Erst Anwalt, dann Richter?

8 Antworten

Theoretisch ja, zumal man im gleichen Fachgebiet tätig ist. "Schlimmer" wäre wohl ein Kellner, der sich für den Richter-Job erst in ein Jura-Studium vertiefen müsste ;)


friederike2345 
Fragesteller
 12.09.2019, 21:17

Und der vorherige Rechtsanwalts job ist kein Problem?

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friederike2345 
Fragesteller
 12.09.2019, 21:20
@threadi

Ich dachte nur weil man zum Beispiel nachdem man Richter ist kein Rechtsanwalt mehr sein darf. Oder so... Aber danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

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threadi  12.09.2019, 21:21
@friederike2345

Klar darf man das nicht. Spielt aber keine Rolle für die Ernennung eines Richters.

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Bergfex49  12.09.2019, 21:31
@friederike2345

Nein, ist kein Problem genauso wie umgekehrt, wobei beides relativ selten vorkommt

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Bergfex49  12.09.2019, 21:34
@friederike2345

Man kann aber auch als Richter beim Staat kündigen und bei der Anwaltskammer die Zulassung als Anwalt beantragen, kommt immer wieder mal vor

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Grundsätzlich ist das möglich, denn beide haben das selbe Studium absolviert. Ob das Lebensalter des Anwaltes der Verbeamtung im Weg steht, kann man nicht pauschal beantworten.

Wenn er eingestellt wird, dann kann er das natürlich, da Voraussetzung lediglich das zweite Staatsexamen ist. Und auch anders herum.

Umgekehrt: Ein Jurist, der n i c h t die Befähigung zum Richteramt hat, kann kein Anwalt werden.

Ein Jurastudium wäre hilfreich. Insofern - klar!