Debatte?

3 Antworten

Tja, mit dem Datenschutzgesetz haben die sich wohl ein fauels Ei ins eigene Nest gelegt, denn wenn die Schüler flächendeckend mit Tabletts ausgestattet werden sollen, müssen sie das Datenschutzgesetz befolgen und das wird schwer werden. Datenschutzgesetz hin oder her, der Nutzen wird erschwert werden, weil Millionen Schüler gegen das Gesetz verstoßen werden.

Es ist ein perfides Gesetz.

Es abzuschaffen wollen die auch nicht, weil sie glauben, damit irgendwelche Grundrechte zu schützen, die aber mit dem Datenschutzgesetz klar von Kriminellen ausgenutzt werden, um ihre kriminellen Machenschaften im Netz zu verschleiern.

Also was soll da machen?


kapundkappa  11.12.2020, 09:10

Natürlich nur unter der Bedingung, wenn die nicht volljährigen Schüler ins Internet gehen sollten und sich zB bei einem e-Mail Dienst anmelden müssen, um in einem Forum teilzunehmen. E-Mail Dienste sind meines Wissens nach erst ab 18 Jahre.

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Zunächst musst Du Dir überlegen, ob Du ganz persönlich tatsächlich gegen die Tabletnutzung bist. Ansonsten funktioniert eine solche Argumentation nicht. Warum solltest Du dagegen argumentieren, wenn Du dafür wärest? Wenn Du wirklich dagegen bist, dann weißt Du auch warum.

Mir fielen jetzt noch einige Argumenten ein, warum Du Dich an einer solchen Debatte nicht beteiligen solltest. Zum Beispiel,

  • dass die Nutzung oder Nichtnutzung nichts mit dem Datenschutz zu tun hat. Gegen den wird ganz woanders verstoßen.
  • dass jeder Mensch selbst entscheiden sollte, mit welchen Hilfsmitteln er lernen möchte und ob das Lernen überhaupt in der Schule stattfinden sollte
  • Es ist einfach nur eine Scheindebatte. Der technische Fortschritt kommt. Ob sich das Bayrische Kultusministerium dagegenstellt oder nicht, ist völlig irrelevant. Man stelle sich eine solche Debatte in Bezug auf die Erfindung des Telefons vor.
  • Die Nutzung elektronischer Geräte ist heute schon gesetzlich untersagt. Natürlich gibt es Ausnahmen.

Zu Deiner Frage: Bei dem, was Du schreiben sollst, geht es um eine Einleitung zur Debatte und sie beinhaltet einfach die aufgeworfenen W-Fragen. Ob Du dafür oder dagegen bist, spielt hier noch gar keine Rolle. Es werden zunächst nur die Fakten genannt.

Ab 2021 soll für alle Schüler des Bundeslandes Bayern die Nutzung von Tabletcomputern untersagt werden. Dies wird im Bayrischen Schulgesetz geregelt und soll dem Datenschutz dienen.

So ungefähr könnte die Einleitung aussehen. ICH bin gegen eine solche Regelung, darum fällt es mir schwer, das schriftlich darzulegen.

Gruß Matti


Tannibi  10.12.2020, 09:15
Ansonsten funktioniert eine solche Argumentation nicht. Warum solltest Du dagegen argumentieren, wenn Du dafür wärest?

Natürlich funktioniert die. Was hat eine Argumentation
mit der eigenen Meinung zu tun? Mit der sollte man sich
gegenüber Behördenvertretern, wie in diesem Fall, eh zurückhalten.

Ich könnte problemlos eine Argumentation zur
Wiedereinführung des Nationalsozialismus oder des
Buddhismus als Staatsreligion halten.

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Kuhlmann26  10.12.2020, 09:18
@Tannibi

Ich nicht.

Also wenn ich in einer Debatte gegen meine eigene Überzeugung sprechen sollte, würde das bei mir nicht funktionieren; noch dazu, wenn mir diese Debatte aufgezwungen wird.

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Tannibi  10.12.2020, 09:23
@Kuhlmann26

Aufgezwungen ist sie ja in jedem Fall.

Ich könnte jeden Blödsinn überzeugend vertreten.
Politgeschwätz eben. Ok, bei den Ideen
von Fielding Mellish in "Bananas" käme
ich an die Grenze.

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Kuhlmann26  10.12.2020, 09:27
@Tannibi
Fielding Mellish in "Bananas"

Das müsste ich jetzt googeln. Ist das was im Fernsehen? Deiner Formulierung lässt vermuten, dass der Aufwand nicht lohnt.

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Nur damit ich im Bilde bin: Inwiefern unterscheidet sich
die Tabletnutzung an Schulen im Sinne des Datenschutzes
von der Handynutzung?


Kuhlmann26  10.12.2020, 09:10

Gar nicht und das spiegelt sich ja im bayrische Schulgesetz heute schon wieder. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Handynutzung an allen Schulen gesetzlich untersagt ist. Und wenn von »Handynutzung« gesprochen wird, sind alle elektronischen Geräte dieser Art gemeint.

Natürlich gibt es wie in jedem Gesetz Ausnahmen. In diesem Fall ist es so, dass jede Schule die Nutzung (teilweise) erlauben darf.

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