Geld von der Fahrschule zurückbekommen?
Hallo,
ich habe mich vor ca. 1 Jahr in der Fahrschule angemeldet. Also dieses Blaue (?) Blatt Vorort ausgefüllt welchen Führerschein ich machen möchte, wo ich wohne usw. Paar Tage später habe ich Post bekommen. Eine Rechnung von 250€ und 2 Verträge. (Den einen sollte ich Unterschreiben und zurückschicken) Ich sollte das Geld bis zu einem bestimmten Datum überweisen, also habe ich dies getan. Den Vertrag habe ich vergessen zu Unterschreiben und er lag bei mir im Schrank rum. Zwischenzeitlich hatte ich meinen Unfall (Knie) und bin Umgezogen (100km) . Vor 2 Monaten war meine Mutter in der Fahrschule und hat gefragt ob ich doch mein Geld zurückbekommen könne, da ich dort nie eine Theoriestunde gemacht habe und auch den Vertrag nicht zurückgeschickt habe. Daraufhin verneinte der Fahrschullehrer und meinte ‚Ich könnte ja hier Theorie machen und bei einer Fahrschule Vorort Fahrstunden, (müsste mich dann umschreiben lassen und das kostet ca. 100€) Es würde mich aber jedes mal 25€ hin und zurück kosten mit dem Zug.
Leider weiss ich jetzt nicht was ich machen soll, da 250€ eine Menge Geld sind und ich sie ihm nicht schenken möchte.
Ich habe noch beide Verträge, eine Quittung von der Überweisung und das Blatt auf dem Stand ich soll bis X.X.XXXX überweisen. (Ich habe nur so schnell überwiesen, weil ich das als ‚Frist sah,)
Ps. Manche antworten hier sind nicht wirklich hilfreich und wenn schon 2 Personen geschrieben haben, dass ich mein Geld nicht bekomme, muss es nicht nich eine dritte, vierte usw tun. Ich werde der Fahrschule sicherlich keine 250€ ‚schenken‘. Ich habe die Chance 4/5 zurück zu bekommen. Update kommt.
7 Antworten
Geh in die Fahrschule und lass dir die AGB zeigen. Diese müssen entweder ausgehändigt werden oder aushängen. Dort ist vermerkt was der Fahrschule zusteht nach Vertragskündigung. Meist werden diese AGB benutzt: https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
Waren die 250,- rein die Anmeldegebühren? Dann könntest du dir, sofern es die gleichen AGB sind, immerhin 200,- wiederholen.
Viel Erfolg. Aber es gelten die AGB der Fahrschule die dort aushängen.. da kann es evtl etwas anders sein.
UPDATE: Ich habe der Fahrschule die AGB‘s vorgezeigt und eine Kündigung abgegeben und tatsächlich 1 Woche später mein Geld zurück bekommen (200€) VIELEN LIEBEN DANK FÜR DEINE HILFE!
Hey, super.. freut mich das es geklappt hat. :) Meld gern bei mir wenn es wieder Probleme in der Fahrschule gibt.
Hallo, auf der Rechnung steht Grundgebühr. Folgendes steht auf der Seite vom ADAC „Grundbetrag/Grundgebühr: Damit sind Verwaltung und theoretischer Unterricht (12 Doppelstunden á 90 Minuten (Grundstoff) und 2 Doppelstunden á 90 Minuten (Zusatzstoff) abgedeckt. Weitere Kosten, etwa für Bürotätigkeiten, darf die Fahrschule nicht berechnen.“
Durch deine Anmeldung entstanden der Fahrschule bereits Kosten (z.B. für die Abwicklung, Planung, Anmeldung deiner Personendaten ...). Du wirst das Geld definitiv nicht zurück bekommen.
Es macht keinen Sinn hier Ärger und weiteres Geld zu investieren. Melde dich bei einer Fahrschule in deiner Nähe an. Und immer daran denken - mit einem Vertrag geht man Verbindlichkeiten ein. Man sollte die komplette Abwicklung ernst nehmen und sorgfältig behandeln und nicht in der Schublade vergessen.
Ja, aber ich habe auch für die Theorie bezahlt, nur das Geld hätte ich gerne zurück.
Bei uns war dieser Betrag für die Anmeldegebühr. Lies mal in deinen Unterlagen nach, ob das unterschieden wird (Anmeldegebühr/Theorie). Nur dann hättest du evtl. eine Chance.
Die 250€ sind die Grundgebühr, also für Anmeldung und Theorie.
Das lag doch nicht in der Verantwortung der Fahrschule. Du hast dich angemeldet und musst zahlen.
Aber ich habe keinen Ausbildungsvertrag Unterschrieben und habe nie die Leistung von der Fahrschule in Anspruch genommen.😪
Du hast dich aber angemeldet.Dadurch wurde ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Das ist auch mündlich möglich. Dass du dann das Formular irgendwo in der Schublade verschwinden gelassen hast, lag ja nur an dir selbst.
Normalerweise zahlt man eine Grundgebühr. In der ist dann der Theorieunterricht sowie der ganze Papierkram enthalten. Nimmst du dann letztlich am Unterricht nicht teil, ist im Endeffekt dein Verschulden. Wäre somit eine Kulanz der Fahrschule, wenn sie die das Geld voll oder anteilig zurückerstatten.
Vielleicht wäre es anders gelaufen, wenn die Fahrschule zeitnah Bescheid gewusst hätte. Aber rechtlich gesehen wird es dir wenig bringen, dagegen anzugehen.
Es kommt darauf an fürwas du das Geld bezahlt hast. Ginge es hierbei um die Verwaltungskosten, dann wirst du diese nicht mehr zurück bekommen.
Eventuell im Notfall bei einem Anwalt nachfragen.
Ich werde das Kopieren und damit zur Fahrschule gehen. Vielen Lieben Dank!