Rausschmiss durch Eltern?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 20%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

So viel Unwissenheit hier.

Wie es sich mit Unterhalt etc. verhält ist eine Frage des Einzelfalls und hier so nicht zu beantworten.

Auf die explizit gestellten Fragen: Nein, das geht natürlich nicht. Die Eltern müssen dem Kind Zeit geben sich was anderes zu suchen. Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.

Weigert sich das Kind kommt auch nicht die Polizei. Hausrecht greift hier nicht. Das ist eine zivilrechtliche Streitigkeit. Die Eltern müssen dann beim Familiengericht klagen und der Beschluss wird dann ordnungsgemäß vollstreckt.


Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 11:17

Genau das meine ich auch. Warum geht der Konsens hier in eine andere Richtung?

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BSimon91  22.09.2019, 11:24
@Steffii97

Tja keine Ahnung. Unwissenheit, Dummheit, zu viel falsches im Fernsehn gesehen, etc.? Ich weiß es nicht.

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frodobeutlin100  22.09.2019, 16:22
@BSimon91

dann lies mal Deine Antwort .. vielleicht fällt Dir etwas auf ... es ist keine Rede von Zeit geben etc. ... wie in Deiner Antwort ....

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Nein

Von heut auf morgen nein, auch da muss eine angemessene Frist gegeben werden.


Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 11:14

und wenn das Kind nicht will?

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Butlertreffen  22.09.2019, 12:06
@Steffii97

Sie können es notfalls mit der Polizei erzwingen. Oder einfacher: du bist irgendwann mal unterwegs, in der Zeit werden die Schlösser ausgetauscht und deine Sachen vor die Tür gestellt.

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 12:13
@Butlertreffen

Nein. Ich glaube BSimon91. Das klingt kompetenter als deine Meinung

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 12:21
@Butlertreffen

"Sollte Ihr Sohn die Wohnung nicht freiwillig verlassen wollen, so müßten Sie Räumungsklage erheben"

Lesen muss man können.

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 12:51
@Butlertreffen

Genau? Ja jetzt wieder. Vorher hieß es noch

"Sie können es notfalls mit der Polizei erzwingen. Oder einfacher: du bist irgendwann mal unterwegs, in der Zeit werden die Schlösser ausgetauscht und deine Sachen vor die Tür gestellt."

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Ja

Grundsätzlich ja, aber die Kernfrage ist an der Stelle eher ob sie für das Kind und dessen Unterkunft noch zahlen müssen.

Zudem ist ein wirklich es von heute auf morgen auch nicht drinnen, es muss zumindest davor schon mal erwähnt oder als Konsequenz genannt worden sein (also kein "Alles gute zum Geburtstag, raus aus dem Haus mit dir"), damit der Jugendliche die Chance gehabt hat irgendwo unterzukommen.

Um den Fall genauer beleuchten zu können müssten wir das genaue Alter wissen und ob die Person eine abgeschlossene Ausbildung hat


Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 10:59

Sehe ich ähnlich. Bei Weigerung deiner Meinung nach Polizei?

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Nein

Kommt darauf an, ob das Kind ein Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die Eltern sind immerhin unterhaltspflichtig bis zum Abschluss er ersten Ausbildung bzw. Studium. Wenn das Kind keine abgeschlossene Ausbildung oder Studium hat und unter 25 ist, dann geht das nicht mit dem Rausschmeißen. Wenn das Kind ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium ist und über 25 ist, dann geht das.

Natürlich können die Eltern das Kind auch wenn sie unterhaltspflichtig rausschmeißen, allerdings müssen sie dann die neue Wohnung für das Kind zahlen.


Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 11:08

und bei Weigerung Polizei?

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frodobeutlin100  22.09.2019, 16:21
@Steffii97

muss man nicht

https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.

Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 20:05
@frodobeutlin100

Lesen und VERSTEHEN! Da steht, dass man es verlangen kann, aber nicht wie. Denn das "wie kann ich das Verlangen durchsetzen" bedingt ein gerichtliches vorgehen.

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Kessie1  22.09.2019, 22:09
@Steffii97

Oder zwei bis 5 starke Freunde ;-)... Es KANN gerichtlich durchgesetzt werden. Oder eben auf 300 andere Arten.

