Strafantrag, was tun, Deutsche Bahn?

5 Antworten

Zufälligerweise habe ich den selben Fehler gemacht wie du. Allerdings war ich damals erst 15.

Bei mir gabs einen Brief mit Vorladung der Polizei, mein Vater ist mitgegangen und der Polizist hat das Gespräch aufgezeichnet. Ich hab auch (ernsthaft) angefangen zu weinen. Der Polizist meinte, das stehe nun 3 Jahre in meiner Akte statt der üblichen 5, da er 5 nur bei mehrfachen Vergehen oder Gewalttaten gibt.

Ich hatte danach keine weiteren Konsequenzen. Es wurde fallengelassen. Allerdings kann es sein, dass du Sozialstunden bekommst. Wenn es dein erstes Vergehen ist, sind aber die Chancen gut, dass du ohne irgendwas weg kommst.

§ 32 Abs.

Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nichtvorbestraft.

Wenn es dein 1. Schwarzfahren ist dann bist du natürlich nicht vorbestraft. Sei aber geständig und sehe deinen Fehler ein!


Alex2019  18.09.2019, 16:09

Und es kommt drauf an, wie deine Vergangenheit so war. Die Behörden haben Zugriff auf Auszüge des BZR sowie die Polizei auf deinen Kriminalaktennachweis - das spielt zwar zur Straftat keine Rolle - dadurch erkennt man aber ob du was dazugelernt hast oder eben nicht. Und das hat eventuell Auswirkungen auf das Urteil - oder eben die Einstellung

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verreisterNutzer  18.09.2019, 13:32

Und wie viel Euro ist 90 Tagessätze?

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Bergfex49  18.09.2019, 13:40
@verreisterNutzer

das kommt darauf was Du im Monat verdienst; vereinfacht gesagt, Dein Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt, dann hast Du einen Tagessatz;

verdienst Du z.B. 1.200 Euro im Monat, dann ist ein Tagessatz 40 euro;

wer mehr verdient muss mehr zahlen;

wenn es ein einmaliges Vergehen war, dann bekommst Du natürlich nicht 90 Tagessätze, sondern erheblich weniger;

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verreisterNutzer  18.09.2019, 13:42
@Bergfex49

Und wie wird das genau gemacht? Also man kriegt die Geldstrafe und muss dann das Einkommen nachweisen damit es angepasst wird?

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Bergfex49  18.09.2019, 13:45
@verreisterNutzer

bevor Du die Strafe bekommst, erkundigt man sich nach Deinen finanziellen Verhältnissen, dann heisst es im Urteil z.B. ".....wird wegen eines Vergehens ..... zu z.B. 20 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt;

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Nein, Vorbestraft bist du nicht. Das Verfahren wird vorraussichtlich gegen entsprechende Geldbuße eingestellt werden, da es zu geringfügig ist. Es sei denn du wärst dauernd ohne Fahrkarte unterweges, und entsprechend mehrmals schon erwischt worden sein. Dann sieht das etwas anders aus.

  1. Vorbestraft bist du erst bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen
  2. Natürlich kannst du gegen einen Strafbefahl Einspruch einnlegen. dann kommt es zum Prozess. ort kann die Strafe niedriger aber auch höher ausfallen

Du kannst natürlich Einspruch einlegen. Das macht aber nur Sinn, wenn du NICHT schwarz gefahren bist, Sonst wird das dadurch nur teurer.