Ein Leben ohne Schulden?

13 Antworten

Hallo, EUR 900.000 sind in der Tat eine Menge Geld.
Hier gibt es aus meiner Sicht aber keine Möglichkeit "einfach herauszukommen".
Wenn dann ja nur durch Zahlung.
Wenn das nicht durch Einmalzahlung möglich ist, dann machen Sie eben einen Vergleichsvorschlag.
Die Versicherungsfirma kann ja bei Ihnen vermutlich kein Vermögen in entsprechender Höhe pfänden.

Wenn es Ihre Lebensumstände zulassen, dann schlagen Sie doch eine monatliche Zahlung vor.
Dies dient weniger dadurch um die EUR 900.000 zurückzuzahlen.
Sondern eher als Geste.
Einen guten Willen zeigen mit einer Zahlung von beispielsweisen EUR 50 monatlich oder nichts zu zahlen ist hier schon ein Unterschied.
Dies nur eine Gedankenanregung.

Die EUR 900.000 wird Sie für den Rest des Lebens begleiten.
Es kommt nun auf Sie darauf an ob Sie weglaufen oder ignorieren oder wenigstens mit einer Teilzahlung monatlicher Art eine gute Geste zeigen.


DaKaBo  19.09.2019, 11:31

Muss sich die Versicherung denn überhaupt auf einen Vergleich einlassen?

Können die nicht einfach knallhart versuchen, das zu bekommen, was möglich ist und alles oberhalb des Pfändungsfreibetrages pfänden lassen...?

Würde mich wirklich mal interessieren...

ellaluise  20.09.2019, 12:23
@DaKaBo

Müssen natürlich nicht. Aber wenn die Vorausetzung so ist das ich die Schulden durch Arbeit nie tilgen kann, könnte ich es auch ganz sein lassen. Damit müsste die Versicherung auch rechnen.

EddyMu 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 10:50

Natürlich bin ich bemüht zu Zahlen, Doch in der Ausbildung, Inkl. Eigene Wohnung ist es sehr extrem schwer noch mindestens 100€ Forderung jeden Monat zu begleichen!

ellaluise  19.09.2019, 11:05
@EddyMu

Hi, Versicherungen versuchen auch durch Einmalzahlungen einer z.b. lebenslangen Rente zu entkommen. Ggfs. ist das für dich auch eine Möglichkeit.

Natürlich nicht als Azubi sondern dann, wenn du im Berufsleben stehst. Im Moment könnte/dürfte nichts gepfändet werden, soweit dein Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt. Also muß die Versicherung warten.

Du müsstest einen Vergleich mit der Versicherung aushandeln bzw. aushandeln lassen. Was wäre ein angemessener Betrag oder eine angemessene Zeit für Ratenzahlung? Wieviel könnte man in 7-10 Jahren zusätzlich zum Lebenunterhalt erwirtschaften, evtl. mit einem Nebenjob zusätzlich?

Du könntest dich auch "entscheiden" keine Ausbildung zu machen, ewig nur im Minestlohnbereich beschäftigt zu sein oder gar das Arbeiten ganz verweigern. Dann würde die Versicherung nichts bekommen.

Es gibt also Verhandlungspotential. Leider ist deine Bonität dadurch schlecht, wäre sie mit einer Privatinsolvenz aber auch für einen ca. 10-Jahres-Rahmen.

Bei der Summe solltest du lieber schauen wer nach deinem natürlichen Tod den Rest abbezahlen tut, also auf auf mach noch 2-3 Kinder


DaKaBo  19.09.2019, 11:17

So ein Erbe kann man ja Gott sei Dank ausschlagen...

Sorry, auch wenn du das nicht hören willst: Über die möglichen Folgen denkt man nach, bevor man so einen Sch... baut!

Zahlen wirst du müssen, wer auch sonst? Das muss auch so sein. Anders könnte es nicht auf andere als Abschreckung wirken. Man muss sehen, dass sowas Existenzen zerstören kann.

Schlimm finde ich es immer, wenn man schon weiß, dass der Verursacher den Schaden niemals wird tragen können. Also zahlt ihn direkt die Versicherung und indirekt zahlen die unbeteiligten Versicherungsnehmer.

Tatsächlich ist eine Restschuldbefreiung für Schulden aus Straftaten nicht vorgesehen.

Ich würde mich an deiner Stelle schnellstens an eine Schuldnerberatung wenden. Möglicherweise agieren die als Vermittler zwischen dir und der Versicherung, die mit Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang die Schulden bei dir eintreiben lassen kann, was bei dem Betrag sehr wahrscheinlich ein Leben am Existenzminimum bedeuten wird.