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Kessie1  22.09.2019, 22:44
@Steffii97

Und? Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man zur Not eben den Volljährigen auf diesem Weg aus der Wohnung entfernt... Und mal abgesehen davon: es wird ja einen Grund haben, wenn Eltern zu solchen Maßnahmen greifen (müssen)... Oder bist du der Meinung, dass sich Kinder komplett daneben benehmen dürfen und die Eltern das so hinnehmen müssen?

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:53
@Kessie1

Nein, aber ich bin auch der Meinung das unser Gesetz das regelt und nicht der Stärkere oder sonst was

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Kessie1  23.09.2019, 09:10
@Steffii97

Herrje... das war doch nur ein Beispiel! Und ja: man kann es auch über das Gericht regeln, aber man muss es eben nicht zwangsläufig. Wenn ich dem Kind sage: ziehe aus und es zieht aus, dann ist alles ok. Wenn das Kind nicht ausziehen will und ich keinerlei Möglichkeiten sehe es aus dem Haus zu schaffen, dann KANN ich das Gericht bemühen. Das bringt dem Kind dann ein paar Wochen Zeit... und dann muss es eben ausziehen.

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 09:54
@Kessie1

Es geht hier um die deiner Meinung nach anscheinend möglichen anderen Vorgehensweisen, z.B. Zeug vor die Tür und abschließen, zwei bis 5 starke Freunde, etc. Das sind keine rechtmäßigen Möglichkeiten.

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Kessie1  23.09.2019, 10:09
@Steffii97

Ernsthaft? Die rechtliche Seite habe dir aufgezeigt und dann kommst du und sagst ich entferne mich von der Kernfrage... Bisschen albern jetzt, oder? Schönen Tag noch!

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 10:24
@Kessie1

Du redest über Sachen nach denen nicht gefragt war. Deine Ansichten zu den Fragen halte ich für falsch. Das sehen auch die Meinungen in den paar Links so. Da sagt keiner ich kann mein Kind einfach so aussperren.

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Ja

Erstens sind die Eltern für ihr volljähriges Kind nicht mehr verantwortlich. Zweitens haben sie in ihrer Wohnung das Hausrecht und können jeden rausschmeißen, der ihnen nicht in den Kram passt, auch das eigene Kind. Das Hausrecht kann man auch von der Polizei durchsetzen lassen.


Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 11:07

Dann einfach auf die Straße setzen?

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Mike6969  22.09.2019, 11:26
@Steffii97

Wenn Eltern tatsächlich sowas mit ihrem Kind machen, liegen meistens auch nachvollziehbare Gründe vor.

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Mike6969  22.09.2019, 11:40
@Steffii97

Ja dürfen sie. Siehe meine Antwort. Eventuell sind sie noch gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, wenn es noch unter 25 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet. Das Kind könnte also auf Unterhalt klagen, sodass der Rauswurf für die Eltern unter Umständen sehr teuer wird.

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 11:56
@Mike6969

Wenn das Kind nicht will bzw sich weigert?

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Mike6969  22.09.2019, 12:19
@Steffii97

Habe ich doch geschrieben. Die Eltern können dann die Polizei holen und die setzt das ausgesproche Hausverbot durch. Und die Polizisten fackeln nicht lange. Folgst Du deren Aufforderung nicht, klicken die Handschellen und es geht erstmal ins Polizeigewahrsam. Zudem können die Eltern Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

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Steffii97 
Fragesteller
 22.09.2019, 12:48
@Mike6969

Tut mir leid, aber das ist sowas von falsch. Da muss man dann vor das Gericht ziehen und einen Titel erwirken

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Kessie1  22.09.2019, 19:32
@Steffii97

Sagt wer? Wenn man das Kind raus haben will, dann sagt man ihm das. Es sitzt ja nicht 24/7 in seinem Zimmer, so dass man keine Möglichkeit hat es raus zu schmeißen... Und hier greift eindeutig das Hausrecht und die Tatsache, dass die Eltern keine Sorgepflicht mehr haben!

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Mike6969  23.09.2019, 04:41
@Steffii97

Warum fragst Du hier, wenn Du sowieso alles besser weißt?

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 08:54
@Mike6969

Weiß ich nicht, aber mir hat keiner was anderes bewiesen. Ihr seid sicher keine Juristen, also warum soll ich das blind glauben

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Kessie1  23.09.2019, 09:46
@Steffii97
Weiß ich nicht, aber mir hat keiner was anderes bewiesen.

