Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

Bitte korrigieren, verbessern

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Kfz Versicherung - Admiral Direkt?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Geschichte/Problem/Fehler:

Ich habe mit 18 mein Auto angemeldet und war bei der DEVK versichert. Hier war mein Vater der Versicherungsnehmer & ich die Halterin des Fahrzeugs. (Ich bin als einzige mit dem Auto gefahren)

Ein Jahr später als ich auch schon die SF1 hatte, habe ich mir ein neues Auto gekauft (VW Beetle Cabrio) &wollte gleichzeitig zu einer günst.Versicherung wechseln. Daraufhin habe ich gleich bei CHECK24 Preise verglichen, die Admiral Direkt machte mir ein sehr günstiges und verlockendes Angebot.

Da es mir alles gefallen hatte, habe ich ein paar Tage später gleich die KFZ-Versicherung bei der Admiral abgeschlossen. 3 Monate später kam ein Schreiben von der Adimral-Direkt, dass Sie die SF1 nicht übertragen können, da es eine Sonderreglung gibt (die irgendwo ganz ganz klein geschrieben ist), dass keine Rabattübertragung möglich ist, da mein Vater der Versicherungsnehmer war. Ich durfte auch nicht vom Vertrag zurück treten, da ich eine "12 Monate Police" zugestimmt habe.

Auf Einmal haben Sie mich auf SF0 gestuft und gleichzeitig meinen KFZ-Beitrag auf 485€ erhöht (Damals als ich den Vertrag abgeschlossen hatte waren es 335€) !!!! Ich musste Nachzahlen! Die haben mich richtig verarscht!

Natürlich habe ich so früh wie möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung. Dank Admiral - stehe ich jetzt entweder auf SF 1/2 oder SF1 obwohl ich 2 Jahre ununterbrochen, unfallfrei gefahren bin.

!!!!!!!! Ich gucke gerade bei CHECK24 und vergleiche und habe spaßeshalber mal - SF0 - eingegeben und hier bietet die Admiral das gleiche für 409€ an! Wie kann das sein??! Mir schicken die ein Schreiben das ich 485€ zahlen muss & andere Menschen kriegen die gleiche Leistung günstiger??

Kann ich hier was tun, so das ich evtl. bisschen Geld zurück bekomme?

KULANZ = 0

Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen, ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, dieser Fehler passiert mir NIE WIEDER. Ich hoffe auf positive Rückmeldungen....

Danke & einen schönen Tag noch

Auto, KFZ, Betrug, Rechtsanwalt, Versicherung, Rechte, Kfz-Versicherung, Verarschung, Auto und Motorrad
Weiterbildung "Geprüfte Personalfachkauffrau" Zulassungsvoraussetzungen?

Guten Morgen,

ich habe dieses Jahr im Juli meine Ausbildung zur Industriekauffrau abgeschlossen und einen befristeten Vertrag für 1 Jahr bekommen. Während meiner Ausbildung habe ich gemerkt, dass ich in Richtung Personalwesen gehen möchte.

Leider konnte mein Betrieb mich nicht in der Personalabteilung übernehmen, da momentan kein Bedarf besteht. Also wurde meine Alternative angeboten: Finanzbuchhaltung! Hier bearbeite ich Reisekosten und Kreditoren.

Ich habe heute den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen an die IHK geschickt, trotzdem bin ich neugierig ob es genehmigt wird und frage deshalb hier:

  • Kann ich diese Weiterbildung machen, auch wenn ich nicht in der Personalabteilung arbeite sondern in der Finanzbuchhaltung? (Ich möchte unbedingt in die Perso, leider habe ich momentan keine andere Möglichkeit und es ist so schwer etwas in Richtung Personal zu finden)

  • Brauch ich einen unbefristeten Vertrag um diese Weiterbildung zu machen? Da sie um die 2 Jahre dauert..

  • Bis die schule nächstes Jahr ca. im Sommer 2017 anfängt, habe ich bereits ein Jahr Berufserfahrung (ich benötige 2 Jahre, da ich eine kaufm. Ausbildung gemacht habe) langt das?

  • Hat jemand eine Weiterbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau gemacht? Was könnt ihr mir dazu erzählen?

Vielen Lieben Dank an alle die mir weiterhelfen.. :-)

Wünsche euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Schule, Ausbildung, IHK, Personalwesen, Voraussetzungen, Weiterbildung
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