Auf jeden Fall ist die SB für dich der nächste richtige Ansprechpartner, und das so schnell wie möglich!

Wende dich an einen Schuldenberater.

Wenn du nicht gerade Lotto spielst und nen 6er bekommst. wird es nie was.


Bumsfrikadelle  19.09.2019, 10:41

Schuldenberater kann da nichts machen! Solche Sachen sind von der Insolvenz ausgeschlossen!

Steht das Gebäude denn noch?? Oder wurde es abgerissen? Leider kenne ich mich nicht aus mit Statik und ob da noch gerettet wird oder Abriss und Aufbau! Was ist passiert? Wieso do viel Geld? Die andere Sache! Mittäter? Aber Hauptschuld oder nur teilschuld? Geh zum Anwalt, hier könne wir nur spekulieren! Man sagt ja, mitgegangen, mitgefangen! Was kam vor Gericht raus? Bei teilschuld finde ich das etwas krass das die Versicherung das ganze Geld nur von dir fordert! Ich glaube das geht so nicht! Aber ich kann nur spekulieren, sofort Anwalt einschalten und dich beraten lassen.


PatrickLassan  19.09.2019, 10:42
Aber Hauptschuld oder nur teilschuld?

Zivilrechtlich ist das egal. Die Versicherung kann die ganze Summe von jedem der Täter fordern.

§ 830 BGB:

Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__830.html

Bumsfrikadelle  19.09.2019, 10:45
@PatrickLassan

Ich kann nur lesen das er das Zeug nicht angezündet hat, er stand nur dabei! Somit schließe ich gemeinschaftlich aus! Gemeinschaftlich sind sie in ein nicht abgesichertes Gebäude eingestiegen, durch kaputte Fenster! Den blödsinn verzapft hat jedoch der Kollege?!? Somit sehe ich da keine gemeinschaftlichkeiten in seiner Aussage! Der Paragraph ist somit Müll!

Artus01  19.09.2019, 10:54
@Bumsfrikadelle
Ich kann nur lesen das er das Zeug nicht angezündet hat, er stand nur dabei! Somit schließe ich gemeinschaftlich aus!

Da gibt es nichts auszuschliessen, er hat nach rechtskräftigem Urteil 2 Jahre und 10 Monate dafür kassiert. Somit war es gemeinschaftlich.

Artus01  19.09.2019, 14:08
@Bumsfrikadelle

Das stimmt. Allerdings wird sich das Gericht sicher an dem Urteil der Strafsache orientieren und dann ist klar was passieren wird. Wenn nämlich in der Strafsache nicht auf gemeinschaftliche Brandstiftung erkannt worden wäre, hätte er keine 2 Jahre und 6 Monate kassiert, sondern wäre allerhöchstens wegen Hausfriedensbruchs verknackt worden. Somit wird es auf gesamtschuldnerische Haftung hinauslaufen.

Bumsfrikadelle  19.09.2019, 21:27
@Artus01

Dann verlangen die wohl von jedem 900k ?? Die Versicherung macht es sich da sehr einfach! Schließlich gab es deiner Meinung nach, klingt einleuchtend, 3 Täter! Somit sollte die Strafe auf 3 Täter verteilt werden! In meinen Augen eine einfache Rechnung! Aber wie gesagt ist eventuell ein sehr simples denken von mir jedoch eigentlich auch logisch! Das die Rechnung nicht immer so aufgeht wie man es sich vorstellt, habe ich selber schon erfahren müssen

Artus01  20.09.2019, 08:56
@Bumsfrikadelle
Dann verlangen die wohl von jedem 900k

Das nicht direkt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet dass, wenn nur einer von den Personen bezahlen kann, er auch die gesamte Summe zu zahlen hat. Er kann natürlich von den anderen Schuldnern den entsprechenden Anteil einfordern, hat aber eben Pech wenn diese nichts haben. Der Gläubiger (Versicherung) muss nicht grossartige Anstrengungen unternehmen wenn sie einen Zahlungfähigen Schuldner hat, wird sie mit der Gesamtforderung an ihn herantreten.

Im Hinblick auf die Eingangsfrage bleibt dem Fragesteller nur die Möglichkeit auf eine Eingung mit der Versicherung hinzuwirken und letztlich auf eine tragbare Ratenzahlung zu verständigen, möglichst über einen Vermittler (Schuldnerberater). Seine Aussichten sind gar nichtmal so schlecht, denn das er die gesamte Summe niemals aufbringen kann weiss man dort auch.