Darf mein Anwalt Geld einbehalten wenn die RS bezahlt?
Hallo,
mein Rechtsanwalt möchte von einem Streitwert der überwiesen worden ist von 5000 € ungefähr 2500 € einbehalten bis meine Rechtsschutz die Anwaltskosten bezahlt hat. Darf mein Anwalt das ? Meine RS hat vor 1 Monat schon einen Vorschuss bezahlt von 400-500 €.
Grüsse Peter
8 Antworten
Nicht, wenn es sich um Unterhalt oder Schmerzensgeld handelt. Solche Beträge sind bei Kostenverrechnung tabu.
Alles andere darf zunächst mit den Gebühren verrechnet werden, die ja in ihrer Gesamtheit fällig sind sobald sie anfallen.
Auch ein Rechtsanwalt kann es sich nicht leisten für nichts zu arbeiten. Ich finde es vollkommen okay, dass er das verrechnen will.
Und WER versichert dem Anwalt, dass er etwas vom Kuchen abbekommt, wenn das Geld gezahlt ist...Der Anwalt wird wissen, was er tun kann und was nicht. Von uns kennt keiner den Fragesteller. Der Fragesteller wird sein Geld bekommen...aber der Anwalt eben auch.
Auch Anwälte haben Erfahrung mit Versicherungen...und wenn die auf einmal die Mehrwertsteuer nicht mit überweisen, fehlt ein Teil des Geldes. Die Rechnung ist geschrieben (lt. Streitwert) und der Anwalt möchte sein ihm zustehendes Geld und zwar so, wie jeder andere auch.
Ach was, ich kenne mehrere Fälle, wo Anwälte unrechtens Gelder von Versicherungen , Gegenseite etc., die den Mandanten zustanden, einfach auf einem Unterkonto festgehalten haben...zwei Fälle davon haben die Anwälte ins Gefängnis gebracht, weil sie es im großen Stil getätigt haben.
Noch etwas, selbst wenn er es einbehält, dann müsste er es dem Mandanten schriftlich geben, dass er das nur einstweilen macht, bis die Versicherung ihn ganz bezahlt hat.
Einfach so einbehalten bekommt einen negativen Beigeschmack
Du kennst also 2 Fälle, wo Rechtsanwälte kriminell wurden....bei 165.104 zugelassenen Anwälten...aha.
Und wie viele Mandanten haben Anwälte um die Kohle gebracht, in denen ein Anwalt lange Klagen musste und trotzdem in die Röhre guckt, weil Mandantschaft pleite?
Wenn du über Monate für deinen Chef arbeitest und du weißt, dass dein Chef die Kohle vom Auftraggeber erhalten hat, erwartest du dann nicht auch eine Bezahlung? Wer weiß, was der Anwalt alles erlebt hat...vielleicht sogar mit diesem Mandanten. HIER erzählt doch niemand seine gesamte Geschichte!
Das sind Vorurteile, wenn Du behauptest, es würde hier niemand die gesamte Geschichte erzählen. Außerdem, man kann es drehen und wenden wie man will, bei einem Streitwert von 5000,00 € die Hälfte einzubehalten, das macht hinten und vorne keinen Sinn. Das sprengt die Gebührenordnung für Anwälte aber mächtig.
Kennst DU die ganze Geschichte?
Ich nicht und deshalb werde ich nicht den Anwalt verurteilen.
Ich bin weder ein Richter, noch ist das hier ein Tribunal...deswegen bin ich nicht hergegangen und habe verurteilt. Lediglich meine Meinung vertreten und geschrieben, was ich für möglich halte.
Na so etwas...nichts anderes habe ich getan...nur das ich nicht deine Meinung angezweifelt, verbessert oder sonst wie kommentiert habe....Was war an MEINER Meinung falsch? Nichts, denn ist MEINE Meinung. Du hast eben eine eigene!
Schon mal was von diskussion gehört...so nun darfst du gerne das letzte Wort haben.
Wie begründet er das?
Die Vorschusszahlung Deiner Rechtschutzversicherung bedeutet, dass die Versicherung eine Kostenübernahme zugesichert hat...Ergo ist das Verhalten Deines Anwaltes nicht korrekt,
Kannst Du kurz sagen, ob der Anwalt Dich auch vor Gericht vertreten hat ob es zum Prozeß kam oder ob man sich außergerichtlich einigte.
Auftraggeber für den RA bist du; er stellt dir die Rechnung du zahlst; unabhängig wie die RS entscheidet.
Aber bitte nicht, sofern die Rechtschutzversicherung schon einen Vorschuss bezahlt hat. Das impkziert nämlich, dass die Versicherung für die Anwaltskosten aufkommen wird.