Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?
Hallo,
kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:
- Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
- Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
- Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
- Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
- Es sind diverse Strafzettel gekommen
- Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung
Kann mir bitte jemand helfen?
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:
In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.
Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.
Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."
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5 Antworten
Das Einzige, was MIR auffällt:
Dass Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, ...
Hi.
Mir hat man mal beigebracht, dass das Wichtigste in einer Abmahnung die Mahn- und Warnfunktion ist.
Die Mahnfunktion finde ich voll erfüllt.
Die Warnfunktion ist meiner Bescheidenen nach vage. Im Zweifel halte Dich an Leute, die so was schon geschrieben und nicht nur auf der Uni mal gelernt haben, aber mir nach sind die Konsequenzen nicht klar genug umrissen. Obergrenze ist da, Untergrenze fehlt mir. Ich selber würde wahrscheinlich die Konsequenz abermaligen Fehlverhaltens genau definieren wollen. "Sollte dies nochmals vorkommen, sind wir gezwungen, Ihnen die fristlose Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auszusprechen". So in der Art.
optimal, dann passt es ja. Btw, gezwungen ist Keiner, es soll nur nicht anfechtbar sein.
Mit einer Abmahnung wegen dieses Vorfalls kommst Du nicht durch.
Wenn der Kollege vors Arbeitsgericht geht, musst Du beweisen, dass er den Defekt erkannt und vorsätzlich "übersehen" hat! Da Du das nicht können wirst, wird die Abmahnung kassiert!
Ah , wenn eine Störung vorliegt kann er keine achszahl einstellen . Das Display blinkt und Störung leuchtet auf .
OK, dann ist das was Anderes. Trotzdem gleich ne Abmahnung? Ich weiß ja nicht...
Kann der Unternehmer machen , das sind dann die , die verzweifelt einen Fahrer suchen und keinen finden .
Auch muss der Unternehmer dann auch damit rechnen , das alle seine Fahrer das peinlichst genau die Vorschriften einhalten .
Es geht da ja um eine Hausaufgabe! Zum OBU sollte aber auch erwähnt werden dass eine Störung nicht unbedingt bemerkt wird. Mittlerweile zeigt es auch nicht mehr die einzelnen Beträge an bzw ob man auf Mautfrei fährt also manchmal nichtmal für den wirklich Aufmerksamen merkbar. Ferner wurde mir erklärt dass eine Störung von TollCollect registriert wird und Die sich beim Unternehmen melden wenn Eine vorliegt.
Zum Glück handelt es sich um eine Schulaufgabe und ist nicht wirklich passiert. Da würde ich mir sonst schon Gedanken machen wie dies fast einen ganzen Monat lang dem Fahrer nicht aufgefallen ist. Abgesehen davon sollte der Defekt auch von TollCollect registriert werden und entsprechend die Firma von denen informiert werden.
Ich finde da ein Problem in der Wortwahl.
Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.
Das ist lediglich eine Aufforderung KÜNFTIG sich vertragsgemäß zu verhalten und dass solches verhalten in ZUKUNFT nicht geduldet wird. Im Umkehrschluß bedeutet dies dass es bislang geduldet wurde, was im Widerspruch zu einer Abmahnung steht. Diesen Absatz würde ich mit dem Nächsten verbinden und ausdrücken, dass dies bereits arbeitsrechtliche Konsequenzen sind und zu Schwerern führen können.
Dann gibt es da noch ein gramatikalisches Problem.
Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Entweder Dass Sie... oder ...stellt dies eine...
Hätte der FAhrer das denn überhgaupt feststellen können?
Nicht nur, es gibt eigentlich auch ein fast schon schmerzhaftes Piepen von sich.
Die Warnfunktion - das heißt die Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen für den Wiederholungsfall - ist mit der Formulierung "Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses." in vollem Umfang erfüllt.
Kein Arbeitgeber ist zu einer solchen Maßnahme "gezwungen", ganz abgesehen davon, ob eine fristlose Kündigung überhaupt gerechtfertigt wäre!
Das Abmahnungsschreiben ist korrekt formuliert.