Wegen "Diebstahl" ins Gefängnis?

7 Antworten

Nun so wie du es schilderst sieht es nach einer Unterschlagung, § 246 Abs. 1 StGB aus. Der Strafrahmen ist hier schon deutlich geringer als der des Diebstahls und der liegt bei der Schilderung so nicht vor.

Also weder eine Freiheitsstrafe noch Bewährung kommt hier in Frage. Eine Geldstrafe schließe ich eigentlich auch schon aus. Bestraft wird die Schuld und die ist denkbar gering. Ganz davon abgesehen, dass du dich gemeldet hast und das Smartphone der Polizei ausgehändigt hast.

In diesem Fall wird es wohl eher eine Einstellung gegen Auflagen geben § 153a StPO. Damit ist viel mehr geholfen, du bist natürlich weiterhin nicht vorbestraft und eine gemeinnützige Organisation könnte eine Spende erhalten, die Unschuldsvermutung gilt dann weiter fort.

Kein Gericht hat sich lust damit rumzuschlagen und dann „unnötig“ einen Verhandlungstermin anzusetzen. Das stellt man gegen Auflagen ein.

Gefängnisse gibt es in De nicht, sondern Justizvollzugsanstalten.

Eine Haftstrafe bekommst Du deswegen ganz sicher nicht. Das Schlimmste was Dir als Ersttäter passieren kann ist eine kleine Geldstrafe, wahrscheinlich kommst Du mit einem erhobenem Zeigefinger davon, wenn es nicht gar eingestellt wird. Mach aber lieber nicht so weiter.

Ohne einschlägige Vorstrafen mußt du bestimmt keine Freiheitsstrafe fürchten. Dein Verhalten ist aber schlichtweg kriminell.

Hallo.

Es kommt darauf an was der Richter glaubt, und nicht wie du es schilderts,

Hast du Zeugen oder sonst nimm dir einen Anwalt.

Ohne Anwalt bist du vermutlich verloren.

Die können dir das Wort im Munde umdrehen.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dafür geht ein Ersttäter sicher nicht ins Gefängnis.

ch hatte es genommen und wollte fragen wem es gehört

Nee, is klar.