Arbeitgeber zieht zu viel genommenen Urlaub einfach ab?

6 Antworten

Ist es legitim, dass mir der Arbeitgeber zu viel genommenen Urlaub vom Gehalt abzieht?

Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja!

Zunächst einmal:

Du hast in der 2. Jahreshälfte Dein Arbeitsverhältnis begonnen. Damit stand Dir sofort der bis zum Jahresende zeitanteilige Urlaub zu, d.h., dass Du ihn - rein rechtlich gesehen - insgesamt sofort nehmen konntest.

Wenn dann allerdings das Arbeitsverhältnis vorzeitig (vor dem Jahresende) endet, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Urlaubsentgelt für den anteilmäßig zu viel genommenen Urlaub zurückzufordern/zu verrechnen.

In Deinem Fall:

Hier ist die Situation aber die, dass der anteilmäßig zu viel genommene Urlaub, für den der Arbeitgeber das Entgelt verrechnet hat, im Wesentlichen entstanden ist durch den "Zwangs"-Urlaub/Betriebsurlaub wegen der Ferien im Kindergarten.

Wenn aber der Arbeitgeber Dir durch einen Betriebsurlaub - ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch Dich - mehr Urlaub "aufnötigt", als Dir rein rechnerisch/zeitanteilig bereits zusteht, dann ist das sein Problem.

Er hat dann eigentlich nur zwei Alternativen: 1. Er ermöglicht dir, trotz des Betriebsurlaubs zu arbeiten, oder 2. die Urlaubstage, die Dir zeitanteilig noch nicht zustehen würden, sind Dir als zusätzliche Freizeit zu gewähren.

Hier solltest Du aber - wenn denn der finanzielle Aspekt das zulässt, es also nicht nur um einen kleinen Betrag geht - eine fachanwaltliche Beratung beanspruchen, die Du aber (selbst wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, in der Du obsiegst) in jedem Fall selbst bezahlen müsstest, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast; in der ersten Instand des Arbeitsgerichtsverfahrens besteht noch kein Anwaltszwang, und jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten damit selbst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber kann nur dann kein fuer zuviel genommenen Urlaub gezahltes Urlaubsentgelt nicht zurueck fordern, wenn das Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate besteht und der Arbeitnehmer bei Ausscheiden in der ersten Jahreshaelfte mehr Urlaub erhalten hat, als ihm zusteht. In deinem Fall kann er es also zumindest den im September zuviel genommenen Urlaub betreffend.

Hallo.

Vor einigen Jahren war5 es so, das es immer zum 15, Gehalt gab.

Das erste mal also nur für 1/2 Monat. Dann jeweils zum 15.letzter Werktag.

Du kündigst schon nach so kurzer Zeit.? Verstehe ich nicht.?

Mit Gruß

Bley 1914

Bitte wende dich sofort an den Personalrat!

Auch wenn so ein Vorgehen bei anderen Arbeitgebern zwar nicht erlaubt, aber vielleicht üblich ist, darf das bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht passieren.

Und bei deinem Arbeitgeber sollte es einen Personalrat geben.

Die einseitige Anordnung von Urlaub seitens des Arbeitgebers setzt dringende betriebliche Belange vorraus. Das Bundesurlaubsgesetz erlaubt Unternehmen nicht, wegen schlechter Auftragslage Zwangsurlaub anzuordnen. Den Fall würde ich dem Arbeitsgericht vorlegen.