Das ganze ist nur ein frei erfundenes Szenario:
Person X bekam ein Brief mit einer Vorladung von der Polizei, Beschuldigt: verstoß gegen das Betäubungsmittel Gesetz. Keine Weiteren Informationen
Vorladung im einer Woche
Person X ist 17, Baden Württemberg
Das einzige was in Frage kommt was gegen das Betäubungsmittel Gesetz verstößt ist erwerb von weniger als 10g über 3 bestellumg im dark net.
Was kann auf die Person zukommen?
Ist es empfohlen zu dem Termin zu gehen (ist ja nur freiwillig)
Was wäre das höchste Strafmaß (inkl. Führerschein)