt habe. Hoffe meine Frage ist verständlich formuliert und jemand kann mir eine genau Antwort darauf geben.
Danke schonmal im vorraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Nun ist meine Frage, ob die Person bei einer Akteneinsicht erkennen kann, dass ich damals gegen Ihn ausgesagt habe.
Ja natürlich, in der Ermittlungsakte werden sämtliche Protokolle aller befragter Personen, Zeugen und allen weiteren Beteiligten, sowie auch von dem Beschuldigten abgelegt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja das wird er sehen auch Aussagen die zurück gezogen werden bleiben in der Akte Vermerkt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BVBDortmund/1569678453696_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.png?v=1569678454000)
Nicht unbedingt, es könnte als kleine Lösung herausgenommen werden, dies ist dan die kleine Lösung des Zeugenschtzprogramms.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja bei Zeugenschutz eventuell aber ich kann mir nicht vorstellen das der t yp so krass is das der Fragesteller besonders geschützt werden muss ,klar mann kann es nie ausschließen.
Okay danke für die Antwort. Also werde ich darin vermutlich auch namentlich erwähnt sein oder?