Unentschuldiges Fehlen Klausur?
Sohn 13.Klasse war bei LK Klausur-Vorabi-krank und galt als entschuldigt. Attest lag vor und er war bis 7 Uhr 50 telefonisch entschuldigt.
Montag war Nachschreibetermin.Von Sonntag auf Montag erbrach sich Sohn mehrmals in der Nacht. Vater sollte dann anrufen und entschuldigen in der Schule.
Vater hatte um 6 Uhr selber heftige akute Zahnschmerzen, ich war von 7 Uhr-8Uhr 20 weg und nicht zu Hause. Sohn lag schlafend krank im Bett, Ehemann ( Vater) begab sich auf den Weg zum Zahnarzt.
Als ich dann um 8 Uhr 20 nach Hause kam, rief mich die Sekretärin um 8 Uhr 40 an und fragte mich was mit meinem Sohn los sei.Ich war erschrocken und bat um Entschuldigung und erklärte den Sachverhalt und entschuldigte meinen Sohn. Sie meinte sie richtet es dem Tutor aus. Das ärztliche Attest aus dem hervorgeht, dass er krank war an dem Tag schickte ich per Email dem Tutor zu. Nun meint die Schulleitung das dies ein unentschuldigtes Fehlen sein und 0 Punkte wären.
Unentschuldidigt, weil ich zu spät ihn im Sekreterät tel entschuldigt habe. Ich telefonierte ein paar Mal mit dem Schulleiter und erklärte ihm den Sachverhalt. Aber der Schulleiter weicht nicht von der Entscheidung unentschuldigtes Fehlen 0 Punkte, kein Nachschreibtermin, ab.
Das Schulamt meint, dass das wohl nicht rechtens wäre. Hier die Schulordnung..ich zitiere..
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler, dann muss sie/er bis spätestens zehn Minuten vor ihrem/seinem Unterrichtsbeginn im Sekretariat anrufen und soweit möglich, die voraussichtliche Dauer des Fehlens angeben. Ab dem dritten Fehltag muss eine schriftliche Krankmeldung im Sekretariat vorliegen.
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Kursarbeit, so ist das krankheitsbedingte Fehlen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Dieses muss innerhalb von drei Tagen der betroffenen Lehrkraft vorliegen. Bleibt dies aus, so ist in der Regel die Bewertung der Kursarbeit mit 0 Punkten zu erwarten.
Darf das denn nun die Schulleitung dies so entscheiden?
3 Antworten
Was sollen die auch anderes entscheiden. Bei kleinsten Ausnahmen kommen doch die lieben Eltern so was von angedackelt, das muss sich doch kein Lehrer antun.
Keine Befreiung, keine Note,
Ich bin kein Jurist, sehe das Recht da aber auf deiner Seite. Wenn jemand krank -und somit verhindert- ist, dann kann man nicht erwarten, dass man sich bei der Schule krankmeldet. Einen Attest kann man auch später einreichen, wichtig ist, dass er für den Tag der Abwesenheit seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Macht doch nur Sinn oder nicht? Wie soll man etwas melden, wenn man unverschuldet verhindert ist? Wenn man die Krankheit unverzüglich anzeigen muss, dann bedeutet dies ohne schuldhaftes Zögern. Liegt hier definitiv nicht vor.
Seit wann muss denn eine Krankheit angezeigt werden, es muss doch lediglich eine lapidare Befreiung her, und die ist zu beantragen vor Unterrichtsbeginn.
Darf das denn nun die Schulleitung dies so entscheiden?
Ich denke schon. War der der Sohn so krank, dass man ihn nicht kurz hätte wecken können und er selbst hätte anrufen können?
Wie gesagt mein Mann hatte es aufgrund seinen Zahnschmerzen dann vergessen. Wir sind ja auch nur Menschen
Ja, dass war er leider:( Was wäre denn gewesen, wenn das Telefon leer gewesen wäre oder ständig besetzt oder das Handy keinen Empfang?
Wo hast Du denn diese Spielregeln gefunden?