Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?
Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."
Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.
Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".
Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.
"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:
Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."
in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.
Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.
Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?
Besten Dank