Sohn 13.Klasse war bei LK Klausur-Vorabi-krank und galt als entschuldigt. Attest lag vor und er war bis 7 Uhr 50 telefonisch entschuldigt.
Montag war Nachschreibetermin.Von Sonntag auf Montag erbrach sich Sohn mehrmals in der Nacht. Vater sollte dann anrufen und entschuldigen in der Schule.
Vater hatte um 6 Uhr selber heftige akute Zahnschmerzen, ich war von 7 Uhr-8Uhr 20 weg und nicht zu Hause. Sohn lag schlafend krank im Bett, Ehemann ( Vater) begab sich auf den Weg zum Zahnarzt.
Als ich dann um 8 Uhr 20 nach Hause kam, rief mich die Sekretärin um 8 Uhr 40 an und fragte mich was mit meinem Sohn los sei.Ich war erschrocken und bat um Entschuldigung und erklärte den Sachverhalt und entschuldigte meinen Sohn. Sie meinte sie richtet es dem Tutor aus. Das ärztliche Attest aus dem hervorgeht, dass er krank war an dem Tag schickte ich per Email dem Tutor zu. Nun meint die Schulleitung das dies ein unentschuldigtes Fehlen sein und 0 Punkte wären.
Unentschuldidigt, weil ich zu spät ihn im Sekreterät tel entschuldigt habe. Ich telefonierte ein paar Mal mit dem Schulleiter und erklärte ihm den Sachverhalt. Aber der Schulleiter weicht nicht von der Entscheidung unentschuldigtes Fehlen 0 Punkte, kein Nachschreibtermin, ab.
Das Schulamt meint, dass das wohl nicht rechtens wäre. Hier die Schulordnung..ich zitiere..
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler, dann muss sie/er bis spätestens zehn Minuten vor ihrem/seinem Unterrichtsbeginn im Sekretariat anrufen und soweit möglich, die voraussichtliche Dauer des Fehlens angeben. Ab dem dritten Fehltag muss eine schriftliche Krankmeldung im Sekretariat vorliegen.
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Kursarbeit, so ist das krankheitsbedingte Fehlen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Dieses muss innerhalb von drei Tagen der betroffenen Lehrkraft vorliegen. Bleibt dies aus, so ist in der Regel die Bewertung der Kursarbeit mit 0 Punkten zu erwarten.
Darf das denn nun die Schulleitung dies so entscheiden?