Versicherung Leasing Auto?
Guten Tag,
habe eine allgemeine Frage zur Versicherung bei Leasingautos.
Wenn ich zB Mitarbeiter bei BMW, Audi oder sonstigen Autoherstellern arbeite und dort Autos lease, bin ich ja direkt bei denen Versichert.
Jetzt hat ein Kollege in so einem Fall einen Unfall gebaut, er ist gegen eine Laterne mkt zurka 50-60kmh und dann aus Schock wie er so schön sagt, zu Fuß geflüchtet.
Jetzt ist es so dass ja die Versicherung das Geld für das Auto zurückverlangen kann, anstatt nur die 500€ Selbstbeteiligung die er bereits bezahlt hat.
Jetzt zu meiner Frage, wenn sie ihn das Auto bezahlen lassen, hat er dann gleichzeitig ein Recht darauf dass es ihm gehört ? Denn es ist bereits verschrottet das ist für mich alles Fragwürdig.
danke im Vorraus.
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/theCapsicum/1507028306861_nmmslarge__15_15_279_279_ec1c1adc75da1b0928ebcce1bf31dbfb.jpg?v=1507028309000)
Er kauft nicht das Auto, wenn er den Wert erstattet, sondern bezahlt den Schaden des Autoeigentümers. Was der Eigentümer mit den Überresten macht, ist immernoch Sache des Eigentümers und nicht des Leasenden
Die Kaskoversicherung würde den Schaden ja ausgleichen, mit Fahrerflucht, hat er aber seine Pflichten verletzt und damit der Kasko genug Grund zum Nichtleisten gegeben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Wenn ich z.B. als Mitarbeiter bei BMW, Audi oder sonstigen Autoherstellern arbeite und dort Autos lease, bin ich ja direkt bei denen Versichert.
Irrtum - nur falls du auch über das Autohaus die Versicherungspolice abgeschlossen hast. Jede andere Wald- und Wiesengesellschaft kann mit dir auch einen Kfz-Versicherungsantrag schließen...
Jetzt ist es so dass ja die Versicherung das Geld für das Auto zurückverlangen kann, anstatt nur die 500€ Selbstbeteiligung die er bereits bezahlt hat.
Du meinst wohl der Leasinggeber will das Geld für das Auto erstattet haben von der Versicherung. Falls dein Kollege keine GAP-Deckung mit vereinbart hat, dann hat er er erst mal ein Problem...
Gruß siola55
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Versicherung kann deinen Kumpel nicht für die volle Summe in Regress nehmen, da doeser beschränkt ist.
Somit stellt sich auch nicht die Frage, ob ihm das schrottauto gehört.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Wenn er sich der Unfallaufnahme durch die Polizei entzieht, nennt man das landläufig "Fahrerflucht". Dabei wird der Versicherer von der Leistung frei. Zunindest im VK-Bereich.
Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Fremdschaden macht den Fahrer aber regresspflichtig.
Meist entfernen sich die Fahrer, um der Alkohol/Drogen-Kontrolle zu entgehen.
So viel zur "Schockwirkung"
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Bist du selbst der "Kollege"? Aber egal...
Was willst du denn mit dem Schrottfahrzeug? Es ist fahruntüchtig und würde vermutich sehr viel Geld an Reparaturen verschlingen, um es wieder fahrtüchtig zu machen, sofern das überhaupt möglich ist. Deshalb verstehe ich die Frage gar nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein der bin ich nicht das würd ich schon sagen nur ich hab ihm angeboten die Frage zu stellen da ich bereits ewig hier registriert bin.
So krass ist der Schaden nicht es handelt sich um eine Reperatur die ca. 8000€ beträgt. Lieber 58000€ und ein Auto als 50000€ bezhalen und nix davon haben, meiner Meinung nach
![](https://images.gutefrage.net/media/user/theCapsicum/1507028306861_nmmslarge__15_15_279_279_ec1c1adc75da1b0928ebcce1bf31dbfb.jpg?v=1507028309000)
Du hast kein Auto damit gekauft sondern den Schaden des Eigentümers erstattet. Der Schrotthaufen gehört dem Eigentümer noch immer. Der Restwert des Haufens bewegt sich aber nahe 0€. Deswegen mindert er nur sehr geringfügig den vom Fahrer verursachten Vermögensschaden.
Die Regressbegrenzung gilt für die Haftpflicht. Wir reden hier aber von Vollkasko, da kann auch der Versicherungsschutz komplett versagt werden.