Zeuge vor Gericht. Habt Ihr gute Tipps?

6 Antworten

Du hast nach ein Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraph 55 StPO. Du musst keine Fragen beantworten, mit deren wahrheitsgemäßer Beantwortung du dich selber belasten würdest, und die zur Folge haben könnten, dass dein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen wird. Im übrigen musst du wahrheitsgemäß alle Fragen beantworten. Ansonsten machst du dich der uneidlichen Falschaussage strafbar.

Falls du vereidigt werden solltest, weil du unten danach gefragt hattest, wird der Richter dich vorher darüber belehren.

Wie hängen denn diese beiden Verfahren zusammen? Wenn Du als Zeuge geladen bist muss es sich doch um ein anderes als dem eingestellten Verfahren handeln


vvazuuup 
Beitragsersteller
 18.09.2019, 05:36

Beide Sachen sind wahrscheinlich passiert weil ich den Beschuldigten kenne, wir haben zusammen gearbeitet. Ich weiss jetzt aber nicht was für Fragen auf mich zukommen werden

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Lass Dir vom Gericht erklären, was diese Einstellung bedeutet, etwa dass erneut gegen Dich ermittelt werden kann, wenn Du durch Erkenntnisse innerhalb der Hauptverhandlung erneut belastet werden kannst.

Diese Einstellung nach 170 Abs.2 StPO ist nicht endgültig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Bist du sicher, dass es sich um das gleiche Vergehen handelt? Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt ist, gibt es doch keine Verhandlung.

Generell:
Du brauchst weder Zeugenbeistand noch Anwalt.

Du beantwortest die Fragen vom Richter, Staatsanwalt und Anwalt des Angeklagten wahrheitsgemäß. Falls du dich selbst belasten musst, darfst du schweigen. Aber niemals lügen. Falls du lügst, droht eine mind. 3monatige Feiheitsstrafe unter Eid mind. 1 Jahr. Also kein Kavaliersdelikt.


vvazuuup 
Beitragsersteller
 18.09.2019, 05:49

Sicher bin ich nicht. Erst war ich beschuldigte, jetzt Zeuge.

Wann erfahre ich ob ich unter Eid stehe? Sollte es im brief sein oder erst vor Gericht? Wie reagiert Gericht/Staatsanwaltschafft wenn ich schweige wegen selbstbelastung? Kann es nachfolgen haben?

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Topses  18.09.2019, 06:02
@vvazuuup

Unter Eid stehst du, wenn es jemand im Verfahren beantragt, du musst dann nur schwören, dass du die Wahrheit gesagt hast. Passiert aber glaube ich nicht so oft.

Der Richter wird dir sagen, dass du das Recht hast zu schweigen (wenn du dich selbst belastet oder der Angeklagte ein naher Angehöriger ist). Wenn du deswegen schweigst, hat es keine Nachteile für dich. Der Richter darf es nicht nachteilig für dich werten. Wenn du aber deswegen schweigst und es stimmt nicht (also du gibst nur vor, dass du dich selber belastet) zählt das, denke ich, auch als Falschaussage und wird entsprechend bestraft.

Auch verschweigen zählt als Falschaussage.

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Bergfex49  18.09.2019, 07:16
@vvazuuup

Du wirst vor der Aussage darüber belehrt was du sagen darfst und wann du schweigen darfst und dass deine Aussage wahrheitsgemäss sein muss; unter Eid stehst du nur wenn beantragt wird, dass du eine Aussage beeiden sollst, trotzdem musst du wahrheitsgemäss antworten, wenn nicht wäre es uneidliche falschaussage

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Es ist ebenso einfach wie gefährlich ; - )

Antworte zu allen Fragen nur, was du wirklich weißt.

Äußere keine Dinge, die du nur vom Hören/Sagen kennst und werde erst auf gezielte Nachfragen konkreter