Der "Beweis" ergibt sich aus dem Gesetzbuch. Die elterliche Sorge erlischt mit dem 18.ten Lebensjahr. Ebenso das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Das Kind ist nicht Mieter und somit greift nicht das Mietgesetz Die Eltern haben Hausrecht in ihrer Wohnung. Sie bestimmen wer dort ist und wer nicht. Macht das Kind also den Eltern das Leben schwer, dann fliegt es raus. Mit oder ohne Gericht... Ein richterlicher Beschluss bringt dem Kind nur eins: etwas mehr Zeit sich mit der Tatsache abzufinden. Aber man muss kein Gericht anrufen, wenn man andere Möglichkeiten hat / findet das Kind zu entfernen... Und welches Kind bleibt bitte, wenn es komplett unerwünscht ist? Also verlangen die Eltern von dem Kind, dass es auszieht, dann hat das Kind wenig Spielraum sich dagegen zu wehren! Ein angedrohter Rauswurf kommt doch nicht "plötzlich"?!

Ob der Auszug nun unterhaltstrechtliche Folgen hat, ist eine ganz andere Sache!

Was möchtest du hören? Das Kind darf Zuhause wohnen bleiben? Die Eltern dürfen es nicht rauswerfen?

Du musst Niemandem blind glauben. Geh zu 10 Anwälten und du hörst 5 unterschiedliche Ansichten... Aber mehr als es dir zu versuchen zu erklären können wir nicht!

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin. 

https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html

 In der von Ihnen bewohnten Wohnung oder Haus haben Sie und Ihre Frau das Hausrecht. Sie können daher auch von dem Stiefsohn verlangen, dass dieser auszieht. Er ist alt genug dafür. An sich gibt es hierfür auch keine Frist.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswurf-des-volljaehrigen-Sohnes-Unterhaltspflicht--f219204.html

Der Vorteil des Rauswurfes: das Kind hat entweder Unterhaltsansprüche gegen die Eltern oder würde in diesem besonderen Fall Leistungen vom Amt bekommen auch wenn es unter 25 ist! Unter 21 geht das Kind vorab zum Jugendamt und fragt nach den Möglichkeiten.

Es ist ja nicht so, dass ein Kind nach Hause kommt, man sich immer gut mit den Eltern verstanden hat und die Eltern aus heiterem Himmel sagen: tschüß!

Also hatte das Kind ausreichend Gelegenheit und Zeit sich der Situation und eines möglichen Rauswurfes zu stellen.

Halten sie sich nicht an die elterlichen Regeln in der elterlichen Wohnung, dürfen die Eltern ihr volljähriges Kind schlimmstenfalls vor die Tür setzen.

https://www.mdr.de/umschau/quicktipp/quicktipp-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit100.html

So, für mich ist die Diskussion damit dann auch beendet... Glaube es oder lasse es...

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 09:59
@Kessie1

Du bist echt kein Anwalt. Extrem wie weit du dich von der Ursprungsfrage entfernt hast. Lass es doch einfach.

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Kessie1  23.09.2019, 10:07
@Steffii97

Völlig sinn befreit dein Kommentar... Wie oft eigentlich noch die Beantwortung der Kernfrage? Und wenn ich ausschweife, dann um dir das Gannze endlich verständlich zu machen. Das erscheint allerdings komplett sinnlos... Schade! Schönen Tag noch!

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 10:11
@Kessie1

Du bist ja nicht mal fähig diese zu beantworten. Was du denkst ist mir relativ egal. Deine Verharmlosung von Selbstjustiz ist furchtbar.

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Kessie1  23.09.2019, 10:22
@Steffii97

So schön, wenn du den Durchblick hast. Ich freue mich total für dich!

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Mike6969  23.09.2019, 11:25
@Steffii97

Dann frage halt einen Rechtsanwalt. Der wird dir das Gleiche erzählen. Hier wurde übrigens ein Link zu dem Thema gepostet. Dort wird das, was wir dir die ganze Zeit erzählen, bestätigt. Und das ist eine Anwaltsseite.

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 12:28
@Mike6969

Da steht eben nicht das. Könnt ihr nicht mal richtig lesen

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Mike6969  23.09.2019, 17:16
@Steffii97

Ich habe langsam das Gefühl, dass Du uns hier alle provozieren willst. Du kannst glauben, was wir hier schreiben, oder es eben einfach lassen. Für mich ist diese Diskussion jedenfalls beendet.

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Steffii97 
Fragesteller
 23.09.2019, 18:31
@Mike6969

Ich sehe da keine Provokation. In den Links steht das anders. Das sind Tatsachen.

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